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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Bewirtschaftungsleistungen des Gastronomiebetriebs zur Gemeinschaftsverpflegung

Landkreis München, v.d. Herrn Landrat Christoph Göbel · München, Bayern

Aktenzeichen LKM_Bewirtschaftungsleistungen_111.0001veröffentlicht 02.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 872 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,14 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München81541, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.

  • Kalkulatorische Gesamtpreis (netto)55 %
  • Servicekonzept45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5 Punkte
25 % teurer−11 Punkte
50 % teurer−18,3 Punkte
100 % teurer−27,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Beschaffung von Bewirtschaftungsleistungen des Gastronomiebetriebs zur Gemeinschaftsverpflegung für den Landkreis München.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber unterhält die folgenden Standorte - Hauptgebäude Mariahilfplatz 17, 81541 München; - Frankenthaler Straße 2, 81539 München; - Ludmillastraße 26, 81543 München und - Joseph-Wild-Straße 20, 81829 München-Riem (im Wesentlichen nur Automaten, Betreuung Etagen-/Teeküchen und Konferenzraumcatering). Der Auftraggeber vergibt die Bewirtschaftung seiner Gastronomiebetriebe zur Gemeinschaftsverpflegung an diesen Standorten. Im Einzelnen umfassen die Leistungen: - Übergreifenden Leistungsvorbereitung; - Start-Up-Phase; - Betriebsleitung und Betreuung Bezahlsystem; - Betreuung Infrastruktur (Spülküche, Reinigung, Betrieb der Etagen-/Teeküchen); - Betriebsrestaurant/Kantine, Caféteria/Counter mit Frühstück und Zwischenverpflegung; - Betrieb Automatencatering (Getränke und Snacks); - Veranstaltungscatering; - Bereitstellung (Bio-)Handobst und Mineralwasser Eine Besonderheit ergibt sich aus der laufenden Verbesserung der Anforderungen an die Nachhaltigkeit. Der Auftraggeber ist EMAS-zertifiziert und verfolgt demnach das Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Betriebe und Verpflegung der Mitarbeitenden nach modernen ernährungsökologischen Erkenntnissen. So werden insbesondere folgende Anforderungen gestellt: - niedriger Anteil an Convenienceprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung. Hierunter zählen Produkte ab Conveniencestufe 2, das heißt garfertige Lebensmittel); - Verarbeitung hochwertiger und nachhaltig erzeugter Produkte; - Hoher Anteil an ökologisch und biologisch erzeugten Produkten; - Verarbeitung regionaler Lebensmittel - möglichst in Direktbezug vom Erzeuger; - Verarbeitung saisonaler Lebensmittel; - Erhöhung des Anteils an vegetarischen Lebensmitteln; - laufend wechselnde Gerichte; - Reduzierung Einweg-Plastik in den Betrieben; - reduzierte (Lebensmittel-)Abfallmengen; - laufende Verbesserung der erzielten Anforderungen im Verlauf der Vertragslaufzeit.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kalkulatorische Gesamtpreis (netto)55 %
Servicekonzept45 %
Preis
Kalkulatorische Gesamtpreis (netto)Alle wertungsrelevanten Angebote werden hinsichtlich des von den Bietern angebotenen Kalkulatorischen Gesamtpreis (netto) verglichen. Preisliche Leistungspunkte / wertungsrelevanter Preis (P) Ermittlung der preislichen Leistungspunkte (maximal 1.100 preisliche Leistungspunkte): Wertungsrelevanter Preis (P) ist der Kalkulatorische Gesamtpreis (netto) (= Summe EUR (netto)), wie er sich aus dem Anhang 04.1 bis 04.3 "Preisblatt" ergibt. Der Bieter hat in dem Anhang 04.1 bis 04.3 "Preisblatt" in allen dafür vorgesehenen mintfarben hinterlegten Feldern in allen Tabellenblättern die entsprechenden Preisangaben zu machen. Das günstigste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Kalkulatorischen Gesamtpreis (netto). Für den Kalkulatorischen Gesamtpreis werden folgende preisliche Leistungspunkte vergeben: Preisliche Leistungspunkte des Bieters XY = 1.100 preisliche Leistungspunkte x (Kalkulatorische Gesamtpreis (netto) des günstigsten Angebots in EUR / Kalkulatorische Gesamtpreis (netto) des Bieters XY in EUR).
Qualität
ServicekonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Servicekonzept. Bewertet wird in diesem Servicekonzept wie der Bieter im Falle der Auftragserteilung an ihn die Leistungen für den Auftraggeber konkret ausführen wird, um bestmöglich die folgenden Ziele zu erreichen: - Übernahme der Betriebe Der Bieter hat zu beschreiben, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Übernahme der Betriebe bestmöglich und möglichst standardisiert umsetzen wird, um einen reibungslosen Übergang zum Regelbetrieb zu ermöglichen. Dabei werden Ausführungen zu nachfolgenden Aspekte gemacht: a) Personalaufwand in Stunden - unterschieden nach Positionen (ein höherer Personalaufwand im Vergleich zum Wettbewerb wird positiv gewertet) b) Abbildung eines internen Standardprozesses z.B. Screenshot Masterplan Betriebsübernahme c) Abbildung eines Zeitplanes zur Übernahme der Betriebe mit den