Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Bad Doberan, Neubukow, Laage, Schwaan und Gnoien im Landkreis Rostock
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock · Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 7011-2026-SF-03veröffentlicht 02.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 01.01.2027 – …
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
- Rahmenvereinbarung über die Entsorgung/Verwertung von gewaschenem Sieb- und Rechengut aus der Rechenanlage bzw. der Sandwaschanlage der Kläranlage Schwerin- Süd - 2027 - 2028 für die SAESchweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · SchwerinFrist 07.12.2026
- Klärschlammverwertung 2027–2029Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom · ÜckeritzFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.01.2027 – …bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Güstrow18273, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 2 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 2 Monaten
- Bindefrist endetvor 22 Tagen39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 Tagen
Beschreibung
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft betreibt für den Landkreis Rostock in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) zehn Wertstoffhöfe, auf welchen Abfälle aus privaten Haushalten und nach Art und Menge vergleichbar aus anderen Herkunftsbereichen angenommen und für den Transport zu den entsprechenden Verwertungsanlagen gesammelt werden. Leistungsgegenstand ist die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Bad Doberan (Los 1), Neubukow (Los 2), Laage (Los 3), Schwaan (Los 4) und Gnoien (Los 5). Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe des Landkreises Rostock. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen.
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Bad Doberan Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Bad Doberan wird von drei qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt. | – | – |
| 2 | Los 2 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Neubukow Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Neubukow wird von einem qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt. | – | – |
| 3 | Los 3 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Laage Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Laage wird von einem qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt. | – | – |
| 4 | Los 4 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Schwaan Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Schwaan wird von zwei qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt. | – | – |
| 5 | Los 5 - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Gnoien Der Auftragnehmer bewirtschaftet den Wertstoffhof selbstständig und eigenverantwortlich unter Durchsetzung der Benutzungsordnung für Wertstoffhöfe. Alle Aufgaben sind entsprechend des Bewirtschaftungsvertrages und in Erfüllung der Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften auszuführen. Die Bewirtschaftung eines Wertstoffhofes umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • Abfall- und Wertstoffannahme einschließlich Bürgerbetreuung, • Schadstoffannahme nach TRGS 520 inkl. der fachgerechten Einsortierung in den SSC, • Nutzung der bereitgestellten Technik zur digitalen Wertstoffhofnutzer- und Abfallerfassung, zur Ausgabe von Nutzerkarten, zur Organisation der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Abholung von Abfallsammelbehältern und für regelmäßige Kontrollen unter Einhaltung der Anleitung aus dem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bedienungshandbuch für die „Wertstoffhof-App“, • Fachgerechte Bewirtschaftung der Grünschnittmiete inkl. Zusammenschieben des angelieferten Grünschnittes bei Bedarf, • Instandhaltung des Wertstoffhofes • Bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmaterialien und persönlicher Schutzausrüstung, • sowie alle damit einhergehenden vor- und nachbereitenden Aufgaben, um den Betrieb des Wertstoffhofes ordnungsgemäß durchführen und eine reibungslose Annahme von Abfällen garantieren zu können. Die derzeitige Betriebsführung des Wertstoffhofes Gnoien wird von einem qualifizierten Mitarbeiter ausgeführt. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 58 Abs. 1 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Grundlaufzeit des Vertrages von zwei Jahren (ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen).
Eignung11 von 11 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis über die erforderliche Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen (TRGS 520 Grundlehrgang und ggf. jährliche Wiederholungsschulung), Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (und ggf. an Erste-Hilfe-Trainings alle zwei Jahre ab dem Grundlehrgang) und Nachweis über EDV-Kenntnisse Vgl. Vergabeunterlagen
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten). Vgl. Vergabeunterlagen
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO. Vgl. Vergabeunterlagen
- Allgemeiner Jahresumsatz
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren – sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters. Vgl. Vergabeunterlagen- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für g … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten). - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat - Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. - Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Die Vergabestelle weist ferner darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG anfordern wird. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Vgl. Vergabeunterlagen- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis (je Los) einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 500.000 € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Nachweis (je Los) einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 500.000 € je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Vgl. Vergabeunterlagen- Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zu … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe - Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist - Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer Vgl. Vergabeunterlagen- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten dre … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F8 zu Kap. V) oder gleichwertige Erklärungen. Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen. Vgl. Vergabeunterlagen- Finanzkennzahlen
- Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr.2 VgV. Vgl. Vergabeunterlagen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöß … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2027. Es wird fest abgeschlossen bis zum 31.12.2028 und kann maximal zweimal um je zwei Jahre verlängert werden. Bei Ausschöpfung des gesamten Zeitrahmens (sechs Kalenderjahre) endet es am 31.12.2032.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 39 Tage
- Angebotsöffnung
- 07.09.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter 5.1.12 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugesc … ganz lesenkürzer
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter 5.1.12 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter 8.1 ORG-0001 genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: — Angebotsschreiben mit Anlagen (Kap. V), — Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Kap. II), — Besondere Vertragsbedingungen (Kap. IV), — Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort), Für den Fall, dass sich der Bieter (ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F8 zu Kap. V. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen). Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern, Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet, Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock
- Anschrift
- An der Schanze 9, 18273 Güstrow
- Website
- abfall-lro.de
- Kontakt
- service@
abfall-lro.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALBA Nord GmbH6 Zuschläge
- GER Umweltschutz GmbH5 Zuschläge
- Veolia Umweltservice Nord GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH3 Zuschläge
- Nehlsen MV GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Klärschlammverwertung 2027-2030Wasserverband Stendal-OsterburgFrist 17.11.2026
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde OberschleißheimFrist 30.11.2026
- Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029Landkreis CuxhavenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 03ffdffe-5513-4c21-8a69-8a0664ca7f82.