BLB NRW Köln / Uni Bonn / AVZ I / Qualitätssicherung Hochbauplanung KG 300
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 025-25-00111veröffentlicht 29.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 10 Monate
- 15.01.2026 – 15.11.2026
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.
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- Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen · KölnFrist 09.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 7 Tagen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate15.01.2026 – 15.11.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50668, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Diverse Kriterien50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 15.11.2026
- Heute
Beschreibung
Qualitätssicherung der Hochbau Planung und Ausführung in der Leistungsphasen 3, 5, 8 und 9. Das Gebäude ist ein Ersatzneubau mit Seminar- und Labornutzung in Betonskelettbauweise und Bürobereich in Holzrahmenbauweise für die Universität Bonn. Die NUF 1-6 beträgt ca. 5.700qm
Beschreibung des Loses
Die Leistungen zur Qualitätskontrolle sind einzelnen Leistungsstufen zugeordnet, um eine stufenweise Leistungserbringung und auch Beauftragung zu ermöglichen. Die Qualitätskontrolle bezieht sich auf die gesamte Objektplanung einschl. der Holzkonstruktion, Fassadenplanung und der bauphysikalischen Anforderungen, sowie auf alle Leistungen der Bauausführung. Auf Grundlage der einschlägigen aktuellen Normen Gesetze, Richtlinien sowie der definierten Planungsziele (Nutzer- und Plan-Soll, technische Module) ist die Planung vollumfänglich auf Inhalt, Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und deren Ausführung zu kontrollieren.
1 Leistungsstufe 1: Leistungen der Qualitätskontrolle während der Planung des Bauprojektes Die Projektunterlagen bestehen im Wesentlichen aus den Planungsergebnissen der Objekt-, Fachund Sonderplanungen (Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen), diese sind die Grundlage für die weitere Planung des Generalunternehmers. Der GU ist beauftragt, die abgeschlossene Lph 3 zu optimieren und auf dieser Grundlage eine ausführungsoptimierte und erweiterte Lph 3 zu erbringen. - Entwurfsplanung Lph. 3 HOAI (Altplanung) - Genehmigungsplanung Lph. 4 HOAI (Baugenehmigung / Zustimmung) - Überarbeitete, optimierte und erweiterte Planung Lph 3 HOAI des Generalunternehmers 1.1 Konformitätsprüfung der Projektunterlagen Konformitätsprüfung der optimierten GU Planung. Prüfung der in den Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen dargestellten Planungsinhalte: - hinsichtlich der Einhaltung der technischen Standards der Universität und des BLB - hinsichtlich der Einhaltung des Entwurfskonzeptes - hinsichtlich Einhaltung von technischen Vorgaben, Richtlinien, Verordnungen, Gesetzen - hinsichtlich der "Sonderplanungen" (wie z.B. Gutachten und Nachweise, Brandschutzkonzepte, Barrierefreikonzepte) - Dokumentation der Prüfungsergebnisse in Form von Sichtvermerken auf den geprüften Dokumenten (Zeichnungen, Berechnungen Beschreibungen) und Darstellung der Ergebnisse in einem Prüfbericht 1.2 Übergeordnete Tätigkeiten - Beratung des Auftraggebers durch fachliche Begleitung zu Entscheidungen über Planungsziele (z.B. Bemusterung) - Analysieren und Bewertung von alternativen Lösungsvorschlägen des Generalunternehmers hinsichtlich der Einhaltung der Standards sowie Qualitäten, Kosten und Gestaltung - Prüfung der Notwendigkeit von Änderungen sowie Prüfung der Nachträge des Generalunternehmers unter Berücksichtigung der Einhaltung der Standards sowie Qualitäten, Kosten und Gestaltung - Zuarbeit an die Projektsteuerung für die Erstellung der Quartalsberichte, der Risikobewertung mit Mehr- und Minderkosten - Regelmäßige Teilnahme an Projektbesprechungen (mind. 14-tägig)