erforderlichen Meilensteinen. d) Qualitative Darstellung der erforderlichen Zuarbeit durch den Auftraggeber e) Beschreibung des Ablaufes des Tages vor der Betriebsübernahme sowie dem Tag des Beginns der Regelleistung. (Unterkriterium 1 -0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 40); - Personaleinsatzplan Der Bieter legt anhand eines täglichen Zeitstrahls die für den Fall der Auftragserteilung an ihn geplante Anwesenheit vor Ort bzw. die Ansprechbarkeit des Personals dar, um einen bestmöglichen Service entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu erzielen. Um dem Auftraggeber einen Überblick über den geplanten Aufwand zu vermitteln, ist des weiteren vom Bieter der vorgesehene Zeitansatz pro Woche sowie pro Jahr in Stunden je vorgesehene Stellenbesetzung aufzuführen. Ein hoher Personalaufwand um einen bestmöglichen Service entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu erzielen wird dabei positiv bewertet. (Unterkriterium 2 -0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewich?tungsfaktor 55); - Verfügbarkeit Personal / Kompensation Personalausfall Um Qualitätseinbußen infolge eines Ausfalls vorzubeugen, legt der Bieter konzeptionell seine Vorgehensweise für den Fall der Zuschlagserteilung bei kurzfristigen Personalmehrbedarf z.B. bei Sonderveranstaltungen sowie kurzfristigen Mitarbeiterausfällen z.B. infolge von Krankheit o.ä. dar. Insbesondere beschreibt der Bieter dabei die internen Prozesse, wie und über welches Backup unerwartete Personalausfälle kompensiert werden, um die durch den Auftraggeber definierten Leistungsqualität zu jeder Zeit bestmöglich sicherzustellen. Es wird erwartet, dass der Bieter bei seinen Ausführungen einen konkreten Objekt- bzw. Leistungsbezug herstellt. Der Bieter stellt seine Reaktionsfähigkeit mit möglichen Vorlaufzeiten dar, um ungeplanten Personalbedarf zu erfüllen. (Hinweis: kürzere Vorlaufzeiten werden im Vergleich zum Wettbewerb positiv bewertet). (Unterkriterium 3 -0 bis 5 Bewertungspunkte - Gewichtungsfaktor 45); - Einsatz von Menschen mit Behinderungen Bestmöglicher Einsatz von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Leistungserbringung. Der Bieter hat dabei konkret anzugeben, wie viele Stunden insgesamt mindestens pro Woche (Grundlage ist eine normale Arbeitswoche mit fünf Arbeitstagen) er im Falle der Auftragserteilung an ihn im Rahmen seiner Leistungserbringung Menschen mit Behinderungen gemäß § 2 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) an den vertragsgegenständlichen vier Standorten (in Summe) einsetzen wird. Hierbei ist auszugehen von einer Arbeitszeit eines Menschen mit Behinderungen von maximal 8 Stunden / Tag und maximal 40 Stunden / Woche. - 0 Bewertungspunkte bei 0 Stunden / Woche - 5 Bewertungspunkte bei 200 Stunden / Woche Liegt die angegebene (Mindest-)Anzahl an Stunden pro Woche für den zugesicherten Einsatz an Menschen mit Behinderungen zwischen 0 und 200 Stunden werden die Bewertungspunkte interpolierend vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Sichert ein Bieter zu, mindestens 100 …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsop … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich optional um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Maximal zwei (2) Verlängerungen. Der Vertrag endet somit spätestens 48 Monaten nach der Erteilung des Zuschlags (= Vertragsschluss).
Optionen
Ja unter Beachtung von § 132 GWB
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5RTH Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle vo … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5RTH Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle von Bietern gemachten Verhandlungsvorschläge finden im Falle der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Erstangebot keine Berücksichtigung. Sollte ein Bieter nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen Erstangebot erteilt wird, weil er beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er mit seinem Erstangebot die Anlage 225 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" unterzeichnet einzureichen. Reicht ein Bieter ein Erstangebot ein, dass 1. zuschlagsfähig ist (insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht); 2. nach Wertung der Erstangebote auf Platz 1 liegt; und 3. hat dieser Bieter einer Erteilung des Zuschlags auf sein Erstangebot nicht widersprochen, könnte der Auftraggeber auf ein solches Erstangebot den Zuschlag erteilen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SV Business Catering GmbH, Düsseldorf2

Auftraggeber

Name
Landkreis München, v.d. Herrn Landrat Christoph Göbel
Anschrift
Mariahilfplatz 17, 81541 München
Kontakt
beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
846.688 €Zuschlagswert im Median
419.880 € – 1,7 Mio. €mittlere Hälfte, 24 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.06.2024
  3. BekanntmachungFrist 18.06.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d3a77735-623e-4c8b-a491-c990ebd2da02.