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vergebenEU-weitPlanung

BLB NRW_Köln_2551_HG, Interim Aula, Abdichtung TG

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 025-25-00110veröffentlicht 05.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 580 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (347 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
16 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50668, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.blb.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.blb.nrw.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, §§ 43ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 8 (1.BA) Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 (2.BA).

Beschreibung des Loses

Im Zuge der umfassenden Sanierungsmaßnahmen an der Universität Bonn ist die Errichtung einer Interim-Aula vor dem Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vorgesehen. Der vorübergehende Bau wird auf die bestehende Tiefgarage (Stahlbetonbauwerk) der Universität (Unigarage) aufgesetzt. Da es in der Tiefgarage wiederholt zum Eintrag von Oberflächen- und Niederschlagswasser durch vorhandene Risse über dem ersten Untergeschoss kommt, ist eine Abdichtung der Decke über dem 1. Untergeschoss im Rampenbereich (1. BA) und unterhalb der geplanten Interims-Aula (2. BA) erforderlich. Da der Rampenbereich sich unterhalb eines Gehweges befindet, der die spätere Zufahrt für Baustellenfahrzeuge für die Errichtung der Interim-Aula darstellt, muss die Abdichtung des Rampenbereichs zunächst erfolgen. Die Baumaßnahmen sollen bei laufendem Betrieb von Uni und Garage durchgeführt werden. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Der 1. BA umfasst die Planung und Abdichtung des Zufahrtsrampenbereich, (Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, §§ 43ff. HOAI, LPH 1-3, 5-8). Von der Erneuerung der Abdichtung der Decke über 1.UG sind im 1. BA die Decke der Einfahrtsrampe bis ca. zur Mitte der Tiefgarage (Hochpunkt der Decke) betroffen. Im Weiteren wird die Abdichtung unter der Annahme von einem 2. BA betrachtet: Der 2. BA umfasst die Planung der Abdichtung im Bereich der Aula ((Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, §§ 43ff. HOAI, LPH 1-3, 5).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
- Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und 3.000.000 EUR für Sachschäden je Schadensfall. Die Versi … ganz lesen- Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und 3.000.000 EUR für Sachschäden je Schadensfall. Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen. Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss dem Angebot beigelegt werden. - Angaben zum Umsatz des Unternehmens: Durchschnittlicher spezifischer Netto-Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Objektplanung Ingenieurbauwerke), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestanforderung: Honorarumsatz netto größer/gleich 200.000 EUR. (Die Angaben erfolgen mittels beigefügtem Eignungsbogen.) - Angabe zu wirtschaftlichen Verknüpfungen: Erklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen (Die Angaben erfolgen mittels beigefügtem Eignungsbogen.) - Angaben zu vorhandenen Arbeitskräften: Angabe der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren qualifizierten Mitarbeiter, d.h. Ingenieure oder anderweitige Mitarbeiter, welche umfangreiche Erfahrungen in der in der Objektplanung Ingenieurbauwerke gesammelt haben und entsprechende Referenzen nachweisen können. Mindestanforderung: 2 Mitarbeiter (Die Angaben erfolgen mittels beigefügtem Eignungsbogen.)
Kriterium
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB mittels Formblatt 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende -Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen … ganz lesen-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB mittels Formblatt 521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende -Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) mittels Formblatt 523 EU 08-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU - Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/und technisch-beruflichen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern (falls zutreffend). Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsätze / Arbeitskräfte auf Nachunternehmer/Unterauftragnehmer beruft, ist vom Bewerber das Formblatt 533a EU - Informationen Unteraufträge bei Angebotsabgabe bzw. 534a EU - Erklärung Eignungsleihe einzureichen. Vom Unterauftragnehmer/Eignungsleiher ist eine - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (533b EU - Nachweis Unterauftragnehmer bzw. 534b EU - Erklärung Eignungsleihe Haftung) einzureichen. - Erklärung der Bewerber- / Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend).mittels Formblatt 531 EU. Für die Einreichung des Angebotes sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Kriterium
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in … ganz lesenZugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Kriterium
- Unternehmensreferenzen Gefordert wird die Angabe von 2 Referenzen der Objektplanung Ingenieurbauwerke bei denen Leistungen im Zeitraum der letzten fünf Jahre (28.02.2020 bis 28.02.2025) erbracht worden sind. Mindestanforderung: - bei einer der beiden Referenzen muss es sich um ein der Aufgabe ver … ganz lesen- Unternehmensreferenzen Gefordert wird die Angabe von 2 Referenzen der Objektplanung Ingenieurbauwerke bei denen Leistungen im Zeitraum der letzten fünf Jahre (28.02.2020 bis 28.02.2025) erbracht worden sind. Mindestanforderung: - bei einer der beiden Referenzen muss es sich um ein der Aufgabe vergleichbares Sonderbauwerk gem. HOAI 2021, Anl.12.2 Gruppe 7 handeln. - bei beiden Referenzen muss es sich um Projekte der Honorarzone II oder höher handeln, - die Baukosten nach DIN 276 (KGR 300) müssen für jede Referenz mindestens größer/gleich 0,75 Mio. EUR betragen, - es müssen mindestens die Leistungsphasen der Leistungsphasen 1-3 und 5- 8 erbracht worden sein. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein. Für den Nachweis der Referenzen sind die Referenzblätter im Eignungsbogen vollständig auszufüllen. - Berufliche Leistungsfähigkeit: Benannt werden muss die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung und die Fachbauleitung mit Angabe der Erfahrung der verantwortlichen Ansprechpartner für alle Leistungen: Mindestanforderung: Projektleitung mindestens 5 Jahre, stellvertretende Projektleitung mindestens 2 Jahre, Fachbauleitung mindestens 5 Jahre (Die Angaben erfolgen mittels beigefügtem Eignungsbogen.) - Eigenerklärung zur technischen Ausstattung (mittels Eignungsbogen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
16 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.blb.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
07.04.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTHACXZ6Q 1. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektroni … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTHACXZ6Q 1. Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008. 2. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Das Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bieterfragen bis zum angegebenen Termin vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. 4. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. 5. Der Bieter muss ein Unterauftragnehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bieter/ Auftragnehmer. 10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. Für …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d5517f8-0a07-4de3-a478-019e178c8974.