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Betriebsführung Wasserversorgung

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) bei der Stadt Lahr · Lahr/Schwarzwald, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 293/2026veröffentlicht 15.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 49 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.01.2027 – 31.12.2032, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lahr/Schwarzwald77933, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaften
    vor 55 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 10:30 Uhr
    vor 49 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2032
    in 59 Tagen

Beschreibung

Der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr erwirbt, beplant, erschließt und veräußert die Grundstücke auf dem Verbandsgebiet, um attraktive Industrie- und Gewerbegebiete zu entwickeln und damit letztlich die wirtschaftliche Dynamik in der Raumschaft zu stärken.

In diesem Zusammenhang wurde dem Zweckverband von der Stadt Lahr/Schwarzwald und der Gemeinde Friesenheim mittlerweile die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung für das Verbandsgebiet übertragen. Hierdurch soll insbesondere ein einheitlicher Wasserpreis für das gesamte Verbandsgebiet, das sich sowohl auf der Gemarkung der Stadt Lahr/Schwarzwald als auch auf der Gemarkung der Gemeinde Friesenheim befindet, erreicht werden.

Die ab dem 1. Januar 2027 gültige Wasserversorgungssatzung wird auf der Verbandsversammlung im Dezember 2026 beschlossen.

Bislang wurde das Netz im Verbandsgebiet der badenovaNETZE GmbH auf Grundlage einer Konzessionsvereinbarung mit der Stadt Lahr/Schwarzwald betrieben. Im Zuge der Umstrukturierung der Wasserversorgung erwirbt nun der Zweckverband das Netz von der badenovaNETZE GmbH und betreibt dieses als öffentliche Einrichtung. Zugleich soll die Betreuung des Netzes weiterhin durch einen externen Dienstleister erfolgen.

Die badenovaNetze GmbH bleibt Vorlieferant der Wasserversorgung. Der Zweckverband ist Weiterverteiler im Netz des Zweckverbandes.

Mit dem Vergabeverfahren soll ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen gefunden und beauftragt werden, der die Leistungen der kaufmännischen und technischen Betriebsführung für die öffentliche Wasserversorgung als Dienstleister vollständig übernimmt und abwickelt. Geschuldet sind somit die sich aus dem Betriebsführungsvertrag ergebenden Leistungen.

