Bewirtschaftungsleistungen des Gastronomiebetriebs zur Gemeinschaftsverpflegung
Landkreis München, v.d. Herrn Landrat Christoph Göbel · München, Bayern
Aktenzeichen LKM_Bewirtschaftungsleistungen_111.0001veröffentlicht 02.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 5,14 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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- Verpflegungsdienste GU Augsburg-Inningen, AE Mering, AE Augsburg KobelwegRegierung von Schwaben · AugsburgFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,14 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.
- Kalkulatorische Gesamtpreis (netto)55 %
- Servicekonzept45 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5 Punkte |
| 25 % teurer | −11 Punkte |
| 50 % teurer | −18,3 Punkte |
| 100 % teurer | −27,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Beschaffung von Bewirtschaftungsleistungen des Gastronomiebetriebs zur Gemeinschaftsverpflegung für den Landkreis München.
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber unterhält die folgenden Standorte - Hauptgebäude Mariahilfplatz 17, 81541 München; - Frankenthaler Straße 2, 81539 München; - Ludmillastraße 26, 81543 München und - Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München-Riem (im Wesentlichen nur Automaten, Betreuung Etagen-/Teeküchen und Konferenzraumcatering). Der Auftraggeber vergibt die Bewirtschaftung seiner Gastronomiebetriebe zur Gemeinschaftsverpflegung an diesen Standorten. Im Einzelnen umfassen die Leistungen: - Übergreifenden Leistungsvorbereitung; - Start-Up-Phase; - Betriebsleitung und Betreuung Bezahlsystem; - Betreuung Infrastruktur (Spülküche, Reinigung, Betrieb der Etagen-/Teeküchen); - Betriebsrestaurant/Kantine, Caféteria/Counter mit Frühstück und Zwischenverpflegung; - Betrieb Automatencatering (Getränke und Snacks); - Veranstaltungscatering; - Bereitstellung (Bio-)Handobst und Mineralwasser Eine Besonderheit ergibt sich aus der laufenden Verbesserung der Anforderungen an die Nachhaltigkeit. Der Auftraggeber ist EMAS-zertifiziert und verfolgt demnach das Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Betriebe und Verpflegung der Mitarbeitenden nach modernen ernährungsökologischen Erkenntnissen. So werden insbesondere folgende Anforderungen gestellt: - niedriger Anteil an Convenienceprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung. Hierunter zählen Produkte ab Conveniencestufe 2, das heißt garfertige Lebensmittel); - Verarbeitung hochwertiger und nachhaltig erzeugter Produkte; - Hoher Anteil an ökologisch und biologisch erzeugten Produkten; - Verarbeitung regionaler Lebensmittel - möglichst in Direktbezug vom Erzeuger; - Verarbeitung saisonaler Lebensmittel; - Erhöhung des Anteils an vegetarischen Lebensmitteln; - laufend wechselnde Gerichte; - Reduzierung Einweg-Plastik in den Betrieben; - reduzierte (Lebensmittel-)Abfallmengen; - laufende Verbesserung der erzielten Anforderungen im Verlauf der Vertragslaufzeit.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Kalkulatorische Gesamtpreis (netto)Alle wertungsrelevanten Angebote werden hinsichtlich des von den Bietern angebotenen Kalkulatorischen Gesamtpreis (netto) verglichen. Preisliche Leistungspunkte / wertungsrelevanter Preis (P) Ermittlung der preislichen Leistungspunkte (maximal 1.100 preisliche Leistungspunkte): Wertungsrelevanter Preis (P) ist der Kalkulatorische Gesamtpreis (netto) (= Summe EUR (netto)), wie er sich aus dem Anhang 04.1 bis 04.3 "Preisblatt" ergibt. Der Bieter hat in dem Anhang 04.1 bis 04.3 "Preisblatt" in allen dafür vorgesehenen mintfarben hinterlegten Feldern in allen Tabellenblättern die entsprechenden Preisangaben zu machen. Das günstigste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Kalkulatorischen Gesamtpreis (netto). Für den Kalkulatorischen Gesamtpreis werden folgende preisliche Leistungspunkte vergeben: Preisliche Leistungspunkte des Bieters XY = 1.100 preisliche Leistungspunkte x (Kalkulatorische Gesamtpreis (netto) des günstigsten Angebots in EUR / Kalkulatorische Gesamtpreis (netto) des Bieters XY in EUR).
