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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Betriebsarzt und Arbeitssicherheit

NBank · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen RE 2024.66veröffentlicht 06.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 666 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 3 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
282 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (38 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Gesamtpreis50 %
  • Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

3 Zu erbringende Leistung für Los 1 & Los 2 Benötigt wird die Leistung arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt (siehe 2.). Zu diesem Zweck soll jeweils eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, aus der die NBank als Auftraggeberin Leistungen abruft. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Daher wird bei dieser Vergabe nach Fachgebieten in die Lose, Betriebsarzt und Arbeitssicherheit aufgeteilt, so dass auch kleine und mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen und beim Zuschlag berücksichtigt werden können. Ein erfolgreicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist dem öffentlichen Auftraggeber sehr wichtig. Eine offene betriebliche Kommunikationskultur trägt wesentlich zum guten Gelingen bei und wird auch von unseren Partnern erwartet. 3.1 Erreichbarkeit und Reaktionszeit für Los 1 & Los 2 Art, Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Leistungen werden mit den Wünschen der Auftraggeberin abgestimmt. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer betriebliche Erfordernisse der Auftraggeberin zu berücksichtigen und insbesondere eine zeitnahe Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Die Auftraggeberin erwartet eine sehr gute Erreichbarkeit und zielorientierte Kommunikation mit den Ansprechpartnern der Auftragnehmer. Eine entsprechende Kommunikationskette wird nach Auftragserteilung erstellt. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von 24Std. Bei Anfragen innerhalb der normalen Wochenarbeitszeiten um z.B. detaillierte Terminabsprachen festzulegen. Das Einhalten von gemeinsam vereinbarten Terminen ist zu gewährleisten. Bei einer vorübergehenden Verhinderung des Betriebsarztes bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt der Auftragnehmer eine geeignete Vertretung sicher. Die Auftraggeberin wird hiervon im Vorfeld ohne gesonderte Aufforderung unverzüglich unterrichtet. Die Vertretung benötigt eine gleichwertige Qualifikation wie der zu Ver-tretende. Die Auftraggeberin entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen der Vertretung als gleichwertig anzusehen sind. 3.2 Qualitätssicherung für Los 1 & Los 2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen kontinuierlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu unterziehen und der Auftraggeberin diese transparent mitzuteilen. Mindestens alle 6 Monate oder anlassbezogen ist dem Auftraggeber diesbezüglich Bericht zu erstatten. 3.3 Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter Der betreuende Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen über die erforderliche Fachkunde gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben so-wie die zur Durchführung der Untersuchungen erforderlichen Ermächtigungen der staatlichen Aufsichtsbehörden. Folgende Qualifikationen sind zu erbringen: Los 1 Die eingesetzte betriebsmedizinische Fachkraft muss nachweisen, dass sie berechtigt ist: 1. die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" (Nachzuweisen durch die Vorlage der Urkunde der zuständigen Landesärztekammer, oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). oder 2. die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" (Nachzuweisen durch Vorlage der Urkunde zur Schwerpunktprüfung "Betriebsarzt" der zuständigen Ärztekammer.) Zusätzlich zu den oben genannten Bezeichnungen muss er mind. 5 Jahre bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III) für die arbeitsmedizinische Betreuung tätig gewesen sein (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). Los 2 Die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nachweisen, dass sie über die folgenden Qualifikationen verfügt: 1. min. 5 Jahre Berufserfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III), (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). 2. Für jede eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit Angebotsabgabe vorzulegen (nachzuweisen durch nicht beglaubigte Kopie der Fortbildungsbescheinigung, der Abschlussurkunde oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). Entsprechende Nachweise der eingesetzten Personen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das vor Ort tätige Personal regelmäßig fortzubilden, um jederzeit die sich aus dem ASiG, dem ArbSchG sowie aus den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden so-wie nach Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Betriebsarzt

