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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

BLB NRW Köln / Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Hauptgebäude, Interim-Aula, Qualitätssicherung

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 025-24-00510veröffentlicht 08.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 788 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (347 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50668, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.blb.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
    vor 26 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Qualitätssicherung im Rahmen eines SEP-Verfahrens für den Interimsbau der Aula an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn soll kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Die zukünftigen Nutzungen werden im Hauptgebäude und in zusätzlichen Gebäuden, die aufgrund des höheren Flächenbedarfs erforderlich werden, neu verortet und organisiert. Während den Sanierungsmaßnahmen des Hauptgebäudes sind für den fortlaufenden Betrieb der Universität Bonn Interims erforderlich. Der Beginn der Baumaßnahmen des Hauptgebäudes ist maßgeblich von der Fertigstellung der Interims abhängig. Für die Hörsäle und die Aula des Hauptgebäudes wurde ein 3-Standorte-Konzept entwickelt. Während für die Hörsäle ein Interim im Koblenzertorflügel des Schlosses errichtet wird und das ehemalige Karstadtgebäude im Bonner Zentrum angemietet wird, soll für die Aula ein Interimsgebäude vor dem Schloss auf der Tiefgarage der Universität ("Unigarage") in Richtung Hofgarten gebaut werden. Hierfür ist eine schlüsselfertige Neuerrichtung der Interimsaula auf der zweigeschossigen, aus den 1960er Jahren stammenden, Tiefgarage vorgesehen. Für das Bauvorhaben sind gemäß Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen (BNB) Zertifizierungen im Standard "Silber" angestrebt. Die energetische Ausgestaltung der Neubauten (Gebäudehülle) muss mindestens einem BEG40-Standard entsprechen. Das Projekt wird in den LPH 1-9 als Building-Information-Modeling (open BIM) geplant. Die Planungs- und Bauleistung soll in einem SEP-Verfahren (Schlüsselfertige Errichtung mit integrierter Planungsleistung) vergeben werden. Bei dem SEP-Verfahren werden sämtliche Planungs- und Bauleistungen zu einem frühen Zeitpunkt an einen Totalunternehmer vergeben. Die Vergabe an den Totalunternehmer erfolgt auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB). Das Projekt soll mit einer Qualitätssicherung besetzt werden. Neben dem Aufstellen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, besteht die Aufgabe der Qualitätssicherung unteranderem darin, die bestehende Planung und Fachplanung regelmäßig zu überprüfen oder auch durch Hinzuziehen eigener Fachplaner überprüfen zu lassen. Stellungnahmen sind zu erarbeiten und vorzulegen. Kostenrisiken sind zu identifizieren und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen um Kostenüberschreitungen zu vermeiden. Ferner überwacht die Qualitätssicherung den Baufortschritt, überprüft die Leistung verschiedener Gewerke und stellt sicher, dass die Arbeiten gemäß den vereinbarten Qualitätsstandards ausgeführt werden. Die Qualitätssicherung muss sicherstellen und überprüfen, dass Nachhaltigkeitsaspekte in das Bauprojekt integriert werden, wie die Verwendung umweltfreundlicher Materialien und energieeffizienter Technologien. Die Leistungen des Auftragnehmers Qualitätssicherung haben alle für das Projekt erforderlichen Leistungsbilder abzudecken.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
- Nachweis einer Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestanforderung: Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristische … ganz lesen- Nachweis einer Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestanforderung: Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Für Personenschäden mind. 1,5 Mio. Euro , für sonstige Schäden mind. 3 Mio. Euro. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss dem Teilnahmeantrag beigelegt werden. - Angabe des Netto-Umsatzes Objektplanung / Qualitätssicherung der letzten drei Geschäftsjahre. - Angabe zu wirtschaftlichen Verknüpfungen: Erklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen - Angabe der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren qualifizierten Mitarbeiter, d.h. Ingenieure/Architekten, welche im Bereich der Objektplanung / Qualitätssicherung tätig sind.
Kriterium
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB mittels Formblatt 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende -Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen … ganz lesen-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB mittels Formblatt 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende -Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) mittels Formblatt 523 EU 08-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU - Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/und technisch-beruflichen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern (falls zutreffend). Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsätze / Arbeitskräfte auf Nachunternehmer/Unterauftragnehmer beruft, ist vom Bewerber das Formblatt 532 EU - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe einzureichen. Vom Unterauftragnehmer/Eignungsleiher ist eine - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formblatt 533 EU - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher) einzureichen. - Erklärung der Bewerber- / Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend).mittels Formblatt 531 EU Für die Einreichung des Teilnahmeantrags sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Kriterium
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in … ganz lesenZugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine Berufspraxis von mindestens sechs Jahre verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Kriterium
- Referenzen: Gefordert werden drei Referenzen bei denen mindestens drei Leistungsphasen der HOAI im Zeitraum 01.08.2019 - 31.07.2024 erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein und es muss sich um einen Neubau oder eine Erweiterung handeln. Die Bauwerkskosten nach DIN 276 (KGR 300 … ganz lesen- Referenzen: Gefordert werden drei Referenzen bei denen mindestens drei Leistungsphasen der HOAI im Zeitraum 01.08.2019 - 31.07.2024 erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen realisiert sein und es muss sich um einen Neubau oder eine Erweiterung handeln. Die Bauwerkskosten nach DIN 276 (KGR 300 + 400) müssen in jeder Referenz mindestens 10 Mio. EUR brutto betragen. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein. Wertungsfähig ist eine Referenz, wenn Leistungen im Referenzzeitraum erbracht wurden. Für den Nachweis der Referenzen sind die Referenzblätter im Bewerberbogen vollständig auszufüllen. Die Wertung erfolgt nach der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien. - Eigenerklärung zur technischen Ausstattung (mittels Bewerberbogen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Auftragserteilung wird die SEP-Phase 1 (Grundleistungen und Besondere Leistungen) beauftragt. Der Abruf der weiteren SEP-Phasen erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt. Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer SEP-Phasen zu.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.blb.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
75 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1890HXLU 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Teilnahmeantrags- /Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag / Angebot muss dort bis zum Schlusste … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1890HXLU 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Teilnahmeantrags- /Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag / Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge / Angebote eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmeantrags / Angebot erfolgt der Ausschluss. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. 2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bewerberfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. 3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. 4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. 5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 79cf9c93-3dd3-4d6c-8bcd-66a823ee1ba8.