2 Leistungsstufe 2: Leistungen der Qualitätskontrolle während der Vorbereitung der Ausführung Die Projektunterlagen bestehen im Wesentlichen aus den Planungsergebnissen des Generalunternehmers. Dieser erstellt Objekt-, Fach- und Sonderplanungen (Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen), die dem AN als Grundlage zur Erbringung seiner Leistungen wie folgt zur Verfügung gestellt werden: - Ausführungsplanung Lph. 5 HOAI 2.1 Konformitätsprüfung der Planungsunterlagen Konformitätsprüfung der GU Ausführungsplanung. Prüfung der in den Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen dargestellten Planungsinhalte - hinsichtlich der Einhaltung der technischen Standards der Universität und des BLB - hinsichtlich der Einhaltung des Entwurfskonzeptes - hinsichtlich Einhaltung von technischen Vorgaben, Richtlinien, Verordnungen, Gesetzen - hinsichtlich der "Sonderplanungen" (wie z.B. Gutachten und Nachweise, Brandschutzkonzepte, Barrierefreikonzepte) - Dokumentation der Prüfungsergebnisse in Form von Sichtvermerken auf den geprüften Dokumenten (Zeichnungen, Berechnungen Beschreibungen) und Darstellung der Ergebnisse in einem Prüfbericht 2.2 Übergeordnete Tätigkeiten - Beratung des Auftraggebers durch fachliche Begleitung zu Entscheidungen über Planungsziele - Analysieren und Bewertung von alternativen Lösungsvorschlägen des Generalunternehmers hinsichtlich der Einhaltung der Standards sowie Qualitäten, Kosten und Gestaltung - Mitwirken bei der Freigabe der Generalunternehmerrechnungen
- Prüfung der Notwendigkeit von Änderungen sowie fachliche und rechnerische Prüfung der Nachträge des Generalunternehmers - Zuarbeit an die Projektsteuerung für die Erstellung der Quartalsberichte, der Risikobewertung mit Mehr- und Minderkosten - Fachliche Begleitung des Schriftverkehrs zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer: z.B. Behinderungsanzeigen, Bedenkenanzeigen - Regelmäßige Teilnahme an Projektbesprechungen (mind. 14-tägig)
3 Leistungsstufe 3: Baubegleitende Leistungen zur Qualitätskontrolle des Bauprojekts Die Projektunterlagen bestehen im Wesentlichen aus den Planungsergebnissen des Generalunternehmers. Dieser erstellt Objekt-, Fach- und Sonderplanungen (Zeichnungen, Berechnungen und Beschreibungen), die dem AN als Grundlage zur Erbringung seiner Leistungen wie folgt zur Verfügung gestellt werden: - Genehmigungsplanung Lph. 4 HOAI (Baugenehmigung / Zustimmung nach § 80 BauONRW) - Ausführungsplanung Lph. 5 HOAI - Werk- und Montageplanung der bauausführenden Unternehmen Lph. 8 HOAI 3.1 Konformitätsprüfung der Planungsunterlagen Konformitätsprüfung der GU Montageplanung. Prüfung der in den Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen dargestellten Planungsinhalte - hinsichtlich der Einhaltung der technischen Standards der Universität und des BLB - hinsichtlich der Einhaltung des Entwurfskonzeptes - hinsichtlich Einhaltung von technischen Vorgaben, Richtlinien, Verordnungen, Gesetzen - hinsichtlich der "Sonderplanungen" (wie z.B. Gutachten und Nachweise, Brandschutzkonzepte, Barrierefreikonzepte) - Dokumentation der Prüfungsergebnisse in Form von Sichtvermerken auf den geprüften Dokumenten (Zeichnung
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Diverse KriterienGewichtung (Punkte, genau) 50Projektablauf/Organisation
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 50
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.01.2026
- Vertragsende
- 15.11.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss wird/werden folgende Leistungsphase(n) direkt beauftragt: 3 Der Abruf der weiteren Phasen erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt. Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Phasen zu.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information pe … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTXPES5AJ# 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote ei … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTXPES5AJ# 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. 2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. 3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. 4. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Eignungsbogens vorzulegen. 5. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer. 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angabe …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Büro für Bauökonomie, immobilienwirtschaftliche Beratung und Planung, Velbert | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Domstr. 55-73, 50668 Köln
- Website
- blb.nrw.de
- Kontakt
- blbvergabe@
blb.nrw.de
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- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 12.09.2025
- BekanntmachungFrist 12.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bc768645-e45a-4053-a44d-ec206e6a6cea.