3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang Los 1 & Los 2 Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist die Auftraggeberin in die Betreuungsgruppe 3 einzuordnen. Dies bedeutet eine Einsatzzeit von insgesamt 0,5 Stunden für arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit pro Mitarbeiter pro Jahr in der Grundbetreuung. Auf Basis dieser Eingruppierung und der bisherigen Erfahrungen ergeben sich voraussichtlich die folgenden Schlüsselaufteilungen: Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,3 Stunden / Jahr / Beschäftigte Betriebsarzt: 0,2 Stunden / Jahr / Beschäftigte Die Anzahl der Beschäftigten beträgt derzeit 830 Mitarbeiter/innen. Die Beschäftigungsverhältnisse teilen sich wie folgt auf: Beschäftigte in Vollzeit bzw. mit mehr als 30 Wochenstunden: 687 Beschäftigte mit unter 30 Wochenstunden, Faktor 0,75 63 Beschäftigte mit unter 20 Wochenstunden, Faktor 0,5 80 Daraus ergibt sich für die Berechnung des Stundenumfangs der Grundbetreuung die folgende maßgebliche Mitarbeiterzahl: 774,5. Nach der aktuellen Schlüsselaufteilung ergibt sich somit für die Grundbetreuung der folgende Stundenumfang: Los 1 Betriebsarzt: 0,2 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 154,9 Std. pro Jahr (Schätzwert) Für den Fall, dass sich die Schlüsselverteilung ändert (von 0,2 auf 0,3) ergibt sich für den Betriebsarzt im Rahmen der Grundbetreuung ein Höchstwert i.H.v. 232,35 Stunden. Los 2 Arbeitssicherheit 0,3 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 232,35 Std. pro Jahr (Schätzwert = Höchstwert) 3.5 Leistungsgegenstand für Los 1 Betriebsarzt Die zu erbringenden Leistungen des Betriebsarztes gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.5.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die arbeitsmedizinische Betreuung und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 3 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 154,9 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.5.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus den bisherigen Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 60 Stunden (Schätzwert) für den Betriebsarzt pro Jahr angenommen. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchstmenge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden zusammen mit der Personalabteilung von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements - Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse oder der Arbeitszeitgestaltung - Festlegung von Maßnahmen und Umfang der arbeitsmedizinischen Vor-sorge. - Der Auftragnehmer unterstützt und plant zusammen mit der Auftraggeberin regelmäßige Veranstaltungen zur Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter; wie z.B. Gesundheitstag, Grippeschutzimpfungen, Sehteste. - Ort der Veranstaltungen ist jeweils unsere Hauptniederlassung in Hanno-ver. - Der Betriebsarzt beteiligt sich am Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). 3.6 Leistungsgegenstand für Los 2 Arbeitssicherheit Die zu erbringenden Leistungen der Arbeitssicherheit gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.6.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die Arbeitssicherheit und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 6 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 232,35 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.6.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 40 Stunden (Schätzwert) für die Arbeitssicherheit pro Jahr geschätzt. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchst-menge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden im Rahmen der Fachgruppe Gesundheit und im Rahmen des Arbeitsschutzausschuss von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Beratung bei der Einführung moderner Arbeitskonzepte wie Open-Space-Büros, um Lärmbelastungen, Lichtverhältnisse und Raumklima zu optimieren. - Planung für den Umgang mit Szenarien wie Bombendrohungen, Einbruch oder Cyberangriffen.

2 Jahre–
2
Arbeitssicherheit

3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang Los 1 & Los 2 Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist die Auftraggeberin in die Betreuungsgruppe 3 einzuordnen. Dies bedeutet eine Einsatzzeit von insgesamt 0,5 Stunden für arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit pro Mitarbeiter pro Jahr in der Grundbetreuung. Auf Basis dieser Eingruppierung und der bisherigen Erfahrungen ergeben sich voraussichtlich die folgenden Schlüsselaufteilungen: Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,3 Stunden / Jahr / Beschäftigte Betriebsarzt: 0,2 Stunden / Jahr / Beschäftigte Die Anzahl der Beschäftigten beträgt derzeit 830 Mitarbeiter/innen. Die Beschäftigungsverhältnisse teilen sich wie folgt auf: Beschäftigte in Vollzeit bzw. mit mehr als 30 Wochenstunden: 687 Beschäftigte mit unter 30 Wochenstunden, Faktor 0,75 63 Beschäftigte mit unter 20 Wochenstunden, Faktor 0,5 80 Daraus ergibt sich für die Berechnung des Stundenumfangs der Grundbetreuung die folgende maßgebliche Mitarbeiterzahl: 774,5. Nach der aktuellen Schlüsselaufteilung ergibt sich somit für die Grundbetreuung der folgende Stundenumfang: Los 1 Betriebsarzt: 0,2 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 154,9 Std. pro Jahr (Schätzwert) Für den Fall, dass sich die Schlüsselverteilung ändert (von 0,2 auf 0,3) ergibt sich für den Betriebsarzt im Rahmen der Grundbetreuung ein Höchstwert i.H.v. 232,35 Stunden. Los 2 Arbeitssicherheit 0,3 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 232,35 Std. pro Jahr (Schätzwert = Höchstwert) 3.5 Leistungsgegenstand für Los 1 Betriebsarzt Die zu erbringenden Leistungen des Betriebsarztes gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.5.