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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

Bezug von Lebensmitteln GES

Deutsche Rentenversicherung Nord · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen BES-2026-0147-KRO-GESveröffentlicht 20.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 18 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hamburg (482 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22159, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigdeutsche-rentenversicherung-bund.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 48 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über deutsche-rentenversicherung-bund.de
    vor 19 Tagen
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 55 Tagen
  5. Bindefrist endet
    77 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 58 Tagen

Beschreibung

Lieferung von Lebensmitteln

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Mühlenbergklinik Holsteinische Schweiz

Die Auftraggeberin beabsichtigt, den Bedarf an ausgewählten Lebensmitteln für die Kantinen ihrer Rehabilitationseinrichtungen an den Standorten Sylt, Amrum, Aukrug, Bad Malente und den Betriebskantinen des Hauptsitzes Lübeck und des Verwaltungssitzes Hamburg als Abrufauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu vergeben.

4 Jahre–
2
Rehazentrum im Naturpark Aukrug

Belieferung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs

4 Jahre–
3
Fachklinik Satteldüne

Belieferung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs

4 Jahre–
4
Fachklinik Sylt für Kinder und Jugendliche

Belieferung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs

4 Jahre–
5
Betriebskantinen Lübeck und Hamburg

Belieferung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Es wird das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
77 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
vollständiges Angebot ausgefülltes Leistungsverzeichnis ausgefüllte Anlage Bedarfstabelle Mindeslohngesetz § 1 Mindestlohn (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe desMindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Minde … ganz lesenvollständiges Angebot ausgefülltes Leistungsverzeichnis ausgefüllte Anlage Bedarfstabelle Mindeslohngesetz § 1 Mindestlohn (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe desMindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1.Januar 2026 brutto 13,60 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohnes nicht unterschreitet. § 3 Unabdingbarkeit des Mindestlohns Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen. § 20 Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 spätestens zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen. Eigenerklärung Eignung Mit unserer abschließenden Unterschrift erklären wir, dass - wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen (Handelsregister) für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen, - wir spätestens zum Vertragsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen (ggf. entsprechend der Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin) nachweisen können, - gegen uns keine zwingenden Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder § 31 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. § 42 Vergabeverordnung (VgV) in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und keine fakultativen Ausschlussgründe an dem Verfahren gem. § 124 GWB vorliegen, - wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder gemäß § 23 Abs. 1 und 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind, - wir keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 Absatz 1 und 2 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) begangen haben, die mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- € belegt worden ist, - keine falschen Erklärungen über den Einsatz von Nachunternehmern oder der Einhaltung verbindlicher tarifvertraglicher Bestimmung abgegeben haben, - keine Verstöße gegen verbindliche tarifvertragliche Bestimmungen (Erklärung nach § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein) begangen haben. Wir können die entsprechenden Nachweise vor Auftragsbeginn, bei schriftlicher oder telefonischer Abforderung durch die Auftraggeberin, innerhalb von einer Woche vorlegen. Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren der Deutschen Rentenversicherung Nord sowie zur Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann. Liegen gegen Sie zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 31 UVgO /§ 42 VgV in Form einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer verhängten Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnung …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 150 (Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse) in Hamburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7efd4950-4bc9-4434-9fd6-263f6d6b621b.