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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Bewerbermanagement-Tool

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen VBG/2025/06/6492veröffentlicht 04.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 472 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Software in Hamburg (11 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
675 Tsd. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg22305, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (47 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • 2.1. e Usability - Eingabe- und/oder Bedienungsfehler3,5 %
  • 2.1. d Usability - Dialogefelder konsistent gestaltet.3,5 %
  • 2.1 c Usability - Pflicht- und optionale Felder3,5 %
  • 2.1 b - Usability - Übersichten3,5 %
  • 2.1 a - Usability nach DIN ISO 9241-11014 %
  • Zwingende Anforderungen zum Produkt ( A-Kriterien 1 bis 58 erfüllt)0 %
  • 2.4 Barrierefreiheit BITV 2.07 %
  • 2.3 Lebenslauf-/Dokumentenscanner7 %
  • 2.2 Schnittstelle Bund und InterAmt14 %
  • 2.1. h Nachrichtenfunktion7 %
  • 2.1. g Usability - Benutzermasken andere Endgeräte3,5 %
  • 2.1. f Filter individuell3,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware "BewerbermanagementTool" für die VBG sowie weitere Abrufberechtigte Unfallversicherungsträger.

Die VBG benötigt zum 01.11.2025 ein Bewerbermanagementtool / softwaregestütztes Recruiting, das den internen als auch den externen Recruitingprozess vollumfänglich abbildet. Das System muss als on Premise Lösung für mindestens 2 Jahre mit der Möglichkeit der zweifachen Verlängerung für je 12 Monate, bei der VBG sicherstellen.

Beschreibung des Loses

Das Produkt "BewerbermanagementTool" wird als on premise Lösung von der VBG/BGHM IT in einem eigenen Rechenzentrum betrieben. Das System muss für mehrere Organisationen (mindestens VBG und BGHM und BGW) getrennt und jeweils individuell gestaltbar zu betreiben sein. Hierfür ist die Voraussetzung, dass das Produkt auf Windows-Servern lauffähig ist. Außerdem wird das Datenbankmanagement-System Microsoft SQL vom Produkt unterstützt. Eine Schnittstelle zum Single-Sign-On ist ebenfalls erforderlich. Die Bereitstellung beim User muss über Citrix, ein Web-Interface oder eine paketierbare Client Software möglich sein. Die Stabilität des Systems (high performance) auch bei Nutzungszahlen von ca. 100 gleichzeitigen Zugriffen sowie Zugriffsmöglichkeiten zu Servicezeiten müssen gewährleistet sein. Der Support vom Softwareanbieter muss in deutscher Sprache erfolgen.

Neben der Auftraggeberin (VBG) ist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM sowie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung.

VBG und BGHM kooperieren im IT - Bereich mit weiteren Unfallversicherungsträgern. Dies umfasst die Bereitstellung von IT-Anwendungen sowie die Nutzung einer modernen, umfangreich nutzbaren IT-Infrastruktur (Backend, Frontend, Hard- und Software). Aus diesem Grund erweitert sich der Kreis der Nutzungsberechtigten um diese Unfallversicherungsträger. Diese Unfallversicherungsträger sind nicht selbst berechtigt oder verpflichtet, Leistungen aus dem zu schließenden Vertrag zu beziehen. Die BGHM ruft bedarfsweise die Leistungen für die weiteren Unfallversicherungsträger ab. Die Software wird als on premise Lösung zur Verfügung gestellt. Die Lizenz bemisst sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden der VBG (2.400), BGHM (3.200) und BGW (2.590) oder nach der Anzahl der Bewerbungen pro Jahr.

