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BLB NRW K / Amtsgericht Leverkusen (40-11-1233-23-001+002) Modernisierungsplanung- Objektplanung mit Schadstoffsanierung

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 025-24-00614veröffentlicht 26.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 22 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
39 Monate19.05.2025 – 31.08.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50668, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (108 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Diverse Kriterien70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2028
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Bestand: Die Liegenschaft besteht aus einem Altbau aus dem Jahr 1913 und einem sogenannten "Neubau" aus dem Jahr 1969. Beide sind im 1.OG über einen Brückentrakt miteinander verbunden. Ebenfalls auf dem Grundstück befindet sich ein eingeschossiges Garagengebäude (Baujahr 1969). Der Altbau ist nicht eingetragen in die Denkmalliste, jedoch gem. DSchG-§9-Abs.2 (Gebäude "...in der engeren Umgebung eines Baudenkmals") bedürfen Änderungen des äußeren Erscheinungsbilds einer Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Eine Vorabstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde, mit protokollierten Gestaltungshinweisen zum Austausch der Fenster, liegt vor. Gem. vorliegender Untersuchungsberichte und des Schadstoffkatasters gibt es in einigen Bauteilen ein Schadstoffaufkommen (Böden, Putze, Anstriche). Erforderliche Schutzmaßnahmen gem. TRGS zur Umsetzung der im folgenden beschriebenen Maßnahmen werden im Projektverlauf geplant.

Maßnahmenbeschreibung: Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der "Klimaneutralen Landesverwaltung" sollen die Gebäude des Amtsgerichts Leverkusen energetisch optimiert werden. Ziel ist es, zum Effizienzgebäude 55 (BEG nach Gebäudeenergiegesetz) zu sanieren und ausschließlich mit erneuerbaren Energien zu planen, um in Zukunft keine fossilen Energien mehr zu nutzen. Vorab wurde bereits ein Maßnahmenpaket erarbeitet. Dieses Paket soll unter sinnvollen technischen und wirtschaftlichen Aspekten betrachtet (Entwicklung von Varianten und deren Vergleich), geplant und durchgeführt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich u.a. um den Austausch der bestehenden Heizung durch eine Wärmepumpe, um die Erneuerung der Fenster, eine unterseitige Dämmung der Kellerdecken, eine Dämmung der obersten Geschossdecke, die Erneuerung der Außendämmung WDVS am Neubau, eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung. Die bereits existierende Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Neubaus soll integriert werden. Die Umsetzung und die Planung werden fortlaufend abgestimmt mit dem BLB NRW, den weiteren an der Planung Beteiligten und den Kunden bzw. den Nutzern. Parallel sind Maßnahmen der Instandhaltung aufgrund der Eigentümerverpflichtung im Projekt eingebunden, hierbei handelt es sich z.B. um die Erneuerung der Aufzugsanlagen, den teilw. Rückbau der Trinkwasseranlage, die Erneuerung der NSHV-Hauptanlage, vereinzelter Betoninstandsetzungen, den partiellen Austausch von Bodenbelägen. Eine Sanierung/Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung, die derzeit bereits durch das Wachpersonal genutzt wird, in Sozialräume gehört ebenso zu dieser Maßnahme und ist ggf. vor allen anderen Maßnahmen bereits kurzfristig umzusetzen.

Durchführung Die Durchführung des Projektes erfolgt im laufenden Betrieb, eine unterbrechungsfreie Nutzung des Gerichtsbetriebs während der gesamten Bauzeit muss gewährleistet sein. Es wird keine externe Liegenschaft für interimistische Unterbringungen angemietet. Ein Konzept für eine Aufteilung auf Bauabschnitte und Nutzung in Teilbereichen ist gemeinsam mit allen Planern und dem Nutzer zu erarbeiten und vom Objektplaner (Gebäude) zu koordinieren.

Zusätzlich zur Objektplanung Gebäude soll das Planungsbüro Leistungen der Schadstoffsanierungsplanung unter Einbeziehung entsprechend sach-/fachkundiger Planer erbringen. Das Schadstoffkataster selbst liegt bereits vor.

Beschreibung des Loses

Objektplanung und Schadstoffsanierung - Zusätzlich zur Objektplanung Gebäude soll das Planungsbüro Leistungen der Schadstoffsanierungsplanung unter Einbeziehung entsprechend sach-/fachkundiger Planer erbringen. Das Schadstoffkataster selbst liegt bereits vor.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Diverse Kriterien70 %
Preis30 %
Qualität
Diverse Kriterien

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
19.05.2025
Vertragsende
31.08.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Leistungen, die im Rahmen der Objektplanung Gebäude zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlich werden, sollen stufenweise beauftragt werden. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1 bis 3 abgerufen. Die weiteren Leistungsphasen werden zu einem späteren Zeitpunkt stufenweise abge … ganz lesenDie Leistungen, die im Rahmen der Objektplanung Gebäude zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlich werden, sollen stufenweise beauftragt werden. Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1 bis 3 abgerufen. Die weiteren Leistungsphasen werden zu einem späteren Zeitpunkt stufenweise abgerufen. Ein Anspruch auf Abruf besteht nicht. Nach Vorliegen einer belastbaren Kostenberechnung behält sich der BLB NRW eine bisher zeitlich nicht einzugrenzende Genehmigungsphase vor. Der BLB NRW wird die Entscheidungsprozesse möglichst kurz halten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYT005RC1D Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXYT005RC1D Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008. 1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Teilnahmeantrags- /Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag / Angebot muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge / Angebote eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmeantrags / Angebot erfolgt der Ausschluss. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen. 2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet. Bewerberfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden. 3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. 4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. 5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen. 7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten. 8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. 9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterwo …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
pbundl Architekten, Köln4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b7f27b6c-25d2-4175-82e3-9bb935df5fd2.