Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten
Oberlandesgericht Dresden · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen OLG-VI.3-E5330/4/3veröffentlicht 27.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 10.11.2026
- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Sachsen (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 27 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 27 Monaten
- Bindefrist endetvor 24 Monaten94 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 79710000Dienstleistungen von SicherheitsdienstenHauptgegenstand
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Landgerichtsbezirk Chemnitz Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtsbezirk Chemnitz; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Landgerichtsbezirk Dresden Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Dresden; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. | 2 Jahre | – |
| 3 | Landgerichtsbezirk Görlitz Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Görlitz; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. | 2 Jahre | – |
| 4 | Landgerichtsbezirk Leipzig Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Leipzig; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. | 2 Jahre | – |
| 5 | Landgerichtsbezirk Zwickau Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Zwickau; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. | 2 Jahre | – |
| 6 | Gesamtlos - alle Landgerichtsbezirke Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten in allen Landgerichtsbezirken (Landgerichtsbezirke Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Zwickau); Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Fir … ganz lesenkürzer
Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Firma gestellt worden? - Hat Ihre Firma die Vermögensauskunft innerhalb der letzten drei Jahre abgegeben oder wurde in diesem Zeitraum Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gegen einen Vertreter Ihrer Firma angeordnet? - Wurden innerhalb der letzten drei Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Vollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher oder Forderungspfändungen) gegen Ihre Firma durchgeführt? -Hat Ihre Firma fällige Steuern fristgerecht bezahlt und die Lohnsteueranmeldungen in den letzten drei Jahren stets fristgerecht abgegeben und bezahlt? - Wurden Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, wegen Verstößen gegen die in § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt? - Ist Ihre Firma oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes nach § 21, 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) oder nach § 23, 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden oder sind entsprechende Bußgeldverfahren anhängig? -Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c des Gesetztes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG) vor? - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vor? (gilt nur für Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 1 LkSG) - Haben Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, schwere Verfehlungen im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen, die die Zuverlässigkeit Ihrer Firma als Bewerber in Frage stellt? - Befindet sich Ihre Firma in Liquidation? Eigenerklärung (Anlage 11) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen- Kriterium
- Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren - zum Umsatz für Sicherheit und Bewachung in den letzten drei Geschäftsjahren
- Kriterium
Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Ref … ganz lesenkürzer
Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - Darstellung Ihrer Organisations- und Infrastruktur sowie ausführliche Erläuterung, wie Ihre Firma den Auftrag durchführen möchte. - Angaben zum Versicherungsunternehmen zu den im Entwurf des Dienstleistungsvertrags genannten Versicherungen - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- Der Auftraggeber kann den Vertrag als Option zweimalig um jeweils zwei Jahre verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 94 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.07.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Justizgebäude des Freistaates Sachsen im Landgerichtsbezirk Chemnitz gem. Anlage 1 und Nr. 3 des Vertragsentwurfs
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 1, 01067 Dresden
- Website
- justiz.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
olg.justiz.sachsen.de
Bei uns erfasst
- Beförderung von Paketen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz25.10.2026 · 1 Angebot
- Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz16.09.2026 · 3 Angebote
- Lieferung von Kopierpapier an teilnehmende sächsische Justizdienststellen28.04.2026 · 2 Angebote
- Lieferung von Hygienematerialien an teilnehmende sächsische Justizdienststellen27.11.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Sachsen (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DISTELKAM Dienstleistungsgruppe Kai Distelkam e. K.4 Zuschläge
- Dresdner Wach- und Sicherungsinstitut GmbH4 Zuschläge
- Ost West Security GmbH4 Zuschläge
- SWD Sicherheits- und Werttransportdienste GmbH Dresden4 Zuschläge
- VSU Sächsische Wach- und Schliessgesellschaft mbH4 Zuschläge
- Arlt Wach-, Schließ- und Schutzdienst GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Wach- und Sicherheitsdienst - LWL-Museum HellerlechtLandschaftsverband Westfalen-LippeFrist 04.12.2026
- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbHFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 139f9b7d-6c8f-44c8-9b34-6cb8c0112bf3.