- Qualität
- ServicekonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Servicekonzept. Bewertet wird in diesem Servicekonzept wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Leistungen für den Auftraggeber konkret ausführen wird, um bestmöglich die folgenden Ziele zu erreichen: - Übernahme der Betriebe Der Bieter hat zu beschreiben, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Übernahme der Betriebe bestmöglich und möglichst standardisiert umsetzen wird, um einen reibungslosen Übergang zum Regelbetrieb zu ermöglichen. Dabei werden Ausführungen zu nachfolgenden Aspekte gemacht: a) Personalaufwand in Stunden - unterschieden nach Positionen (ein höherer Personalaufwand im Vergleich zum Wettbewerb wird positiv gewertet) b) Abbildung eines internen Standardprozesses z.B. Screenshot Masterplan Betriebsübernahme c) Abbildung eines Zeitplanes zur Übernahme der Betriebe mit den erforderlichen Meilensteinen. d) Qualitative Darstellung der erforderlichen Zuarbeit durch den Auftraggeber e) Beschreibung des Ablaufes des Tages vor der Betriebsübernahme sowie dem Tag des Beginns der Regelleistung. (Unterkriterium 1 -0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 40); - Personaleinsatzplan Der Bieter legt anhand eines täglichen Zeitstrahls die für den Fall der Auftragserteilung an ihn geplante Anwesenheit vor Ort bzw. die Ansprechbarkeit des Personals dar, um einen bestmöglichen Service entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu erzielen. Um dem Auftraggeber einen Überblick über den geplanten Aufwand zu vermitteln, ist des weiteren vom Bieter der vorgesehene Zeitansatz pro Woche sowie pro Jahr in Stunden je vorgesehene Stellenbesetzung aufzuführen. Ein hoher Personalaufwand um einen bestmöglichen Service entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu erzielen wird dabei positiv bewertet. (Unterkriterium 2 -0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewich?tungsfaktor 55); - Verfügbarkeit Personal / Kompensation Personalausfall Um Qualitätseinbußen infolge eines Ausfalls vorzubeugen, legt der Bieter konzeptionell seine Vorgehensweise für den Fall der Zuschlagserteilung bei kurzfristigen Personalmehrbedarf z.B. bei Sonderveranstaltungen sowie kurzfristigen Mitarbeiterausfällen z.B. infolge von Krankheit o.ä. dar. Insbesondere beschreibt der Bieter dabei die internen Prozesse, wie und über welches Backup unerwartete Personalausfälle kompensiert werden, um die durch den Auftraggeber definierten Leistungsqualität zu jeder Zeit bestmöglich sicherzustellen. Es wird erwartet, dass der Bieter bei seinen Ausführungen einen konkreten Objekt- bzw. Leistungsbezug herstellt. Der Bieter stellt seine Reaktionsfähigkeit mit möglichen Vorlaufzeiten dar, um ungeplanten Personalbedarf zu erfüllen. (Hinweis: kürzere Vorlaufzeiten werden im Vergleich zum Wettbewerb positiv bewertet). (Unterkriterium 3 -0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 45); - Einsatz von Menschen mit Behinderungen Bestmöglicher Einsatz von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Leistungserbringung. Der Bieter hat dabei konkret anzugeben, wie viele Stunden insgesamt mindestens pro Woche (Grundlage ist eine normale Arbeitswoche mit fünf Arbeitstagen) er im Falle der Auftragserteilung an ihn im Rahmen seiner Leistungserbringung Menschen mit Behinderungen gemäß § 2 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) an den vertragsgegenständlichen vier Standorten (in Summe) einsetzen wird. Hierbei ist auszugehen von einer Arbeitszeit eines Menschen mit Behinderungen von maximal 8 Stunden / Tag und maximal 40 Stunden / Woche. - 0 Bewertungspunkte bei 0 Stunden / Woche - 5 Bewertungspunkte bei 200 Stunden / Woche Liegt die angegebene (Mindest-)Anzahl an Stunden pro Woche für den zugesicherten Einsatz an Menschen mit Behinderungen zwischen 0 und 200 Stunden werden die Bewertungspunkte interpolierend vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Sichert ein Bieter zu, mindestens 100 …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsop … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Maximal zwei (2) Verlängerungen. Der Vertrag endet somit spätestens 48 Monaten nach der Erteilung des Zuschlags (= Vertragsschluss).- Optionen
- Ja unter Beachtung von § 132 GWB
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5RTH Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle vo … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5RTH Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle von Bietern gemachten Verhandlungsvorschläge finden im Falle der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Erstangebot keine Berücksichtigung. Sollte ein Bieter nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen Erstangebot erteilt wird, weil er beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er mit seinem Erstangebot die Anlage 225 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" unterzeichnet einzureichen. Reicht ein Bieter ein Erstangebot ein, dass 1. zuschlagsfähig ist (insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht); 2. nach Wertung der Erstangebote auf Platz 1 liegt; und 3. hat dieser Bieter einer Erteilung des Zuschlags auf sein Erstangebot nicht widersprochen, könnte der Auftraggeber auf ein solches Erstangebot den Zuschlag erteilen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SV Business Catering GmbH, Düsseldorf | 2 |
Auftraggeber
- Name
- Landkreis München, v.d. Herrn Landrat Christoph Göbel
- Anschrift
- Mariahilfplatz 17, 81541 München
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
lra-m.bayern.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Oberbayerische Fleisch & Wurst GmbH13 Zuschläge
- Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co KG7 Zuschläge
- Ecolog Deutschland GmbH5 Zuschläge
- GMS GOURMET Deutschland GmbH4 Zuschläge
- AP. Mittagstisch2 Zuschläge
- Dorfner menü Catering-Service + Organisations GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.06.2024
- BekanntmachungFrist 18.06.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.06.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d3a77735-623e-4c8b-a491-c990ebd2da02.