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vergebenEU-weitHochbauBau

Bildungscampus Naumburg, Schönburger Straße, 06618 Naumburg, Los 3-23: Sportgeräte

Burgenlandkreis · Naumburg (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 30.ZVS.7 / 60 / 38 / 2026 (L)veröffentlicht 22.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13 Monate15.09.2026 – 29.10.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (75 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.10.2027
    vor 53 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Der Burgenlandkreis als Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines neuen Schulcampus auf dem Areal „ Stadtquartier Schönburger Straße “, bestehend aus Schulgebäude und 3 - Felder - Sporthalle. Das ebenfalls auf dem Gelände geplante Zentrum für das Berufsvorbereitende Jahr ( BVJ ) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Das Baufeld für den geplanten Campusneubau befindet sich östlich des Naumburger Zentrums im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes ( B - Plan Nr . 62 “ Stadtquartier Schönburger Straße" ). Die ehemalige Bebauung sowie die Oberflächenbeläge wurden bereits zurückgebaut. Das Schulgrundstück selbst liegt an der südlich verlaufenden Schönburger Straße sowie an der östlich verlaufenden, im Zuge des B- Plan- Verfahrens neu geplanten und errichteten Dr. - Wilhelm- Kniest- Straße zwischen der Schönburger Straße und der Grochlitzer Straße an. Zum Campus gehört noch das Grundstück mit der Flurstücksnummer 692. Hier befindet sich derzeit eine durch das Technische Hilfswerk ( THW ) genutzte Anlage. Das dort geplante Gebäude ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Straßenquartier zwischen Schönburger- , Rosa-Luxemburg und Grochlitzer Straße ist gekennzeichnet durch eine weitgehend homogen wirkende Bebauung durch meist dreigeschossige Wohngebäude. Das Grundstück ist weitgehend eben und umfasst eine Fläche von 25.196m2.

Die baulichen Anlagen des neuen Schulcampus werden auf drei Gebäudebereiche verteilt . In der Angebotsaufforderung sind die Gebäudeteile des Bauvorhabens wie folgt bezeichnet:

Teilobjekt A Schulgebäude Das Gebäude, d as die Schulräume der Förderschule, d er Sekundarschule und Teile des BVJ beherbergt, bildet als größte Baumasse das Zentrum der Anlage und ist selbst in drei „ Gebäudekuben“ gegliedert, höhenmäßig gestaffelt zwischen zwei und vier Obergeschossen. D ie drei Baukörperbereiche sind jeweils um einen Innenhofkern gegliedert. Die Gebäude werden in Massivbauweise mit tragenden Wänden und Stützen aus Stahlbeton sowie Stahlbetondecken mit Flachdach errichtet. Die Gründung erfolgt auf Stahlbetonbodenplatten . Der mittlere Gebäudeteil ( A 1) ist unterkellert, die nördlichen und südlichen Gebäudeteile ( A2 und A3 ) sind nicht unterkellert.

Teilobjekt B Sporthalle Die Drei -Feld-Sporthalle ist im Anschluss an das Schulgebäude nördlich angeordnet . An dem großen Hallenraum mit DIN- Maßen ( 4 5 x 2 7 m ) schließt sich an der südlichen Längsseite ein zweigeschossiger Funktionstrakt an. Die Gebäudegründung für den Sozialtrakt erfolgt als Plattengründung mit bewehrten Stahlbeton- Bodenplatten, die Halle wird mit Einzelfundamenten und Fundamentstreifen unter den Außenwänden gegründet. Die tragenden Wände, Stützen sowie die Geschossdecken im Sozialtrakt werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Das Hallendach wird mit Leimholzbindern und einer Tragschale aus Stahltrapezblech ausgebildet.

Werkstattgebäude des BVJ (Bauteil C) Das Werkstattgebäude liegt im nordwestliche Grundstücksteil auf dem „THW-Gelände“. Es besteht aus einem 2-geschossigem Sozialgebäude (Bestand) und einer eingeschossigen Werkhalle (Neubau). Das 2- geschossige Bestandsgebäude hat die Abmaße l x b x h 19,90 x 12,35 x 6,96 m und soll ohne wesentliche statisch-konstruktive Eingriffe ergänzende Funktionen wie Umkleiden, Lehrerbereich, Sanitärräume und Technikräume aufnehmen. Die Werkhalle hat die Abmaße l x b x h 33,90 x 28,40 x 4,78 m und wird in Massivbauweise auf einer bewehrten Stahlbeton-Bodenplatte sowie Streifenfundamenten unter den Außenwänden errichtet. Die tragenden Außen- und Innenwände sind gemäß statischem Konzept aus Stahlbeton. Die Dachdecke des Werkstattgebäudes wird mit 40 cm dicken Betonfertigteilen aus Spannbetonhohlplatten hergestellt.

