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Blumenthal - Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG; Los 1: Orientierende Untersuchung Schadstoffe zur Neunutzung des ehemaligen Kraftwerks "Shamrock"

Blumenthal-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KG · Herne, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BEG Herne - 14averöffentlicht 19.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 50 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
3 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Herne44652, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 144 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 50 Tagen
  3. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Das ehemalige Kraftwerk Shamrock in Herne liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach. Die Fläche befindet sich südlich des HBF Herne-Wanne-Eickel und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Eigentümer des ehemaligen Kraftwerks ist Uniper. Rückbauverpflichtungen für das Kraftwerk bestehen nicht. Das Gelände grenzt nördlich an den Bereich des ehemaligen Bergwerkareals "General Blumenthal IX" mit einer Größe von ca. 23,5 ha. Dieses ehemalige Bergwerksareal wird unter dem Projektnamen "Blumenthal hoch3" zu einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit breitem Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungsnutzungen und einer Seilbahnanbindung zum Hbf Herne-Wanne-Eickel entwickelt. Die Grundlage für die Entwicklung bildet die Konzeptstudie von Albert Speer + Partner GmbH, die gegenwärtig zu einem städtebaulichen Rahmenplan konkretisiert wird. Für die Neunutzung des Kraftwerkgeländes ist der Aspekt der Verträglichkeit zu dem angrenzenden Blumenthal-Areal ein wichtiger Aspekt. Sowohl die Raumwirkung als auch die angestrebte Nutzung des Kraftwerkgebäudes ist für das angrenzende Blumenthal-Gelände von Bedeutung und wirkt sich auf die Zukunftsperspektive der Flächenentwicklung von "Blumenthal hoch3" erheblich aus. Umgekehrt kann die Bewahrung des Status Quo mit ungenutzten, dem Verfall ausgesetzten Gebäuden negative Auswirkungen auf den Vermarktungserfolg der zu revitalisierenden Flächen entfalten.

Beschreibung des Loses

Das ehemalige Steinkohlekraftwerk Shamrock lieferte seit seiner Inbetriebnahme 1957 Strom und Fernwärme mit einer Leistung von 300,0 MW. Es liegt seit seiner Stilllegung 2013 brach, d. h. die erhaltenen Gebäudeteile sind nach Nutzungsaufgabe zum überwiegenden Teil außer Betrieb, jedoch ist die Kraftwerktechnik noch weitestgehend installiert. Ein kleiner Teil der verbleibenden Gebäude ist noch in Betrieb. Dazu gehören die Fernwärmeleitung, Schaltanlagen und der Öltank im Westen, die jedoch außerhalb des Planungsgebietes liegt. Die nicht mehr genutzten Gebäudeteile sollen einer neuen Nutzung zugeführt oder rückgebaut werden. Um die Rahmenbedingungen für eine Neuplanung definieren zu können, ist eine Bestanduntersuchung und hier insbesondere eine Schadstoffuntersuchung notwendig. Mit den Erkenntnissen der Schadstoffuntersuchung kann anschließend eine Entscheidungsgrundlage für mögliche Nachfolgenutzungen der Gebäudeteile bzw. notwendige Rückbauszenarien als Voraussetzung zur Weiternutzung des Areals formuliert werden. Es wird in einem gesonderten Vergabeverfahren eine Machbarkeitsstudie beschafft. In der Machbarkeitsstudie soll untersucht werden, wie einerseits die nicht mehr genutzten Teile des Kraftwerkes einer neuen Nutzung zugeführt werden können, und auch andererseits für den dazugehörigen Außenraum ein adäquates Freiraumkonzept entwickelt werden kann. Einzelheiten über den Leistungsumfang werden in den Vergabeunterlagen näher bestimmt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistung ist abnahmereif bis zum 29.01.2027 zu erbringen. Mit einer Auftragserteilung ist Ende Oktober zu rechnen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisEs wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Die Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis … ganz lesenDie Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis der Eignung sind vollständig ausgefüllt und soweit gekennzeichnet unterschrieben nebst den darin geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung der Bietergemeinschaft (Formular I), sofern zutreffend - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular II) - Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (selbst beizubringen) - Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular III) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 23. Juni 2023 (Formular IV)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis … ganz lesenDie Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis der Eignung sind vollständig ausgefüllt und soweit gekennzeichnet unterschrieben nebst den darin geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung zum Unternehmen (Formular V) - Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen - Schadstoffsanierungsarbeiten (Formular VI.1) - Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen - Schadstoffuntersuchungen und Rückbauplanung (Formular VI.2) - Eigenerklärung zum Projektteam - Projektleiter (Formular VII.1) - Eigenerklärung zum Projektteam - Projektingenieure (Formular VII.2)
Anteil der Unterauftragsvergabe
Die Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis … ganz lesenDie Eignungskriterien finden sich vollumfänglich im Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung". Sie gelangen über folgenden Link zu den Vergabeunterlagen und damit auch zu dem Dokument "Formulare Eignung": https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D6VM7DW/documents Folgende Formulare zum Nachweis der Eignung sind vollständig ausgefüllt und soweit gekennzeichnet unterschrieben nebst den darin geforderten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher (Formular VIII), sofern zutreffend - Verpflichtungserklärung des Dritten zur Eignungsleihe der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Formular IX), sofern zutreffend
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der i … ganz lesen1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VM7DW#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

90vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (99 Lose mit Angabe)
309.537 €Zuschlagswert im Median
213.975 € – 418.255 €mittlere Hälfte, 14 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f296d1f-df6d-4de0-bb63-9b319a82318b.