Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung Gewobag Lagerraum Kundenportal
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 102-26veröffentlicht 23.10.2026erstmals 19.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.04.2027 – 31.03.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V. · BerlinFrist 10.11.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des Bundes · BerlinFrist 09.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.04.2027 – 31.03.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichnein
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 49 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Tagen
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 9 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 2 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 5 MonatenLaufzeit bis 31.03.2029
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Betrieb, Wartung und agile Weiterentwicklung der Buchungs- und Kundenplattform „Dein Lagerraum – ein Angebot der Gewobag" (lagerraum.gewobag.de, React/Node.js in Azure), einschließlich Monitoring der Buchungs-, Zahlungs- und Zugangsprozesse, Störungsbehebung, Qualitätssicherung, Security und Compliance, Integration externer Systeme (u. a. Adyen, SCHUFA, Kiwi, Store365) sowie UI/UX-, SEO-, Analytics- und Performance-Leistungen.
Gegenstand nach CPV
- 72266000Software-BeratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung11 von 11 angegeben
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der durchschnittliche Konzern/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren (2023,2024,2025) muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: 500.000,00 EUR Die Mindestanforderungen an den durchschnittlichen Konzern/Gesamtumsatz sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre … ganz lesenkürzer
Der durchschnittliche Konzern/Gesamtumsatz in den anzugebenden Jahren (2023,2024,2025) muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: 500.000,00 EUR Die Mindestanforderungen an den durchschnittlichen Konzern/Gesamtumsatz sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erfüllen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, gilt die Eignungsanforderung als nicht erfüllt und die Bewerber/Bewerbergemeinschaft werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter erklärt, folgende Anzahlen von Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ( 2023,2024,2025) durchschnittlich beschäftigt zu haben: 8 Die Mindestanforderungen an die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäft … ganz lesenkürzer
Der Bieter erklärt, folgende Anzahlen von Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ( 2023,2024,2025) durchschnittlich beschäftigt zu haben: 8 Die Mindestanforderungen an die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erfüllen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, gilt die Eignungsanforderung als nicht erfüllt und die Bewerber/Bewerbergemeinschaft werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Be … ganz lesenkürzer
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis. Es sind Angaben zu nachfolgenden Punkten zu machen: Bezeichnung Referenzprojekt Beschreibung der erbrachten Leistung Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) Auftraggeber (mit Adresse) Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer): Volumen der eigenen erbrachten Leistung: in EUR netto Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung (von MM/JJ bis MM/JJ). Zusätzlich werden folgende 5 Spezifika abgefragt, die mit jeweils einem Zusatzpunkt bewertet werden: 1. Projektmanagement und Steuerung nach Scrum (1 Punkt), 2. Lagerraumverwaltung / Self-Storage (1 Punkt), 3. E-Commerce – Betrieb einer Online-Buchungsplattform (1 Punkt), 4. Smart-Home-Integration digitaler Zugangs- und Sicherheitslösungen (IoT) (1 Punkt), 5. Integrierte Online-Zahlungsabwicklung (Payment-Gateway) (1 Punkt), Jede Referenz muss mindestens drei der fünf Spezifika erfüllen. Nur solche Referenzen werden als geeignet gewertet. Die Mindestpunktzahl zur Teilnahme an der Angebotsphase beträgt 30 Punkte. Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt anhand der ausgefüllten Referenz und der Anzahl erfüllter Spezifika: - 10 Punkte je ausgefüllte Referenz mit drei Spezifika - Die oben genannte Referenz kann bis zu 2 zusätzlich Punkte erreichen (je weitere Spezifika 1 Punkt) Maximal erreichbar durch die beiden Pflichtreferenzen: 36 Punkte (3 x 12) Zur Angebotsphase werden maximal vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus der Bewertung der Referenzen zugelassen. Bewerber können freiwillig bis zu zwei weitere Referenzen einreichen. Diese fließen nur im Falle eines Gleichstands in die Wertung ein. Eine sonstige Berücksichtigung erfolgt nicht. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl wie folgt: Extrapunkte (für vollständig erfüllte Referenzen) werden vorrangig gewertet. Besteht weiterhin Gleichstand, werden zusätzlich bis zu zwei weitere, freiwillig eingereichte Referenzen herangezogen und bewertet. Diese müssen den gleichen Anforderungen genügen wie die Pflichtreferenzen. Die zusätzliche Bewertung erfolgt ausschließlich zur Herstellung einer eindeutigen Rangfolge. Bewerber, die die Mindestanforderungen von drei geeigneten Referenzen mit je mindestens drei erfüllten Spezifika (entspricht 30 Punkten) nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft weisen eine ausreichende Berufshaftpflicht nach von min-destens 3 Mio. € für einen fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall, mit Ausnahme der Schä-den aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Jeweils zweifach maximiert auf alle Ver-sicherungsfälle. Der Nachweis zur Berufshaftpflicht hat mindestens 10 Kalendertage nach der Zu-schlagserteilung zu erfolgen