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die arbeitsmedizinische Betreuung und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 3 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 154,9 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.5.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus den bisherigen Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 60 Stunden (Schätzwert) für den Betriebsarzt pro Jahr angenommen. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchstmenge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden zusammen mit der Personalabteilung von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements - Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse oder der Arbeitszeitgestaltung - Festlegung von Maßnahmen und Umfang der arbeitsmedizinischen Vor-sorge. - Der Auftragnehmer unterstützt und plant zusammen mit der Auftraggeberin regelmäßige Veranstaltungen zur Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter; wie z.B. Gesundheitstag, Grippeschutzimpfungen, Sehteste. - Ort der Veranstaltungen ist jeweils unsere Hauptniederlassung in Hanno-ver. - Der Betriebsarzt beteiligt sich am Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). 3.6 Leistungsgegenstand für Los 2 Arbeitssicherheit Die zu erbringenden Leistungen der Arbeitssicherheit gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.6.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die Arbeitssicherheit und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 6 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 232,35 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.6.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 40 Stunden (Schätzwert) für die Arbeitssicherheit pro Jahr geschätzt. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchst-menge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden im Rahmen der Fachgruppe Gesundheit und im Rahmen des Arbeitsschutzausschuss von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Beratung bei der Einführung moderner Arbeitskonzepte wie Open-Space-Büros, um Lärmbelastungen, Lichtverhältnisse und Raumklima zu optimieren. - Planung für den Umgang mit Szenarien wie Bombendrohungen, Einbruch oder Cyberangriffen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Gesamtpreis50 %
Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung50 %
Preis
Gesamtpreis1. Für den Preis können folgende Punkte erreicht werden: Für die Wertung maßgeblich ist der Gesamtpreis. Der Gesamtpreis ist als Stundensatz für die Arbeitssicherheit / Arbeitsmedizinische Betreuung zu unterteilen. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Stundensatz für eine Stunde aus den beiden Bereichen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Alle Neben-kosten sind in den Stundensätzen enthalten. Die Stundensätze sind als netto Preise anzugeben. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erreicht 3 Leistungspunkte. Die Punktzahl der Angebote mit einem höheren Preis errechnet sich nachfolgendem Rechenweg: Preis des niedrigsten Angebots "geteilt durch" Preis des zu bewertenden Ange-bots multipliziert mit den max. erreichbaren Leistungspunkten. Beispiel: Angebotspreis Bieter 1 = 100 Euro (niedrigster Preis aller Bieter), Angebotspreis Bieter 2 = 120 Euro. Bieter 1 erhält 3 Punkte. Bieter 2 erhält 2,5 Punkte (100:120*3).
Qualität
Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung12.4.6. Konzept nur für Los 1 & Los 2 Konzept für Los 1: Es ist ein Konzept als ganzheitlicher Ansatz zu erstellen, das darauf abzielt, Rahmenbedingungen sowie Strukturen und Prozesse zu entwickeln, um das BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) bei der Auftraggeberin weiterzuentwickeln. Ziel ist die Prävention und Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Das Konzept hat sowohl die Arbeitsbedingungen als auch das individuelle Gesundheitsverhalten zu berücksichtigen und muss mind. 3 bzw. max. 5 DIN A4 Seiten umfassen (im pdf Format). Konzept für Los 2: Es ist ein ganzheitliches Konzept zu erstellen, dass das untenstehende Thema aufgreift: Schulungskonzept hinsichtlich der Thematik Arbeitsschutz im Büro. Hierbei ist auf die regelmäßigen Unterweisungen der Mitarbeiter in Betreuungsgruppe III, unter Berücksichtigung von Verwaltungstätigkeiten einzugehen. Insbesondere sind die Arbeiten im Aktenarchiv an Kompress Rollregalen im Konzept einzubringen. Das Konzept hat sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die individuelle Unfallprävention zu berücksichtigen und muss mind. 3 bzw. max. 5 DIN A4 Seiten umfassen (im pdf Format).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: 4 Vertragslaufzeit für Los 1 & Los 2 Der Vertrag beginnt am 01.03.2025. Der Vertrag hat eine zweijährige Grundlaufzeit und kann zwei Mal jeweils um ein optionales Jahr verlängert werden. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig … ganz lesenbis zu 2-mal: 4 Vertragslaufzeit für Los 1 & Los 2 Der Vertrag beginnt am 01.03.2025. Der Vertrag hat eine zweijährige Grundlaufzeit und kann zwei Mal jeweils um ein optionales Jahr verlängert werden. Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (erstmalig nach Ablauf der Grundlaufzeit und danach zum Ende eines jeden optionalen Jahres) gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht gekündigt wird. Er endet somit spätestens am 28.02.2029 automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß g … ganz lesenNachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
