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Bluetoothlautsprecher mit Branding

Bundesamt für das Personal- management der Bundeswehr Team I 1.5. DezBeschaffung · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 6003011696-BAPersBw I 3.5.2.2veröffentlicht 09.03.2026erstmals 09.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 177 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (483 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate04.11.2026 – 23.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50737, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 6 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 23.12.2026
    vor 2 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Bluetoothlautsprecher mit Branding

9200 Stück

Material: Kunststoff

Farbe: Schwarz oder Olivgrün

Bedruckbare Fläche: min. zweifarbig mit Werbedruck/Slogan Design: Layout ggf. nach Auftragserteilung

Beschreibung: (Mini-)Lautsprecher kompakt und leicht wasserdicht und staubfest (IP67 zertifiziert) Akkulaufzeit mind. 5 Std. Klang: rein, kein Rauschen, Verzerren, Kratzen o.ä. störende Geräusche, die den Klang beeinflussen

Format/Maße: mind. 8,8 x 7,5 x 4,1 cm

Verpackungseinheit: einzeln/stückweise verpackt 50 Stück als Verpackungseinheit in einer Umverpackung (Karton)

Lieferzeit: schnellstmöglich nach Absprache ab Freigabe der Druckskizze/"Echt-Muster"

Versand: Versand und Anlieferungsbedingungen der IBRo Versandservice GmbH

Lieferanzeige: Die Lieferung ist rechtzeitig anzukündigen per Email an: InfoService@bundeswehr.org

Sonstige Bedingungen vor Auftragserteilung Versand eines "Echt-Musters" mit beabsichtigtem Individualbranding Stückzahlgenaue Lieferung ist anzustreben möglichst geringe Mehr-/Minderlieferung von max. +/- 10%Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge Angebotsbindefrist von mind. 3 Monate nach Angebotseingang

Lieferanweisung: 1. Lieferanschrift wenn nicht anders angegeben: IBRo Versandservice GmbH Ahornring 1 18184 Roggentin 2. Annahmezeiten: Montag bis Donnerstag 7:00 Uhr bis 15:45 Uhr Mittagspause 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr 3. Avisierung Unter Angabe des Auftraggebers (Ressort), des voraussichtlichen Liefertermins und des Lieferscheins vorab per E-Mail an: lieferavisierung@ibro.de 3a. Rückfragen zur Anlieferung Bei sofortigem Klärungsbedarf können Sie uns per Tel.-Nr. 038204 / 66 250, unter Angabe des Auftraggebers (Ressort), eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie während unserer Geschäftszeiten umgehend zurück. Geben Sie dazu bitte Ihre Rufnummer und Ihren Dringlichkeitsgrund an. 4. Lieferschein Jeder Sendung ist außer dem Frachtbrief ein Lieferschein beizufügen. Er muss folgende Angaben enthalten: - obige Lieferanschrift - Lieferant, Lieferdatum - betreffender Auftraggeber - Artikel-Nummer - Artikel-Bezeichnung - Stückzahl - Colli-/Palettenzahl * (Bezug: "Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV)", Bundesgesetzblatt I, Ausgabe Nr. 36 vom 20. Juni 1991, S. 1234 ff)

5. Verpackungseinheiten 5.1 Menge Die Artikel sind in fixen, kontrollierbaren und handlichen Mengen (Verpackungseinheiten) anzuliefern. Das Bruttogewicht einer Verpackungseinheit darf 20 kg nicht überschreiten. Jede Verpackungseinheit ist durch einen Umkarton, Schrumpffolie oder Banderole gegen Verrutschen und Beschädigung zu sichern. Innerhalb einer Verpackungseinheit ist auf Folien jeglicher Art zu verzichten! Ausgenommen hiervon sind Medien, die aus Urheberechtsgründen (DVD´s) oder als Mediensammlung transpoportsicher zusammengefasst werden. Weitere Spezifikationen für die Anlieferung von:

5.2. Kennzeichnung Jede Palette und jede Verpackungseinheit sind mit Menge und Artikel-Bezeichnung sowie Absender und Empfangsadresse zu versehen. 5.3. Transport Palettenanlieferungen sind möglichst artikelrein zu halten. Zwischen jede Lage ist eine dicke Pappe zu legen. Die Paletten dürfen an keiner Stelle überpackt sein. Ausnahme: Wenn die Artikelgrundmaße größer als die Europalettengrundmaße sind. Die Paletten sind gegen Transportschäden zu sichern. Es werden ausschließlich Europaletten in einwandfreiem Zustand getauscht. 6. Transportverpackung Folgende Vorgaben müssen erfüllt werden: 6.1. Ladehilfsmittel Europaletten: 800 x 1200 mm (naturbelassen) Maße Höhe: max. 1.200 mm inkl. Pal. Breite: max. 800 mm Länge: max. 1.200 mm Gewicht: max. 600 kg Ausnahme: Artikelgrundmaße größer als Europalettengrundmaße. 6.2. Verpackungsmaterial Kartonagen: Wellkarton/Kartonagen mit Wiederverwertungsgarantie. Beschriftung nur mit umweltverträglichen Farben. Folien: PE, PP gekennzeichnet Umreifungen: PE, PP gekennzeichnet Deckbretter: Naturholz Aufkleber: Aufkleber dürfen die stoffliche Wiederverwertung nicht behindern. 6.3. Kennzeichnung der Materialien Sämtliche eingesetzten Materialien sind gemäß Beschluss der Bundesregierung eindeutig zu kennzeichnen. Beispiel: Resy PET PVC PP PS PE O 7. Prüfung der Sendung IBRo nimmt die Sendung unter Vorbehalt an. Dem Frachtführer wird nur die Anzahl der angelieferten Packstücke (Colli, Paletten etc.) quittiert. Die Mengen- und Artikelkontrolle erfolgt danach anhand des Lieferscheins. Äußere Beschädigungen lässt IBRo vom Transportführer auf dem Frachtbrief bestätigen. 8. Gebühren Können die in dieser Richtlinie aufgezeichneten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kommen die nachstehenden Preispositionen zur Berechnung. Verpackungseinheiten 8.1 Abweichungen beim Höchstgewicht bzw. Überschreitung der max. Höhe oder bei der Artikelmenge von Verpackungseinheiten. Mehrkosten Netto Begründung: 45,00 €/Std. Handlingsaufwand durch Umpacken der angelieferten Verpackungseinheiten auf das ergonomisch/technisch notwendige Maß. 8.2 Entsorgung von Verpackungsmaterialien Netto 1. Defekte Europaletten (Naturholz) 8,00 €/Pal. 2. Umreifungsbänder aus Metall 4,00 €/Pal. 3. Defekte Einwegpaletten 8,00 €/Pal. 4. Defekte Paletten aus Verbundwerkstoffen 16,00 €/Pal.

Beschreibung des Loses

9200 Stück Nur eine Position - Losaufteilung nicht möglich.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.11.2026
Vertragsende
23.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesamt für das Personal- management der Bundeswehr Team I 1.5. DezBeschaffung
Anschrift
Militärringstraße 1000, 50737 Köln
Kontakt
bapersbwi1.5dezbeschaffung@bundeswehr.org

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 323 (Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

110vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (77 Lose mit Angabe)
136.124 €Zuschlagswert im Median
39.955 € – 478.500 €mittlere Hälfte, 25 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 16.04.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 16.04.2026 auf 12.05.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4b01aee7-a39c-4139-a023-afe733465142.