Bildungscampus Dülmen - Städtebaulicher Wettbewerb
Stadt Dülmen · Dülmen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-NoPlmTNWuVgV-092veröffentlicht 17.10.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Dülmen48249, Kreis Coesfeld, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Planungsqualität50 %
- Projektumsetzung30 %
- Honorar20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 12 Monatenan Stadt Dülmen
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die städtebauliche-landschaftsplanerische Entwicklung der Plangebietsfläche in der Stadt Dülmen hin zu einem Bildungscampus mit Strahlkraft.
Beschreibung des Loses
Folgende Leistungen werden vergeben: 1. Städtebaulicher Entwurf nach MB 51 AKBW (Honorarzone III): LP 1-3 2. Freiräumlicher Entwurf nach MB 52 AKBW (Honorarzone II): LP 1-3 Der städtebauliche Entwurf und freiräumliche Entwurf werden vollständig (LP 1-3 ) vergeben. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträger*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Gemäß § 8 (2) RPW wird mit der Umsetzung des Projektes eine der Preisträger*innen und zwar in der Regel der/die Gewinner*in mit den weiteren Leistungen beauftragt. Die Ausloberin verpflichtet sich unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes, für die weitere Bearbeitung des Projekts Auftragsverhandlungen mit dem ersten Preisträger/der ersten Preisträgerin durchzuführen. Das Auf-tragsversprechen richtet sich an alle Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit. Die weitere Beauftragung erfolgt, sofern kein schwerwiegender Grund dagegenspricht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Die weitere Beauftragung steht grundsätzlich unter einem Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt. Die weitere Beauftragung vergibt die Ausloberin. Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb | Bildungscampus Dülmen 17 Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Nr. 8 VgV an einen der Preistragenden, in der Regel den Gewinner. Es ist beabsichtigt, dass zunächst nur mit dem/der Gewinner*in bzw. dem/der ersten Preisträger*in eine Verhandlung geführt wird. Sollte eine solche Verhandlung nicht zum Vertragsschluss führen, werden alle Preisträger*innen des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in dem Protokoll des Preisgerichtes benannt sind. Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013. Allen Büros steht das Bilden einer Arbeitsgemeinschaft und/oder das Hinzuziehen eines Nachunternehmens offen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erreichen. Für das am Wettbewerb anschließende VgV-Verhandlungsverfahren können Nachunternehmen hinzugezogen werden. Die Preisträger*innen verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 15 Teams beschränkt, von denen fünf direkt zum Wettbewerb eingeladen wurden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Planungsqualität
- Qualität
- Projektumsetzung
- Preis
- Honorar
Eignung8 von 8 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 0,5 Mio. Euro, Personen-schäden: min. 2 Mio. Euro) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (siehe Punkt 2.18 im Bekanntmachungstext; Nachweis erst zu Verhandlungen erforderlich)
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen (jeweils Kammerpflicht).Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässi … ganz lesenkürzer
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen (jeweils Kammerpflicht).Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in (Eintragung in die Architektenkammer) berechtigt sind oder die Berechtigung zur Führung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in nach § 2, 7, BauKaG NRW und ihren Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in / Landschaftsarchitekt*in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit oben genannten Anforderungen erfüllen. Bewerbende können einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein. Sind Bewerbende gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland), zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt, dürfen sie nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil sie gemäß den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften entweder eine natürliche oder juristische Person sein müssten. Nachzuweisen durch jede vertretene Fachdisziplin (Stadtplanung und Landschaftsarchitektur): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 (1) VgV) (Kammerzugehörigkeit) Der Nachweis der geforderten berufliche Qualifikation der Fachdisziplin Stadtplanung ist zwingend mit dem Bewerbungsbogen einzureichen (z.B. Nachweis der Mitgliedschaft in der Architektenkammer). Innerhalb von 7 Tagen nach Auslosung muss einen Landschaftsarchitekturbüro benannt werden, inkl. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen, z.B. Nachweis der Mitgliedschaft in der Architektenkammer- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- nachzuweisen durch jede vertretene Fachdisziplin (Stadtplanung und Landschaftsarchitektur): Anzahl technischer Fachkräfte: drei (siehe Punkt 2.18 im Bekanntmachungstext; Nachweis erst zu Verhandlungen erforderlich)
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- nachzuweisen durch jede vertretene Fachdisziplin (Stadtplanung und Landschaftsarchitektur): Die Ausloberin erwartet in der Umsetzung des Projektes, eine mindes-tens dreijährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistun-gen. Die geforderten Leistungen können von zwei Personen erfüllt wer-den. (siehe Punkt 2.18 im Bekanntmachungstext; Nachweis erst zu Verhandlungen erforderlich)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 für nationale sowie EU-Vergabeverfahren (Sanktionserklärung Russland)
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Keine zwingenden Ausschlusskriterien nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlusskriterien nach § 124 GWB dürfen bestehen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Benennung eines/einer Projektverantwortlichen, der/die gemäß den Bestimmungen im Bekanntmachungstext bzw. dem Bewerbungsbogen zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung befugt ist. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe-westfalen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zum Planungswettbewerb: Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): -Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee -Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität -Realisierungsfähigkeit und Umsetzungsfähigkeit -Flächeneffizienz -Innovationsgrad der vor … ganz lesenkürzer
Zum Planungswettbewerb: Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): -Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee -Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität -Realisierungsfähigkeit und Umsetzungsfähigkeit -Flächeneffizienz -Innovationsgrad der vorgeschlagenen Lösung, insbesondere im Hinblick auf die Flexibilität der baulichen Anlagen vor dem Hintergrund möglicher-weise zukünftiger Veränderungen der Anforderungen im Schulwesen -Nachhaltigkeit des vorgeschlagenen Konzeptes Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die -den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen -die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen -in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen -termingerecht eingegangen sind -keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. 2.23 Termine EU-Bekanntmachung 17. Oktober 2025 Bewerbungsfrist 18. November 2025, 10:00 Uhr Losziehung KW 48 Benennung Teampartner KW 49 Versand der Auslobung voraussichtlich KW 50 Rückfragenfrist 16.01.2026 Preisgerichtsvorbesprechung 21.Januar 2026, 14:00 Uhr - digital Rückfragenkolloquium 21.Januar 2026, 17:00 Uhr - digital Abgabe 19. Februar 2026 Abgabe Modell 26. Februar 2026 Preisgerichtssitzung 19. März 2026 Ausstellung im Anschluss Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsbogen und dem Bekanntmachungstext zu entnehmen. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPWYYBLLU2# Weitere Informationen entnehmen Sie dem Bekanntmachungstext.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Dülmen
- Anschrift
- Markt 1, 48249 Dülmen
- Website
- duelmen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a49ce29-db0c-4a63-9066-5dcc875762d6.