6 Aufgaben der Auftraggeberin für Los 1 & Los 2 - Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Betreuung erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen sowie notwendige Unterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig und … ganz lesen6 Aufgaben der Auftraggeberin für Los 1 & Los 2 - Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Betreuung erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen sowie notwendige Unterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig und rechtzeitig übergeben, soweit sie der Auftraggeberin vorliegen und zur Beurteilung notwendig sind. - Die Auftraggeberin ermöglicht dem Betriebsarzt / der Betriebsärztin die Untersuchungen in geeigneten Räumen durchzuführen. Die Festlegung von Terminen für Betriebsbegehungen, Arbeitsplatzbesichtigungen und die Teilnahme an Sitzungen der Fachgruppe Gesundheit und Arbeitsschutzausschusssitzungen erfolgen nach vorheriger Absprache. 7 Dokumentationspflicht, Jahresbericht für Los 1 & Los 2 - Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin fertigt jährlich einen Bericht über die Leistungen, die sie im Rahmen der arbeitsmedizinischen erbracht hat, an. - Der Bericht beinhaltet einen Abgleich der erbrachten mit den vereinbarten Leistungen sowie eine Aufstellung der erzielten Ergebnisse im Berichtszeitraum. Er zeigt Veränderungen und Schwerpunkte der Bedarfssituation auf und trifft Aussagen zur Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin. Er ist strukturiert nach Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung sowie nach den einzelnen Aufgabenfeldern sowie den sonstigen Leistungen. Der Bericht stellt nach Möglichkeit einen Gesamtbezug zur Lage des Gesundheitsschutzes im Gesamtunternehmen der Auftraggeberin her und beleuchtet einzelne Ereignisse. Neben der Dokumentation stellt der Bericht die Grundlage für die weitere arbeitsmedizinische Betreuung dar und dient der Qualitätssicherung. - Der Berichtszeitraum umfasst dabei das Kalenderjahr und ist spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres in elektronischer Form zu übermitteln. Arbeitsmedizinische Belange, die sich auf die medizinische Betreuung des Folgejahres auswirken, sind bereits bis zum 30.11. zu kommunizieren, damit sie zwecks Budgetplanung im Folgejahr berücksichtigt werden können. 8 Vergütung und Zahlungsmethoden für Los 1 & Los 2 - Die Auftragnehmerin entrichtet für die Leistungen nach diesem Vertrag an den Auftragnehmer eine Vergütung je Einsatzstunde. Berechnungsgrundlage sind die vereinbarten und auch tatsächlich erbrachten Einsatzzeiten der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung sowie ggf. sonstig vereinbarten Leistungen. Für Wegzeiten und sonstige Auslagen wird keine Vergütung entrichtet. - Die Einsatzzeit errechnet sich aus der tatsächlich aufgewendeten Zeit der jeweiligen Leistungserbringung (z.B. Gesundheitstag, Beratungen etc.) sowie je nach Einzelfall einen angemessenen Anteil für notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten. Jeder Einsatz bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Ohne Zustimmung erfolgt keine Vergütung. - Der Stundensatz wird bis zum Vertragsende festgeschrieben. Eine Erhöhung der Honorarsätze darf nur auf Basis des Verbraucherpreisindexes für Deutschland erfolgen, wenn sich der veröffentlichte Verbraucherpreisindex gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten VPI um mind. 2 Prozent ändert. 8.1 Rechnungsstellung - Der Auftragnehmer stellt monatlich eine prüffähige Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Die einzelnen Abrechnungspositionen werden hierbei detailliert aufgeführt. Sie weisen die im Abrechnungszeitraum jeweils erbrachten Leistungen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung sowie die sonstigen Leistungen mit Datum, Anzahl und Art der erbrachten Leistung, den Einsatzstundensatz sowie die erforderliche Mehrwertsteuer aus. - Sollten Rückfragen zur Rechnung seitens der Auftraggeberin bestehen, wendet er sich innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszustellung zwecks Klärung an den Auftragnehmer. Nach Klärung der Rückfragen begleicht die Auftraggeberin schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von weiteren 14 Tagen die Rechnung. - Sollten keine Rückfragen aufkommen begleicht die Auftraggeberin die Rechnung …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645BX7

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Praeamed Dr. Eisheuer ärztliche Partnerschaft mbB, Bückeburg8
2kein Zuschlag angegeben9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Name
NBank
Anschrift
Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
Kontakt
ausschreibungen@nbank.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aedd53ea-6f43-4ac3-bbc1-070798f7ea48.