Gegenstand nach CPV

  • 65130000Betrieb von Wasserversorgungsunternehmen
  • 65111000Trinkwasserversorgung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis40 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: - Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Kommunikationsdaten, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Leistungsbereiche, Umsatzsteu … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird zusätzlich die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt: - Eigenerklärung: Unternehmensdarstellung (Name, Firma, Anschrift, Kommunikationsdaten, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Leistungsbereiche, Umsatzsteueridentifikationsnummer) - Eigenerklärung: Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Mitgliedschaft in gesetzlichen vorgeschriebenen Organisationen wie z.B. IHK., Berufsgenossenschaft Soweit der Abruf der Registerinformationen nicht kostenfrei erfolgen kann ist ein Registerauszug vorzulegen, der den aktuellen Eintragungsumfang wiedergibt. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber/Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: - Haftpflichtversicherung • Nachweis einer für die Dauer des Vertrages bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umweltschäden mit einer Deckungssumme je Versic … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: - Haftpflichtversicherung • Nachweis einer für die Dauer des Vertrages bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umweltschäden mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Personen- und Sachschäden einschließlich Umweltschäden mindestens i.H.v. je 10 Mio. EUR, - für Vermögensschäden mindestens i.H.v. 1 Mio. EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie Versicherungsschein oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz unbedingt gewährt wird. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind neben der Anlage 2 die benannten Versicherungserklärungen zusätzlich vorzulegen. Eine Versicherungsbestätigung ist nicht unbedingt, wenn sie Einschränkungen wie z.B. „vorbehaltlich der Beitragseinigung“ oder vergl. beinhaltet. Eine solche Versicherungsbestätigung ist – nicht – ausreichend und wird nicht nachgefordert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber-/Bietergemeinschaften können den Nachweis über die Haftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft oder für die Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bewerber-/Bietergemeinschaft).
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Jahre im Bereich der technischen und kaufmännischen Betriebsführung (DVWG W 1000 oder vergleichbar) Mindestens 100.000 EUR durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten fachspezifischen Mitarbeiter (ohne Hilfskräfte) im Bereich technische/kaufmännische Betriebsführung mit Qualifikation: - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik / Anlagenmechaniker Rohrsystemtechnik - Verte … ganz lesenEigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten fachspezifischen Mitarbeiter (ohne Hilfskräfte) im Bereich technische/kaufmännische Betriebsführung mit Qualifikation: - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik / Anlagenmechaniker Rohrsystemtechnik - Verteilnetztechniker - Netzmeister - Wassermeister - Ingenieur - Kaufmännische Fachkraft Die Mitarbeiterzahl muss mindestens: - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Anlagenmechaniker Rohrsystemtechnik  mind. 3 - Netzmeister oder Wassermeister  mind. 1 - Kaufmännische Fachkraft  mind. 1 betragen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jeden Bewerber/Bieter gesondert vorzulegen. Die Angaben zur Mitarbeitendenzahl sind zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die Mindestmitarbeiterzahl, die der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung steht, muss mindestens 5 in Vollzeitäquivalenz betragen. Die Verfügbarkeit für die Auftragsdurchführung ist zu versichern.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
• Eigenerklärung über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen Mindestens 3 Referenzen des Unternehmens über vergleichbare Leistungen (kaufmännische und technische Betriebsführung Wasserversorgung nach DVWG W 1000 oder vergleichbar) aus den letzten 6 Jahren Referenzliste Die Angaben sind in e … ganz lesen• Eigenerklärung über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen Mindestens 3 Referenzen des Unternehmens über vergleichbare Leistungen (kaufmännische und technische Betriebsführung Wasserversorgung nach DVWG W 1000 oder vergleichbar) aus den letzten 6 Jahren Referenzliste Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Auftraggeber - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, - Größe des betreuten Wasserversorgungsunternehmens - Leistungsumfang, - Leistungszeitraum Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bewerber/Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Fachkräftebezogene Referenzen Eigenerklärung über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen Mindestens 3 Referenzen der technischen Führungskraft (Netzmeister, Wassermeister nach DVWG W 1000 oder vergleichbar) über vergleichbare Leistungen (technische Betriebsführung Wasserversorgung) aus den le … ganz lesenFachkräftebezogene Referenzen Eigenerklärung über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen Mindestens 3 Referenzen der technischen Führungskraft (Netzmeister, Wassermeister nach DVWG W 1000 oder vergleichbar) über vergleichbare Leistungen (technische Betriebsführung Wasserversorgung) aus den letzten 6 Jahre. Referenzliste Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Auftraggeber - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, - Größe des betreuten Wasserversorgungsunternehmens - Leistungsumfang, - Leistungszeitraum Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber/Bieter hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben: • Eigenerklärung sich zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (ANLAGE 6) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) • Eigenerklärung Russlandsank … ganz lesenDer Bewerber/Bieter hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben: • Eigenerklärung sich zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (ANLAGE 6) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (ANLAGE 7) • Eigenerklärung Russlandsanktionen (ANLAGE 8) Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 134 GWB oder Eintragungen im Gewerbezentralregister vor sind vom Bewerber/Bieter oder betroffenen Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die notwendigen Angaben für die Prüfung des Ausschlusses oder einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses. Zur Prüfung der Voraussetzungen des Vorliegens eines Ausschlussgrundes gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Ausschluss wegen mangelhafter Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags verbunden mit vertraglichen Konsequenzen) hat der Bewerber/Bieter, die Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. das betroffene Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft sich ausdrücklich darüber zu erklären, ob innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist der Auftraggeber eines öffentlichen Auftrags • die Kündigung des Auftrags erklärt hat, • Schadenersatz verlangt hat und/oder • vergleichbare Rechte (z.B. Minderung der Vergütung, Vertragsstrafe, etc.) geltend gemacht hat. Soweit das der Fall ist hat der Bewerber/Bieter, die Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. das betroffene Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ergänzend anzugeben: • Name und Anschrift/Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, • Vom Auftraggeber angegebener Grund für die Kündigung oder sonstige Rechtsfolge (Schadenersatz oder vergleichbare Rechte) • Datum des behaupteten Pflichtverstoßes, der Kündigung oder der Geltendmachung der sonstigen Rechtsfolgen • welche Selbstreinigungsmaßnahmen wurden in Bezug auf die darzustellenden Umstände vorgenommen Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass diese Erklärung als Anhörung vor einem potentiellen Ausschluss dient. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu verifizieren. Unrichtige Angaben können gegebenenfalls auch als schwerwiegende Täuschung über das Vorliegen von Ausschlussgründen oder als Zurückhalten von Auskünften im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB oder als unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfindung des Auftraggebers oder als vorsätzliche oder fahrlässige Übermittlung irreführender Informationen, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen können im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 9 a) bzw. c) GWB gewertet werden und entsprechend zum Ausschluss führen. Soweit der Bewerber/Bieter oder das betroffene Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann. (ANLAGE 9) Bei einem Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB sind durch den Bewerber/Bieter die Voraussetzungen des § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB (erfolgte vollständige Zahlung oder Verpflichtung zur Zahlung) nachzuweisen. Sonstige Erklärungen Die Bewerber/Bieter haben die Verpflichtungserklärung LTMG mit dem Angebot abzugeben. Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2032
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich zwei mal automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens zum 30.06. des laufenden Jahres auf das Ende des darauffolgenden Jahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2034
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mit dem Vergabeverfahren soll ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen gefunden und beauftragt werden, der die Leistungen der kaufmännischen und technischen Betriebsführung für die öffentliche Wasserversorgung als Dienstleister vollständig übernimmt und abwickelt. Geschuldet sind so … ganz lesenLeistung: Mit dem Vergabeverfahren soll ein geeignetes und leistungsfähiges Unternehmen gefunden und beauftragt werden, der die Leistungen der kaufmännischen und technischen Betriebsführung für die öffentliche Wasserversorgung als Dienstleister vollständig übernimmt und abwickelt. Geschuldet sind somit die sich aus dem Betriebsführungsvertrag ergebenden Leistungen. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem Betriebsführungsvertrag und dessen Anlagen.
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass einer Rüge grundsätzlich nur dann abgeholfen wurden, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich erklärt hat oder dies sich sonst eindeu … ganz lesenEs wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass einer Rüge grundsätzlich nur dann abgeholfen wurden, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich erklärt hat oder dies sich sonst eindeutig aus der Mitteilung des Auftraggebers zur Rüge ergibt. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber/Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) bei der Stadt Lahr
Art
Öffentliches Unternehmen, Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
Anschrift
Rathausplatz 7, 77933 Lahr/Schwarzwald
Kontakt
ausschreibung@lahr.de
Auskünfte
Vergabestelle der Stadt Lahr - Amt für Geoinformation und Liegenschaftenausschreibung@lahr.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 651 (Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f063dd77-43b7-4b76-8096-e95680b5fefb.