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BLB NRW AC / Aachen/ RWTH IENFT/IHFT Sanierung/ Schlüsselfertige Errichtung mit integrierter Planung (SEP)/ 005-25-00246 I

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 005-25-00246veröffentlicht 02.04.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 549 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.04.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
37 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.blb.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (132 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen
    vor 19 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der BLB NRW Niederlassung Aachen beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes der Institute Nachrichten- und Hochfrequenztechnik. Das Gebäude wurde im Jahr 1957 als gestreckter Solitärbau mit einer Länge von ca. 90 m im ehemaligen Gartenbereich zugehörig zu Haus Königshügel errichtet. Das Gebäude weist im Wesentlichen 5 Geschosse auf, ergänzend durch ein 2. Untergeschoss in einem Teilbereich des Gebäudes, sowie ein Dachgeschoss mit wenigen Nutz- und Technikräumen.

Die Sanierung des Gebäudes muss in Einklang mit den Anforderungen der Denkmalpflege erfolgen. Gleichzeitig sind jedoch gebäudetechnische sowie technische Anforderungen, die aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb resultieren, zu erfüllen. Die derzeitigen Technikflächen werden voraussichtlich anwachsen. In der Gesamtplanung muss die Dachfläche ebenfalls Berücksichtigung finden. Der auf dem Dach befindliche Messraum soll auf dem Außengelände neu verortet werden.

Der Gesamt-Flächenbedarf beträgt ca. 3.526 m2 NUF 1-6.

Beschreibung des Loses

Bei dem Vergabeverfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EU Abs. 3 VOB/A. Das Vergabeverfahren gliedert sich demnach in einen Teilnahmewettbewerb sowie eine Angebots- und eine Verhandlungsphase.

Den Bietern werden die funktionalen Anforderungen im Rahmen einer Funktionalen Leistungsbeschreibung beschrieben. Das Verfahren gliedert sich in eine Angebotsphase, in der maximal 5 Bieter im Wettbewerb ein Vorplanungskonzept auf Basis der funktionalen Vorgaben ausarbeiten. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die architektonisch-gestalterische und funktionale Qualität unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte gelegt. Auf Basis dieser Angebotsplanung legen die Bieter ein indikatives Angebot. Danach schließt sich eine Verhandlungsphase mit einer abschließenden Bewertung des Preisangebots an.

Nach dem erfolgten Zuschlag an einen Bieter erfolgt die Fortführung der Angebotsplanung und Erarbeitung einer vertieften ausführungsorientierten Entwurfsplanung und Verifizierung des Angebotspreises.

Bei Einhaltung der Wirtschaftlichkeit mit dem verifizierten Angebotspreis erfolgt die Erarbeitung der restlichen Planungs- und Bauleistungen.

