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BLB NRW Köln / Universität Bonn, Kernsanierung Hauptgebäude Bauwerkanalyse: Untersuchung Statik u. konstruktiver Brandschutz

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 11.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 991 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 11.01.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
42 Monate15.05.2024 – 31.10.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50668, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.blb.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.blb.nrw.de
    vor 33 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2027
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Bauwerksanalyse: Untersuchung Statik und konstruktiver Brandschutz

Beschreibung des Loses

Bei dem heutigen Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn handelt es sich um das ehemalige kurfürstliche Residenzschloss, welches im 17/18 Jhd. in mehreren Bauabschnitten errichtet wurde. Seit 1818 ist es im Besitz der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Laufe der Jahrhunderte erfuhr das Gebäude mehrere Umbauten, Zerstörungen und Wiederaufbauten. In der heutigen Form besteht das Hauptgebäude der Universität aus dem vierflügeligen, dreigeschossigen Hauptflügel, dem zweigeschossigen Kaiserplatzflügel, sowie dem zweigeschossigen Ostflügel mit dem dazugehörigen Koblenzer Tor. Das Hauptgebäude einschließlich des Hofgartens steht seit 1983 unter Denkmalschutz. Das Hauptgebäude der Universität Bonn soll in den nächsten Jahren kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Es ist für die Erstellung von erforderlichen Fluchttreppen und Aufzugsanlagen, sowie von teilweise neuen Raumabfolgen mit Eingriffen in die Substanz auszugehen.

Zur Vorbereitung der Kernsanierung ist eine detaillierte Bauwerksanalyse notwendig. Im Zuge der Untersuchung des Gebäudes im heutigen Zustand ist eine Übersicht aus statisch konstruktiver Sicht zu erstellen. Es müssen eindeutige Angaben zu den Konstruktionen in Bezug auf die Stand- und Verkehrssicherheit, Dauerhaftigkeit und dem konstruktiven Brandschutz aller tragenden Bauteile gemacht werden. Bei der Beurteilung der Tragkonstruktion sind alle statisch und brandschutztechnisch relevante Aspekte, sowie die Abstimmung der verschiedenen Konstruktionen aufeinander (wie z.B. lasterweiternde Bauteile) zu betrachten. Dabei sind verschiedenste Konstruktionstypen und eine heterogene Gebäudesubstanz zu berücksichtigen, wie historische Mauerwerksgewölbe und verschiedenste Stahlbetondecken (meist aus den 1920er und 1950er Jahren). Die Dachtragwerke (Haupttragwerke) bestehen aus Stahlkonstruktionen, sowie Stahlbeton aus den 1920er und 1950er Jahren.

Die statische Untersuchung muss von einer besonders fachkundigen Person geleitet und verantwortet werden. Die Sanierungsvorschläge müssen von einem sachkundigen Planer für die Betoninstandsetzung erstellt werden.

Im Zuge der "Eingehenden Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person in Anlehnung VDI-Richtlinie 6200/10.1.3" und für die "Brandschutztechnische Untersuchungen" sind örtliche handnahe Untersuchungen und Bauteilöffnungen, sowie Materialuntersuchungen erforderlich.

Die Untersuchung dient als Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung allen an der Planung und dem Bau beteiligten Parteien. Der heutige Gebäudebestand des Hauptgebäudes wird zunächst in der Grundlagenermittlung, der Bestandserfassung und den Untersuchungen vollumfänglich erfasst. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen in einer Dokumentation eindeutige Aussagen zum Zustand und zu Sanierungskonzepten resultieren.

Die Flächen der Gebäudeteile Hauptflügel, Kaiserplatzflügel, Stockentorflügel und Appendix belaufen sich inklusive der Keller- und Dachgeschosse auf 35.208 m2 NRF nach DIN 277 mit insgesamt 1.204 Räumen (exklusive dem nicht zu untersuchenden Gebäude Am Hof 3-7).

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mindestanforderung: Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen … ganz lesenMindestanforderung: Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Für Personenschäden mind. 1,5 Mio. Euro , für sonstige Schäden mind. 3 Mio. Euro. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Angaben zum Umsatz des Unternehmens: Durchschnittlicher spezifischer Netto-Umsatz* des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Angaben zu wirtschaftlichen Verknüpfungen: Erklärung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen Angaben zu vorhandenen Arbeitskräften: Angabe der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren qualifizierten Mitarbeiter**, d.h. Ingenieure/Architekten (als Einzelbewerber bzw. Summe der Bewerbergemeinschaft/Bewerber und jeweils ggf. der Nachunternehmer), welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind.
Kriterium
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in … ganz lesenZugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Kriterium
Die statische Untersuchung muss von einer besonders fachkundigen Person geleitet und verantwortet werden. Die Definition einer besonders fachkundigen Person lautet: Besonders fachkundige Personen sind zum Beispiel Bauingenieure, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsic … ganz lesenDie statische Untersuchung muss von einer besonders fachkundigen Person geleitet und verantwortet werden. Die Definition einer besonders fachkundigen Person lautet: Besonders fachkundige Personen sind zum Beispiel Bauingenieure, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können. Die Fachrichtungen (Fachgebiete) sind Massivbau, Metallbau und Holzbau. Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen zum Beispiel o Bauingenieure mit o. g. Qualifikation, o Prüfingenieure für Standsicherheit/verantwortliche Sachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung, Prüfämter für Baustatik, o Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem konstruktiven Ingenieurbau für das jeweilige Fachgebiet.) Die fachkundige Person muss ein Zertifikat für Bauwerksprüfung im Hochbau VFIB nachweisen (Verein zur Förderung und Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen/Ingenieuren der Bauwerksprüfung). Das Zertifikat ist vorzulegen. Die Sanierungsvorschläge müssen von einem sachkundigen Planer für die Betoninstandsetzung erstellt werden. Der Kenntnisnachweis kann durch verschiedene Organisationen auf Grundlage einheitlicher Regelungen und Inhalte für die Aus- und Weiterbildung von Sachkundigen Planern bescheinigt werden, die durch den Ausbildungsbeirat "Sachkundiger Planer (SKP)" beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e.V. (DPÜ) festgelegt werden. Der Kenntnisnachweis kann auch durch Dokumente eines anderen Mitgliedstaates, aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen erfüllt sind, bescheinigt werden. Die Bescheinigung ist vorzulegen. Referenzen Es müssen mindestens drei Referenzen mit Beurteilung der Stahlbetonkonstruktionen vorgelegt werden bei denen die "Eingehendende Überprüfung durch eine besonders fachkundige Person in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 6200/10.1.3" durchgeführt wurde. Die Leistungen der oben beschriebenen Untersuchungen müssen innerhalb der letzten 10 Jahren erbracht worden sein (01.01.2014 - 31.12.2023). Die Vorlage der Referenzen soll jeweils auf dem beigefügten Formblatt im Eignungsbogen dargestellt werden. Bei einer der Referenzen muss die untersuchte Fläche mindestens 1.500m2 aufweisen. Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/und technisch-beruflichen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern (falls zutreffend). Erklärung der Bewerber- / Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.05.2024
Vertragsende
31.10.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.blb.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
68 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1AKN1C11 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eing … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1AKN1C11 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. 2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. 3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. 4. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vorzulegen. 5. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer. 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angabe …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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1.414vergebene Aufträge
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197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.02.2024
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 21.02.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 21.02.2024

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