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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Blumenschmuck (Protokoll)

Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZR3-16120-2025-361-15-BG2veröffentlicht 17.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 221 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2026 – 31.07.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin11011, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Stil8,3 %
  • Proportionen8,3 %
  • Farb- und Formgebung8,4 %
  • Preis75 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    111 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    vor 3 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Anfertigung und Lieferung von Pflanzen- und Blumenschmuck für protokollarische Zwecke des Deutschen Bundestages

Beschreibung des Loses

Anfertigung und Lieferung von Pflanzen- und Blumenschmuck für protokollarische Anlässe des Deutschen Bundestages, wöchentliche Gesteck- und Blumenlieferungen ins Reichstagsge-bäude sowie ins Jakob-Kaiser-Haus und Weihnachtsdekorationen in alle Liegenschaften. Aus-zuführender Pflanzen- und Blumenschmuck sind im Wesentlichen: Blumensträuße, Gestecke, Kränze, Tischschmuck, Bodenvasen und Trauerfloristik. Zudem schließt die Leistungsanfor-derung alle Arbeiten der Floristik mit ein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Stil8,3 %
Proportionen8,3 %
Farb- und Formgebung8,4 %
Preis75 %
Qualität
StilEntsprechung mit dem Leistungsgenstand − protokollarische Anlässe des Bundestages (z. B. Pflanzen- und Blumenauswahl, Stilistik, Verbindung Gefäß - Blumenschmuck
Qualität
ProportionenAusgewogenes Verhältnis der Teilkomponenten; (z. B. Verhältnis Blütenmenge zu Beiwerk, Optisches Gleichgewicht, Dichte, Strukturen)
Qualität
Farb- und FormgebungAngemessene und harmonische Farb- und Form-gebung unter Berücksichtigung des Anlasses (z. B. Farbkombination, Farbharmonie, Größenverhältnisse, Anordnung und Gliederung)

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf Jahren (2021 - 2025) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordruckes). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Fertigungstechniken der Floristik mit den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Ausbildungsnachweis als Floristen für den Inhaber beziehungsweise die Fachkräfte des Unternehmens. Es müssen Nachweise für mindestens zwei Floristen vorgelegt werden (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten zwei Jahren (2024 - 2025) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordruckes). Der Bieter muss mindestens zwei ausgebildete Floristen beschäftigt haben.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 50.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
111 Tage
Angebotsöffnung
01.04.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Zur Beurteilung der gestalterischen Fähigkeit gemäß dem beiliegenden Bewertungsschema hat der Bieter mit dem Angebot fünf digitale Farbfotos mit Angabe der abgebildeten Leistung und des Anlasses (zum Beispiel Trauerfloristik, protokollarischer Anlass, saisonale Floristik) einzureichen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes). Diese müssen Blumenschmuck aus den vergangenen drei Jahren zeigen. Auf den Bildern muss jeweils eine der folgenden Leistungen abgebildet sein: 1. Handblumenstrauß 2. Tischgesteck/Tischschmuck 3. Blumenschmuck in Bodenvase 4. Liegestrauß/Trauerkranz 5. Adventskranz/Adventsgesteck. Fehlende Fotos werden nicht nachgefordert. - Vorlage eines aktuellen Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden) durch den Bieter. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Dieser Nachweis muss noch nicht zwingend mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch vor Zuschlagserteilung. - Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. - Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks) vom Bieter abzugeben. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. - Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. - Der Bieter wird gebeten, mit Angebotsabgabe die folgenden Angaben zu machen: a) Eigenerklärung des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken. b) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister. - Für den Fall, dass der Bieter, der den Zusch …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8b382155-874a-4604-8336-1041c9636a19.