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BLB NRW AC/Aachen/AC RWTH Ersatzneubau VIA / ELVA/Generalunternehmer/005-24-00356 II

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen · Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 005-24-00356veröffentlicht 03.05.2024erstmals 03.05.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 870 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.05.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate21.10.2024 – 16.05.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.blb.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (132 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen
    vor 29 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.blb.nrw.de
    vor 29 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    BLB NRW NL Aachen
    vor 29 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.05.2025
    vor 25 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Errichtung eines Ersatzneubaus in Holz-Modulbauweise mit Halle durch einen Generalunternehmer

Beschreibung des Loses

Errichtung eines Ersatzneubaus in Holz-Modulbauweise mit Halle

Der Sammelbau Bauingenieure der RWTH Aachen wird seit 1966 von der Fakultät als zentrales Institutsgebäude genutzt. Aufgrund von notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen wird das Fakultätsgebäude zeitnah stillgelegt und für den Lehrstuhl VIA mit ELVA (Verkehrswissenschaftliches Institut mit einer Eisenbahntechnischen Lehr- und Versuchsanlage) sind Ersatzräumlichkeiten zu schaffen.

Das Grundstück des neuen Institutsgebäudes der RWTH Aachen liegt am Seffenter Weg 8, neben dem Institut für Schienenfahrzeuge und Transportsysteme, welches sich ebenfalls auf dem Grundstück befindet. Besonderheit des Grundstückes ist die Lage parallel zum Schienennetz der Deutschen Bahn.

Das Vorhaben ist als langer, stringenter 2-geschossiger freistehender Riegel mit Technikgeschoss konzipiert und ist in Teilbereichen mit einer vertikalen Grünfassade als wandgebundenes System zu errichten. Das Flachdach soll als extensiv begrüntes Dach der Aufstellung einer PV-Anlage dienen.

Gegenstand der funktionalen Leistungsbeschreibung ist die Erstellung eines schlüsselfertigen Bauwerkes ab Bodenplatte, einschließlich Planungsleistungen aller Fachdisziplinen ab LP 5, aller Nebenleistungen und Lieferungen zur erforderlichen, technisch uneingeschränkten und funktionsfähigen Nutzung des Gebäudes (komplette, vollfunktionsfähige, mängelfreie Leistung).

Nicht Gegenstand der funktionalen Leistungsbeschreibung sind die Gründungs- Maurer- und Rohbauarbeiten bis zur Bodenplatte, sowie die infrastrukturelle Erschließung und die Außenanlagen. Die Bodenplatte wird im Bereich der Technikräume (Hausanschluss-, NSHV- und Traforaum) im Erdgeschoss um ca. 1,0 m abgesenkt, ansonsten wird das Gebäude nicht unterkellert. Diese Leistungen werden bauseits erbracht.

Das Gebäude bestehend aus einer Versuchshalle und einem Büroteil soll in Holzrahmenbau- bzw. in Holz-Modulbau soll auf bauseits vorhandener Bodenplatte errichtet werden. Die beiden Gebäudeteile sind durch eine Brandwand zu trennen.

Die Halle ist als eingeschossige Halle zu planen und dient der Aufstellung einer Modell-Eisenbahnversuchsanlage auf einem aufgeständerten Schwerlastboden, an der geforscht und geschult wird. Auf Ebene des ersten Obergeschosses soll die Halle von einer Galerie, die als Teeküche genutzt wird, teilweise überkragt werden. Im ersten Obergeschoss des Bürotraktes finden sich ergänzend zu den Büroflächen, ein CIP-Pool, eine Bibliothek sowie ein Besprechungsraum. Im zweiten Obergeschoss, dem Technikgeschoss welches kein Vollgeschoss ist, sollen Technik- und Serverräume errichtet werden. Dieser Bereich soll in Massivbauweise mit einem Wärmedämmverbundsystem errichtet werden.

Die vertikale Erschließung im Inneren des Gebäudes soll durch einen Personenaufzug, einem zentralen notwendigen Treppenraum sowie einer offenen einläufigen Treppe als Verbindung zwischen Halle und Bürotrakt, erfolgen.

Die Fassade des Ersatzneubaus soll mit einer Kombination von flächigen Fassadentafeln aus Stahl und ganzjährig begrünter Fassade gestaltet werden.

Eine gültige Baugenehmigung auf Basis des Konzeptentwurfes liegt vor. Das Gebäude wird vom BLB errichtet und nach Fertigstellung der RWTH Aachen als Institutsgebäude zur Verfügung gestellt werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprü … ganz lesenAllgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Auftragsspezifische Anforderungen: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - Handelsregisterauszug (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot - 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (mit dem Angebot mittels Eigenerkläru … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - 221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot - 222 Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Preisermittlung. Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot - 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird - bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft - 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird - bei Abgabe mehrere Angebote für jedes Angebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient - Info-Blatt Steuerabzug (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Urkalkulation in einer verschlüsselten Datei zusenden. Bei Öffnung der Urkalkulation werden wir von Ihnen das Passwort dieser Datei anfordern.
Kriterium
Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprü … ganz lesenAllgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Kriterium
Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprü … ganz lesenAllgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Auftragsspezifische Anforderungen: Einzureichende Unterlagen: - 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wenn keine Präqualifizierung vorliegt - Angabe der PQ-Nummer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): im Angebotsschreiben (213) oder VMS-Konto - Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen) - Gewerbeanmeldung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Referenznachweise (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben im Formblatt 124 - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): mit Angabe der Lohnsummen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.10.2024
Vertragsende
16.05.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.blb.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 DAYS
Angebotsöffnung
21.06.2024, 09:00 Uhr. BLB NRW NL Aachen. Ohne Bieterbeteiligung
Sicherheiten
verlangt: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Zudem beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Vertragsformular/e Instandhaltung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot Hinweis: Im Vertragsformular und in den Beiblättern sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutragen. Ist der Angebotsteil I … ganz lesenLeistung: - Vertragsformular/e Instandhaltung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bei Abgabe mehrerer Angebote für jedes Angebot Hinweis: Im Vertragsformular und in den Beiblättern sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutragen. Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information p … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1X14RZQ8 Hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus der Matrix: Optimierung des Terminplans in Hinblick des Fertigstellungstermins 20 % Angebot 80 % Sollte es im … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1X14RZQ8 Hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus der Matrix: Optimierung des Terminplans in Hinblick des Fertigstellungstermins 20 % Angebot 80 % Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt. Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Hinweis - Wettbewerbsregister Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen. Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten) Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt: BLB NRW Zentrale Justiziariat Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf Informationen und Hilfestellungen zum Vergabemarktplatz sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.963vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.158 Lose mit Angabe)
464.169 €Zuschlagswert im Median
149.756 € – 1,64 Mio. €mittlere Hälfte, 1.446 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 04.06.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 04.06.2024 auf 21.06.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 21.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c2d9123-bded-4637-a4e3-b8f3f1b8ddd5.