Komplette Bauleistungen sowie komplette Planungsleistungen, insbesondere Objektplanung, Fassadenplanung, TGA-HKLS und TGA-ELT, im Übrigen sämtliche zur schlüsselfertigen Errichtung erforderlichen Planungsleistungen basierend auf einer Funktionalen Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: Nachweis der Haftpflichtversicherung für Planungsleistungen mindestens zweifach maximiert bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR für Sachschäden je Schadensfall sowie 3 Mio. EUR fü … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: Nachweis der Haftpflichtversicherung für Planungsleistungen mindestens zweifach maximiert bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR für Sachschäden je Schadensfall sowie 3 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensfall oder die verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass Sie mit dem haftenden Bewerber eine im Auftragsfall eintretende Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat, bzw. abzuschließen beabsichtigt. Als Mindestanforderung ist zudem ein Umsatz von 30 Mio. EUR als Mittel der Nettojahresumsätze für Bauleistungen aus dem Bereich Hochbau aus 2022, 2023 und 2024 festgelegt.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird - bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft - Freistellungsbesche … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird - bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - Info-Blatt Steuerabzug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Kriterium
Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene gepr … ganz lesenAllgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung im Rahmen der Bewerberauswahl. Für nicht präqualifizierter Unternehmen wird die Eignungsprüfung anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen vorgenommen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den nicht präqualifizierten Unternehmen, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen." Nachunternehmen/andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Auftragsspezifische Anforderungen: Für den schriftlichen Teilnahmeantrag sind ausschließlich die durch den Auftraggeber übermittelten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsbogen) zu verwenden. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die im Bewerberbogen genannten Unterlagen sowie Nachweise und Erklärungen sind vollständig und ohne Querverweise auf etwaige Unterlagen, Websites etc. auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und beizufügen. Am vorgegebenen Wortlaut der Unterlagen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche Unterlagen, Nachweise und Erklärungen nach der vorgegebenen Gliederung vorzulegen. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Eigenerklärung einschließlich aller Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben werden. Die unvollständige oder verspätete Vorlage der Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Fehlende Unterlagen/ Nachweise oder Erklärungen werden nachgefordert. Werden nachgeforderte Unterlagen/ Nachweise oder Erklärungen nicht vollständig und/oder nicht fristgerecht eingereicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Projektleitung für die Bauleistungen muss bauvorlagenberechtigt für NRW entsprechend den Anforderungen der BauO NRW sein, sofern die Bauvorlagenberechtigung nicht über die Projektleitung für Objektplanungsleistung abgedeckt wird. Die Bauvorlageberechtigung ist ein Mindestkriterium für die Eignung.
Kriterium
Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene gepr … ganz lesenAllgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung im Rahmen der Bewerberauswahl. Für nicht präqualifizierter Unternehmen wird die Eignungsprüfung anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen vorgenommen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den nicht präqualifizierten Unternehmen, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen." Nachunternehmen/andere Unternehmen: Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Für den Bereich Bauleistung ist der Nachweis von 3 Referenzprojekten gefordert. Folgende Mindestanforderungen müssen die Referenzenprojekte für den Bereich Bauleistung mindestens erfüllen - Es sind drei Referenzen einzureichen, davon o Mindestens eine Referenz mit Anforderungen der Denkmalpflege o Mindestens eine Referenz beinhaltet eine Kernsanierung (>= 4.500 m^2 BGF) o Mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 200-600 über 30 Mio. EUR (brutto) Für alle Referenzen gelten weiterhin folgende Mindestanforderungen: - Das Fertigstellungsdatum aller Referenzen muss innerhalb der letzten acht Jahre gerechnet ab dem Submissionstermin der Bewerbungsunterlagen liegen (Fertigstellung LP 8 zwischen 01.04.2017 bis 31.03.2025). Für den Bereich Planungsleistungen ist der Nachweis von drei Referenzprojekten für den Bereich der Objektplanung Gebäude, für den Bereich der Technischen Ausrüstung und für den Bereich Fassadenplanung erforderlich. Folgende Mindestanforderungen müssen die Referenzenprojekte mindestens erfüllen: - Es sind drei Referenzen für den Bereich Objektplanung einzureichen, davon o mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone IV oder höher und zusätzlich zwei mit dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone III oder höher Für alle Referenzen gelten weiterhin folgende Mindestanforderungen: - Alle Referenzen müssen jeweils mindestens drei Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß HOAI aufweisen. - Der Abschluss der letzten erbrachten Leistungsphase (LP 2-8) aller Referenzen muss innerhalb der letzt …
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
37 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.blb.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
204 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Zudem beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. Einzureichende Unterlagen: - 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerkl … ganz lesenLeistung: Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen. Einzureichende Unterlagen: - 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Selbstauskunft Einzelunternehmen - Scheinselbstständigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur auszufüllen, wenn Sie keine juristische Person oder Personengesellschaft sind.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTMXLRW95 Kalkulationskostenentschädigung: Sowohl derjenige Bieter, der den Auftrag erhalten soll, als auch diejenigen Bieter, die für den Zuschlag nicht vorgesehen sind, erhalten bei Einhaltung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 8 Nr. 1 S. 2 i.V.m. Nr. 2 VOB/A-EG eine Ent … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTMXLRW95 Kalkulationskostenentschädigung: Sowohl derjenige Bieter, der den Auftrag erhalten soll, als auch diejenigen Bieter, die für den Zuschlag nicht vorgesehen sind, erhalten bei Einhaltung der Voraussetzungen des § 8 Abs. 8 Nr. 1 S. 2 i.V.m. Nr. 2 VOB/A-EG eine Entschädigung i. H. v. netto 363.000,00 EUR für die im Zuge des Verhandlungsverfahrens entstehenden Aufwendungen. Die Voraussetzungen dafür sind gem. § 8 Abs. 8 Nr. 1 S. 3 VOB/A-EG die rechtzeitige Einreichung eines der Ausschreibung entsprechenden wertungsfähigen Angebots mit den geforderten Unterlagen. Diese Entschädigung steht jedem beteiligten Bieter in der zweiten Stufe (Angebotsphase) des Wettbewerbs zu, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot inklusive Planungsunterlage mit den geforderten Parametern fristgerecht einreicht. Die Entschädigungssumme aus der Abstimmungs- und Verhandlungsphase wird im Auftragsfall der Preconstruction-Phase dem Auftragnehmer von der Gesamtvergütung in Abzug gebracht. Allgemeine Information zum weiteren Vorgehen bei vorbehaltlicher Verhandlungsrunde: Beim Teilnahmewettbewerb verringert der AG die Anzahl der Teilnehmer auf maximal fünf Bewerber zum nachgelagerten Verfahren. Im Falle von Punktegleichheit nach der Bewertung der Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen) mit Hilfe der veröffentlichen Wertungsmatrix (Eignungsmatrix SEP) entscheidet der AG anhand eines Losverfahrens, welcher Bewerber beim nachgelagerten Verhandlungsverfahren mit eingeladen wird. In der zweiten Stufe des Wettbewerbs erstellen die Bieter eine Angebotsplanung inklusive Indikativangebot, die nach Beurteilung der Wertungsmatrix (Zuschlagsmatrix SEP) ausgewertet wird. Im Anschluss an die Angebotsphase mit dem 1. Angebot erfolgt eine Verhandlungsphase. Nach der Verhandlungsphase ist ein 2. finales Angebot abschließend einzureichen. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, schon auf das 1. Angebot ohne Durchführung einer Verhandlungsrunde den Zuschlag zu erteilen. *********************************** Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt. ****************************************************** Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. ****************************************************** Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. ****************************************************** Hinweis - Wettbewerbsregister Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen. ****************************************************** Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten) Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt: BLB NRW Zentrale Justiziariat Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf ****************************************************** Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten P …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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3.963vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.158 Lose mit Angabe)
464.169 €Zuschlagswert im Median
149.756 € – 1,64 Mio. €mittlere Hälfte, 1.446 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.05.2025
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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