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Der durchschnittliche Umsatz vergleichbarer Leistungen in den anzugebenden Jahren (2023,2024,2025) muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: 80.000,00 EUR Die Mindestanforderungen an den durchschnittlichen Umsatz vergleichbarer Leistungen sind für jedes der letzten drei abgeschl … ganz lesenkürzer
Der durchschnittliche Umsatz vergleichbarer Leistungen in den anzugebenden Jahren (2023,2024,2025) muss dabei mindestens den nachstehenden Umsatz p.a. betragen: 80.000,00 EUR Die Mindestanforderungen an den durchschnittlichen Umsatz vergleichbarer Leistungen sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erfüllen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, gilt die Eignungsanforderung als nicht erfüllt und die Bewerber/Bewerbergemeinschaft werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft haben hierzu die als Anlage beigefügte Excel-Tabelle (102-26_Anforderungskatalog) auszufüllen und jede Anforderung anzugeben, ob diese erfüllt wird. Die als K.O.-Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Wird eine als „K.O.“ gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, w … ganz lesenkürzer
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft haben hierzu die als Anlage beigefügte Excel-Tabelle (102-26_Anforderungskatalog) auszufüllen und jede Anforderung anzugeben, ob diese erfüllt wird. Die als K.O.-Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Wird eine als „K.O.“ gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlos-sen. Die übrigen Anforderungen werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit mit 10 bzw. 5 Punkten gewichtet. Insgesamt können 425 Punkte erreicht werden. Für die weitere Berücksichtigung im Verfahren müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Voraussetzung für die weitere Berücksichtigung ist somit kumulativ die vollständige Erfüllung sämtlicher K.O.-Kriterien gekennzeichneter Anforderungen sowie das Erreichen der Mindestpunktzahl von 200 Punkten.- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft haben hierzu die als Anlage beigefügte Excel-Tabelle (102-26_Anforderungskatalog) auszufüllen und jede Anforderung anzugeben, ob diese erfüllt wird. Die als K.O.-Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Wird eine als „K.O.“ gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, w … ganz lesenkürzer
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft haben hierzu die als Anlage beigefügte Excel-Tabelle (102-26_Anforderungskatalog) auszufüllen und jede Anforderung anzugeben, ob diese erfüllt wird. Die als K.O.-Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Wird eine als „K.O.“ gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlos-sen. Die übrigen Anforderungen werden im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit mit 10 bzw. 5 Punkten gewichtet. Insgesamt können 425 Punkte erreicht werden. Für die weitere Berücksichtigung im Verfahren müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Voraussetzung für die weitere Berücksichtigung ist somit kumulativ die vollständige Erfüllung sämtlicher K.O.-Kriterien gekennzeichneter Anforderungen sowie das Erreichen der Mindestpunktzahl von 200 Punkten.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. §98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 4 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2027
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Verlängerungsoption erfolgt automatisch, wenn nicht 6 Monate vor Vertragsende widersprochen wird.
- Optionen
- zweimal Verlängerungsoption für jeweils ein Jahr
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- … ganz lesenkürzer
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarst … ganz lesenkürzer
a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum 13.10.2025 um 12.00 Uhr über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin
- Website
- gewobag.de
- Kontakt
- einkauf@
gewobag.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG7 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- ABB AG2 Zuschläge
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG2 Zuschläge
- Codesphere GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 22.10.2026 auf 05.11.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 22.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e633580-e783-4fb3-bd28-af7f36f59541.