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vergebenEU-weitLieferleistungen

Bezugsfertige Bereitstellung von mobilen Klassenanlagen für die Stadt Wuppertal

Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-I-074veröffentlicht 13.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wuppertal42119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Wuppertal hat über 350.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist eine wachsende Kommune im Zentrum des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist als Schulträgerin für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt verantwortlich. Mit der Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe ist das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) beauftragt, das sich zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt befindet.

Der Schulentwicklungsplan der Stadt Wuppertal (Stand 2022) geht für die Schuljahre 2021/22 bis 2025/26 von einem Anstieg der Schülerzahlen in der Primarstufe um ca. 10% aus. Auf Grundlage der noch nicht eingeschulten Altersjahrgänge und auf Basis der aktuellen Einwohnerstatistik der Stadt Wuppertal, lassen sich die zukünftigen Schülerzahlen für die Primarstufe in dem mittelfristigen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2027/28 ermitteln, Wanderungsbewegungen sind bei der Prognose der zukünftigen Schülerzahlen ebenfalls einbezogen. Aufgrund der sehr kurzfristigen Raumbedarfsanforderungen ist es notwendig geworden, vor einer längerfristigen Erweiterungsoption an den Standorten temporäre / mobile Interimsbauten bis zum Schuljahreswechsel 2025/26 zu errichten.

Zur Sicherstellung der Bedarfe an Schulplätzen in der Primarstufe wurden vom Stadtbetrieb Schulen Wuppertal acht Standorte identifiziert. Diese verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet von Wuppertal. Durch das GMW und einen externen Partner wurden die Standorte hinsichtlich ihrer Potentiale der Erweiterung mit temporären Klassenanlagen untersucht, die Aufstellorte definiert und die erforderlichen Baugenehmigungen eingeholt.

Das GMW als Auftraggeberin („AG“) vergibt den Kauf, die Miete und die Versetzung von mobilen Klassen-anlagen an ihren Standorten in Gelsenkirchen für eine Aufstellung im 2. Quartal 2025 und eine fristgerechte Inbetriebnahme zum Schuljahr 2025/26 (01.08.2025). Die Standzeit der Anlagen beträgt vorerst 48 Monate.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die AG ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung (Optionserklärung) einmalig um 1 Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages bis längstens zum 31.07.2030 zu verlängern (Optionsrecht).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln 5, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorsch … ganz lesen§ 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance##Besonders geeignet für:selbst##Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
1) Hinweis: die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von finanziellen Mitteln (Haushaltsvorbehalt). Der Zuschlag ist abhängig von einem entsprechenden Ratsbeschluss, dieser erfolgt voraussichtlich am 11. November 2024). Sofern die erwarteten Mittel nicht bereitgestellt werden, kann d … ganz lesen1) Hinweis: die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von finanziellen Mitteln (Haushaltsvorbehalt). Der Zuschlag ist abhängig von einem entsprechenden Ratsbeschluss, dieser erfolgt voraussichtlich am 11. November 2024). Sofern die erwarteten Mittel nicht bereitgestellt werden, kann das Verfahren aufgehoben werden. 2) Der angegebene Auftragswert ist rein fiktiv und entspricht nicht dem realen Auftragswert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV wird von der Veröffentlichung des Auftragswertes abgesehen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Adapteo GmbH, Neu-Isenburg9

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Anschrift
Lise-Meitner-Straße 15-25, 42119 Wuppertal
Kontakt
vergabe@pd-g.de
Auskünfte
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertalvergabe@pd-g.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 442 (Bauerzeugnisse) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

206vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
310.042 €Zuschlagswert im Median
198.487 € – 619.624 €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 804a84cb-87f5-49db-8016-d5f7aefd7429.