Beschreibung des Loses

Los 3-23: Sportgeräte

Teilobjekt B Sporthalle

Liefern und gebrauchsfertige Montage / Aufstellung von: • Einbaugeräten: 3 St. Hülsen Steckreck mit Bodenhülsen; 1 St. Ringeanlage multifunktionell mit Zubehör; 1 St. Klettertauanlage; 1 St. Kletterstangeneinrichtung; 6 St. schwenkbare Doppelfeld-Sprossenwandeinrichtung mit Prallschutzmatten; 2 St. Basketball-Deckenanlagen mit Zubehör; 6 St. Basketball-Wandanlagen mit Zubehör; 2 St. Ballwurfübungsanlagen; 3 St. Volleyballanlage mit Zubehör und Bodenhülsen, 3 St. Badmintonanlagen mit Zubehör und Bodenhülsen; 2 St. Hallenfußballtore mit Zubehör und Transportwagen; 4 St. Handballtore mit Zubehör und Transportwagen;

• beweglichen Turn- und Sportgeräten: 1 St. Mehrzweckbarren; 1 St. Schülerbarren; 1 St. Schwebebalken; 36 St. Leichtturnmatten mit 2 St. Transportwagen; 2 St. Niedersprungmatten; 4 St. Weichbodenmatten mit 2 Transportwagen; 15 St. Sprungkästen; 12 St. Turnbänke mit Transportwagen; 2 St. Bodenturnmatten mit 2 Transportwagen; 2 St. Hochsprungständer mit Hochsprung-Latte; 4 St. Sprungbretter; 10 St. Tischtennis-Tische; 6 St. Sprunghocker; 1 Satz Floorballbanden mit Transportwagen; u.a.

• Kleingeräten: 20 St. Gymnastikreifen und -keulen mit Aufhängvorrichtung; 30 St. Springseile mit Aufhängvorrichtung; 6 St. Klimmzugbügel; 28 St. Gymnastikbälle; 30 St. Medizinbälle; 3 St. Badmintonset; 30 St. Hallenfußbälle; 30 St. Volleybälle; 30 St. Basketbälle; 30 St. Handbälle; 3 St. Unihockey-Set; 5 St. Tischtennistrainingssets; 20 St. Weichschaumbälle; u.a.

• sonstigen Ausstattungen: ca. 62 lfm Garderobenhakenleiste zur Wandbefestigung; 1 St. 1.Hilfe-Stehschrank; 6 St. Ballwagen; 9 St. Geräteschränke mit Lochblechtüren; verschiedene Geräte- Aufhängevorrichtungen und -Ablagen

• Einrichtungs- und Werkplanung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 11

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.09.2026
Vertragsende
29.10.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) sind: - Frist für den Auftragsbeginn: 15.09.2026 , spätestens 12 Werktage nach Zugang Auftragsschreiben, je nachdem welche Frist zuerst eintritt - Werkplanungsvorlage zur Prüfung: 16.10.2026, spätestens 28 Wer … ganz lesenVerbindliche Fristen (= Vertragsfristen) sind: - Frist für den Auftragsbeginn: 15.09.2026 , spätestens 12 Werktage nach Zugang Auftragsschreiben, je nachdem welche Frist zuerst eintritt - Werkplanungsvorlage zur Prüfung: 16.10.2026, spätestens 28 Werktage nach Zugang Auftragsschreiben, je nachdem welche Frist zuerst eintritt - Montage Abhänge- und Befestigungs-Unterkosntruktion, Bodenhülsen, Ankerhaken, sonstige Ein- und Anbauteile: Januar 2027 - Endmontage und Inbetriebnahme: Oktober 2027 - Ausführungsende: 29.10.2027 Allgemeine Hinweise zu den Einzelnachweisen: s. dazu auch abschließende Liste: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 9. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
Hinweis
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, … ganz lesenAuf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieteranfragen müssen bis zum 16.07.2026, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet. Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Gotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH +Co. KG, Winnenden–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d35a7258-fb3d-4f82-8072-e6ceee723fa8.