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BLB NRW Köln / Hauptgebäude Universität Bonn, Interim-Hörsäle im Koblenzertorflügel, Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 6

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 025-24-00628veröffentlicht 23.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50668, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Konzept zur Herangehensweise im ausgeschriebenen Projekt70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Umbau und Instandsetzung des Koblenzertorflügels für die Interimsnutzung der Hörsäle.

Das Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn soll kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Derzeit wird der Gebäudekomplex von der Universitätsverwaltung sowie drei geisteswissenschaftlichen Fakultäten und dazugehörigen Instituten genutzt und beherbergt hauptsächlich Büro- bzw. Mitarbeiterräume, Hörsäle, Seminar- und Versammlungsräume, Bibliotheken, Museumsflächen, eine Aula und die frühklassizistische Schlosskirche. Der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen universitären Nutzungen wird im Hauptgebäude und in zusätzlichen Gebäuden neu verortet und organisiert. Während den Sanierungsmaßnahmen des Hauptgebäudes sind für den fortlaufenden Betrieb der Universität Bonn Interims erforderlich.

In der heutigen Form besteht das Hauptgebäude der Universität aus dem vierflügeligen, dreigeschossigen Hauptflügel, dem zweigeschossigen Kaiserplatzflügel, sowie dem Ostflügel. Dieser lässt sich in den zweigeschossigen Stockentorflügel mit Appendix und den daran anschließenden dreigeschossigen Koblenzertorflügel gliedern.

Im Koblenzertorflügel sollen die Hörsäle während der Sanierungsmaßnahme als Interim verortet werden.

Erbaut wurde der Koblenzertorflügel im 18. Jahrhundert in der Zeit des französischen Barocks. Trotz Zerstörung im 2.Weltkrieg blieben insbesondere Außenwände und die Gewölbedecke im Tor über der Durchfahrt erhalten. Alle Geschossdecken, Treppen, Innenwände und Dächer, sowie Teile der Außenwände wurden in den 1950er Jahren neu errichtet. Die Flächen des Koblenzertorflügels belaufen sich insgesamt auf ca. 10.832 m2 BGF. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Neben den Interim-Hörsälen mit der für die Nutzung erforderlichen Arbeitsräume, Sanitäranlagen, Lagerräume und Teeküchen, sollen auch Räumlichkeiten für das Universitätsmuseum Bonn entstehen. Darüber hinaus ist der Einbau von zwei Personenaufzugsanlagen vorgesehen. Da die Kernsanierung des Hauptgebäudes maßgeblich von der Auslagerung der Hörsäle abhängt, liegt ein wesentliches Projektziel in der zügigen Realisierung der Maßnahme.

Die Umbaumaßnahmen sollen im September 2026 beginnen und vor Baubeginn der Kernsanierung des gesamten Hauptgebäudes im November 2028 abgeschlossen sein.

Im Fokus steht zudem ein zukunftsfähiges, denkmalgerechtes und ressourcenschonendes Umbaukonzept für die Hörsaalnutzung, auch im Hinblick auf den nachfolgenden Nutzungsbedarf.

Die Leistungen der Technischen Ausrüstung, der Objektplanung sowie der Tragwerksplanung sollen mit Building-Information-Modeling erbracht werden. Hierzu wurde bereits ein Bestandsaufmaß (3D-Laserscan / 3D Revit-Modell) angefertigt.

Für diese Baumaßnahme wird keine Zertifizierung nach BNB gefordert. Jedoch wird für die Gesamtmaßnahme Kernsanierung Hauptgebäude Universität Bonn eine BNB-Zertifizierung "Silber" angestrebt. Hierfür sollen wesentliche Ziele bereits bei der Umbaumaßnahme für die Interim-Hörsäle des Koblenzertorflügels berücksichtigt werden.

In Einklang mit dem Denkmalschutz sollen im Rahmen der Gesamtmaßnahme die Ziele eines Effizienzhaus 55 verfolgt werden.

Beschreibung des Loses

Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5, 6, Leistungsphasen 1 bis 9

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorar30 %
Konzept zur Herangehensweise im ausgeschriebenen Projekt70 %
Preis
Honorar
Qualität
Konzept zur Herangehensweise im ausgeschriebenen Projekt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
46 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Mit Vertragsabschluss werden die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1-2 direkt beauftragt. Die weiteren Grundleistungen oder Besonderen Leistungen der weiteren Leistungsphasen können zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf Abruf weiterer Leistungsphasen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTDRTJ992 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Teilnahmeantrags- /Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für d … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTDRTJ992 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Teilnahmeantrags- /Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmeantrages erfolgt der Ausschluss. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. 2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bewerberfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. 3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. 4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. 5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt mit …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IBS GmbH, Bonn1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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  • Zuschlag an IBS GmbH, rund 1.110.000 €, 1 Angebot

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0646935b-3623-4e4f-9a05-93c8eccc584b.