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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

BLB NRW Köln / Hauptgebäude Universität Bonn, Interim-Hörsäle im Koblenzertorflügel

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 025-24-00205veröffentlicht 08.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 908 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50668, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.blb.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Umbau und Instandsetzung des Koblenzertorflügels für die Interimsnutzung der Hörsäle.

Das Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn soll kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Derzeit wird der Gebäudekomplex von der Universitätsverwaltung sowie drei geisteswissenschaftlichen Fakultäten und dazugehörigen Instituten genutzt und beherbergt hauptsächlich Büro- bzw. Mitarbeiterräume, Hörsäle, Seminar- und Versammlungsräume, Bibliotheken, Museumsflächen, eine Aula und die frühklassizistische Schlosskirche. Der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen universitären Nutzungen wird im Hauptgebäude und in zusätzlichen Gebäuden neu verortet und organisiert. Während den Sanierungsmaßnahmen des Hauptgebäudes sind für den fortlaufenden Betrieb der Universität Bonn Interims erforderlich. In der heutigen Form besteht das Hauptgebäude der Universität aus dem vierflügeligen, dreigeschossigen Hauptflügel, dem zweigeschossigen Kaiserplatzflügel, sowie dem Ostflügel. Dieser lässt sich in den zweigeschossigen Stockentorflügel mit Appendix und den daran anschließenden dreigeschossigen Koblenzertorflügel gliedern. Im Koblenzertorflügel sollen die Hörsäle während der Sanierungsmaßnahme als Interim verortet werden. Erbaut wurde der Koblenzertorflügel im 18. Jahrhundert in der Zeit des französischen Barocks. Trotz Zerstörung im 2.Weltkrieg blieben insbesondere Außenwände und die Gewölbedecke im Tor über der Durchfahrt erhalten. Alle Geschossdecken, Treppen, Innenwände und Dächer, sowie Teile der Außenwände wurden in den 1950er Jahren neu errichtet. Die Flächen des Koblenzertorflügels belaufen sich insgesamt auf ca. 10.832 m2 BGF. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Neben den Interim-Hörsälen mit der für die Nutzung erforderlichen Arbeitsräume, Sanitäranlagen, Lagerräume und Teeküchen, sollen auch Räumlichkeiten für das Universitätsmuseum Bonn entstehen. Da die Kernsanierung des Hauptgebäudes maßgeblich von der Auslagerung der Hörsäle abhängt, liegt ein wesentliches Projektziel in der zügigen Realisierung der Maßnahme. Die Umbaumaßnahmen sollen im September 2026 beginnen und vor Baubeginn der Kernsanierung des gesamten Hauptgebäudes im November 2028 abgeschlossen sein. Im Fokus steht zudem ein zukunftsfähiges, denkmalgerechtes und ressourcenschonendes Umbaukonzept für die Hörsaalnutzung, auch im Hinblick auf den nachfolgenden Nutzungsbedarf. Die Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung (diese ist hier nicht Gegenstand der Ausschreibung) sollen mit Building-Information-Modeling erbracht werden. Hierzu wurde bereits ein Bestandsaufmaß (3D-Laserscan / 3D Revit-Modell) angefertigt. Für diese Baumaßnahme wird keine Zertifizierung nach BNB gefordert. Jedoch wird für die Gesamtmaßnahme Kernsanierung Hauptgebäude Universität Bonn eine BNB-Zertifizierung "Silber" angestrebt. Hierfür sollen wesentliche Ziele bereits bei der Umbaumaßnahme für die Interim-Hörsäle des Koblenzertorflügels berücksichtigt werden. In Einklang mit dem Denkmalschutz sollen im Rahmen der Gesamtmaßnahme die Ziele eines Effizienzhaus 55 verfolgt werden.

Beschreibung des Loses

Leistungen der Objektplanung (Leistungsphasen 1 bis 9), Leistungen der Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 8), Leistungen der Bauphysik (Leistungshasen 1 bis 8)

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
- Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherung … ganz lesen- Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Für Personenschäden mind. 3 Mio. Euro, für sonstige Schäden mind. 3 Mio. Euro. Die Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr bei natürlichen Personen zumindest zweifach, bei juristischen Personen zumindest dreifach zur Verfügung stehen. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. - Angabe des Netto-Umsatzes Objektplanung der letzten drei Geschäftsjahre. - Angabe des Netto-Umsatzes Tragwerksplanung der letzten drei Geschäftsjahre. - Angabe zur wirtschaftlichen Verknüpfungen. - Angabe der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren qualifizierten Mitarbeiter, d.h. Ingenieure/Architekten, welche im Bereich der Objektplanung und der Tragwerksplanung tätig sind. Die Angaben sind nach Planungsleistung getrennt anzugeben. Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsätze / Arbeitskräfte auf Nachunternehmer/Unterauftragnehmer beruft, sind von diesen einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
Kriterium
Mindestanforderung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage … ganz lesenMindestanforderung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) Für die Einreichung des Teilnahmeantrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügte Bewerberbogen und Formblätter zu verwenden.
Kriterium
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in … ganz lesenZugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Kriterium
Referenzen Gefordert werden Referenzen der Objekt- und Tragwerksplanung mit folgenden Mindestanforderungen: Mindestanforderungen für Referenzen der Objektplanung Gebäude: Es müssen mindestens drei Referenzen Objektplanung Gebäude nachgewiesen werden, bei denen mindestens drei Leistungsphasen aus de … ganz lesenReferenzen Gefordert werden Referenzen der Objekt- und Tragwerksplanung mit folgenden Mindestanforderungen: Mindestanforderungen für Referenzen der Objektplanung Gebäude: Es müssen mindestens drei Referenzen Objektplanung Gebäude nachgewiesen werden, bei denen mindestens drei Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 in den letzten fünf Jahren (01.03.2019-31.03.2024) erbracht worden sind. Davon muss - mindestens eine Referenz Umbau/Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit mindestens 1000 qm BGF, - mindestens eine Referenz mit mindestens 1000 qm BGF für einen öffentlichen Auftraggeber sowie - mindestens eine Referenz mit einer Größe von min. 3.000 qm BGF nachgewiesen werden. Diese drei Anforderungen können in einer einzigen oder in unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden. Mindestanforderungen für Referenzen der Tragwerksplanung: Es müssen mindestens zwei Referenzen Tragwerksplanung Gebäude nachgewiesen werden, bei denen mindestens drei Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-6 in den letzten fünf Jahren (01.03.2019-31.03.2024) erbracht worden sind. Davon muss - mindestens eine Referenz Umbau/Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes mit mindestens 1000 qm BGF und - mindestens eine Referenz mit mindestens 1000 qm BGF für einen öffentlichen Auftraggeber nachgewiesen werden. Diese beiden Anforderungen können in einer einzigen oder in unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden. Wenn die Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung in einer Referenz erbracht wurden, kann die Referenz sowohl für die Objektplanung als auch die Tragwerksplanung angegeben werden. Für den Nachweis der Referenzen sind die Referenzblätter im Bewerberbogen vollständig auszufüllen. Die Wertung erfolgt nach der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 6 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.blb.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1ZW7Z2R6 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Teilnahmeantrags- /Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für d … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1ZW7Z2R6 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Teilnahmeantrags- /Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmeantrages erfolgt der Ausschluss. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. 2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bewerberfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. 3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. 4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. 5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt mit …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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