Details siehe Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag13 von 13 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "tenderfile_valuation_ufabII_label"
Qualität
2.1. e Usability - Eingabe- und/oder BedienungsfehlerGewichtung (Punkte, genau) 3,5AnwenderInnen erhalten bei Eingabe- und/oder Bedienungsfehler geeignet platzierte Hinweise und Unterstützung.
Qualität
2.1. d Usability - Dialogefelder konsistent gestaltet.Gewichtung (Punkte, genau) 3,5Dialogefelder sind über die ganze Anwendung hinweg konsistent gestaltet.
Qualität
2.1 c Usability - Pflicht- und optionale FelderGewichtung (Punkte, genau) 3,5Pflicht- und optionale Felder sind durch Symbole oder textliche Hinweise ausreichend gekennzeichnet.
Qualität
2.1 b - Usability - ÜbersichtenGewichtung (Punkte, genau) 3,5Für AnwenderInnen existieren Übersichten, in denen offene oder zeitkrische Aufgaben einsehbar sind.
Qualität
2.1 a - Usability nach DIN ISO 9241-110Gewichtung (Punkte, genau) 14Die Anwendung basiert grundlegend auf den Usability-Kriterien nach DIN ISO 9241-110 und bietet eine effektive, effiziente und zufriedenstellende Bedienung durch den/die AnwenderInnen.
Qualität
Zwingende Anforderungen zum Produkt ( A-Kriterien 1 bis 58 erfüllt)Gewichtung (Punkte, genau) 0Ausschlusskriterien zum Produkt (A-Kriterium) - Zwingende Anforderungen an das Bewerbermanagement-Tool gemäß Leistungskatalog Nr. 1 bis 58 werden erfüllt
Qualität
2.4 Barrierefreiheit BITV 2.0Gewichtung (Punkte, genau) 7Der Auftraggeberin ist sehr daran gelegen, ihre digitalen Angebote und Dienste barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. Dies beinhaltet Websites, mobile Anwendungen sowie grafische Oberflächen, die von der Auftraggeberin zur Nutzung bereitgestellt werden. Die Anwendung bietet eine größtmögliche Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit aus der BITV 2.0 oder WCAG.
Qualität
2.3 Lebenslauf-/DokumentenscannerGewichtung (Punkte, genau) 7systemseitig automatisches Auslesen eines hochgeladenen Lebenslaufes oder der hochgeladenen Dokumente zum Befüllen der Datenfelder in der Bewerbendenakte.
Qualität
2.2 Schnittstelle Bund und InterAmtGewichtung (Punkte, genau) 14Schnittstelle: Es werden Schnittstellen zu folgenden weiteren Jobportalen des öfffentlichen Dienstes angeboten: - Bund.de - Inter.Amt
Qualität
2.1. h NachrichtenfunktionGewichtung (Punkte, genau) 7Aufgaben und/oder Nachrichten können sowohl innerhalb der Anwendung als auch über andere Schnittstellen (z.B. E-Mail) versendet werden.
Qualität
2.1. g Usability - Benutzermasken andere EndgeräteGewichtung (Punkte, genau) 3,5Benutzermasken passen sich ohne Verlust bzw. Überschneidung an gängige Endgeräte wie Smartphone und/oder Tablets an.
Qualität
2.1. f Filter individuellGewichtung (Punkte, genau) 3,5Filter oder Suchen können individuell gespeichert und gelöscht werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: je 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen g … ganz lesenFristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfa …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXSUYYDYTLXCPFKK Das Vergabeverfahren wird elektr. in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an VV sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXSUYYDYTLXCPFKK Das Vergabeverfahren wird elektr. in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) durchgeführt und ist unter folgender URL erreichbar: www.dtvp.de. Die elektronische Teilnahme an VV sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum VV (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektr. Teilnahmeanträge/Angebote sind ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließl.HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben: - Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version; - Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version; - Google Chrome in der jeweils aktuellen Version; - Apple Safari ab Version 5. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des VV für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Das Bietertool ist zudem ein "Multi-Plattform-Bieter-Client", sodass mit einer Installation des Bietertools am VV auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann. Die Infos über die eigentlichen VV werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Infos zum VV von der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektr. Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote/Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher. Für die elektr. Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung. Im Fall der elektronischen Textform genügt im Regelfall die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, empfohlen werden zudem Angaben zum Unternehmen (Kontaktinformationen) für das Sie den Teilnahmeantrag / das Angebot abgeben. Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert. Ein Zugriff der Vergabestelle auf die eingereichten Teilnahmeanträge/Angebot vor Ablauf der jeweiligen Frist für den Antrag auf Teilnahme/Angebotsfrist ist nicht möglich. Die Kommunikation zwischen der AG und den Bietern ist ausschl. über den Projektraum des VV auf der Vergabeplattform möglich. Weitere Informationen sowie Support zum Vergabemarktp …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GuideCom AG, Münster2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (52 Lose mit Angabe)
271.437 €Zuschlagswert im Median
214.812 € – 566.850 €mittlere Hälfte, 16 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hamburg (11 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 556b1896-4441-4987-a8e4-2347cdb31a51.