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Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten

Oberlandesgericht Dresden · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen OLG-VI.3-E5330/4/3veröffentlicht 27.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 830 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Sachsen (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01067, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    94 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen

Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Landgerichtsbezirk Chemnitz

Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtsbezirk Chemnitz; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

2 Jahre–
2
Landgerichtsbezirk Dresden

Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Dresden; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

2 Jahre–
3
Landgerichtsbezirk Görlitz

Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Görlitz; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

2 Jahre–
4
Landgerichtsbezirk Leipzig

Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Leipzig; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

2 Jahre–
5
Landgerichtsbezirk Zwickau

Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten im Landgerichtbezirk Zwickau; Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

2 Jahre–
6
Gesamtlos - alle Landgerichtsbezirke

Bewachungsleistungen an sächsischen Gerichten in allen Landgerichtsbezirken (Landgerichtsbezirke Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Zwickau); Durchführung von Einlasskontrollen und damit verbundenen Auskunftsdienste; Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden und den dazu gehörenden Bereichen Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Fir … ganz lesenBieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen - Registergericht und HRA/HRB Nr. - USt.-IDNr. - Ist innerhalb der letzten drei Jahre ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Ihre Firma gestellt worden? - Hat Ihre Firma die Vermögensauskunft innerhalb der letzten drei Jahre abgegeben oder wurde in diesem Zeitraum Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft gegen einen Vertreter Ihrer Firma angeordnet? - Wurden innerhalb der letzten drei Jahre Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Vollstreckungen durch den Gerichtsvollzieher oder Forderungspfändungen) gegen Ihre Firma durchgeführt? -Hat Ihre Firma fällige Steuern fristgerecht bezahlt und die Lohnsteueranmeldungen in den letzten drei Jahren stets fristgerecht abgegeben und bezahlt? - Wurden Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, wegen Verstößen gegen die in § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt? - Ist Ihre Firma oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes nach § 21, 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) oder nach § 23, 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden oder sind entsprechende Bußgeldverfahren anhängig? -Liegt ein Ausschlussgrund nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c des Gesetztes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (AufenthG) vor? - Liegt ein Ausschlussgrund nach § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) vor? (gilt nur für Unternehmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 1 LkSG) - Haben Personen, deren Verhalten Ihrer Firma oder einem zu beauftragenden Unterauftragnehmer zuzurechnen sind, schwere Verfehlungen im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen, die die Zuverlässigkeit Ihrer Firma als Bewerber in Frage stellt? - Befindet sich Ihre Firma in Liquidation? Eigenerklärung (Anlage 11) • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Kriterium
Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren - zum Umsatz für Sicherheit und Bewachung in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium
Bieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Ref … ganz lesenBieter haben die Anlage 8 - Nachweis der Eignung mit folgenden Angaben abzugeben - Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheit und Bewachung beschäftigt wurden; Wie viele dieser Beschäftigten arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? - drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren - Darstellung Ihrer Organisations- und Infrastruktur sowie ausführliche Erläuterung, wie Ihre Firma den Auftrag durchführen möchte. - Angaben zum Versicherungsunternehmen zu den im Entwurf des Dienstleistungsvertrags genannten Versicherungen - Nachweis der Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung ist vorzulegen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Der Auftraggeber kann den Vertrag als Option zweimalig um jeweils zwei Jahre verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
94 Tage
Angebotsöffnung
30.07.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Justizgebäude des Freistaates Sachsen im Landgerichtsbezirk Chemnitz gem. Anlage 1 und Nr. 3 des Vertragsentwurfs

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (70 Lose mit Angabe)
1,47 Mio. €Zuschlagswert im Median
521.978 € – 2,61 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 139f9b7d-6c8f-44c8-9b34-6cb8c0112bf3.