Betrieb Transportnetz
Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen DP31-202600006veröffentlicht 27.08.2026erstmals 09.08.2026Dienstleistungen · Nichtoffenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.01.2027 – 31.12.2032, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Altenholz24161, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (64 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 2 Monatenan Dataport AöR
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 2 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 56 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 59 TagenLaufzeit bis 31.12.2032
Beschreibung
Betriebsleistungen für Richtfunksysteme und Übertragungssysteme optisch und elektrisch, sowie die jeweilig zugehörigen Netzmanagementsysteme. Wartung der erforderlichen Infrastruktur. Das Vergabeverfahren ist in drei Lose gegliedert (Los 1: Netzleitstand, Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik, Los 3: Infrastrukturpflege).
Gegenstand nach CPV
- 64220000Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und DatenübertragungsdienstenHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Netzleitstand '- 24/7 Netzüberwachung Schleswig-Holstein - Reporting von Kennzahlen - Netzüberwachung Länderübergreifendes Netz (LÜN) zwischen 16:00 und 08:00 Uhr so-wie an Wochenenden und an bundeseinheitlichen Feiertagen - Optional: Ausweitung der Netzüberwachung auf weitere Trägerländer zwischen 16:00 und 08:00 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 6 Jahre | – |
| 2 | Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik '- 24/7 Richtfunkentstörung Schleswig-Holstein - Richtfunkentstörung nach Aufwand - 24/7 Entstörung Übertragungstechnik in Schleswig-Holstein - 24/7 Entstörung Übertragungstechnik im LÜN Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 6 Jahre | – |
| 3 | Infrastrukturpflege Infrastrukturpflege in S-H Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 6 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
- Beschreibung
(1) Grundsatz Der Zuschlag wird je Los an das Angebot erteilt, das nach der einfachen Richtwertmethode den höchsten Quotienten erzielt. (2) Gleichstand innerhalb eines Loses Erzielen mehrere Angebote innerhalb eines Loses nach der einfachen Richtwertmethode denselben höchsten Quotienten, entscheidet … ganz lesenkürzer
(1) Grundsatz Der Zuschlag wird je Los an das Angebot erteilt, das nach der einfachen Richtwertmethode den höchsten Quotienten erzielt. (2) Gleichstand innerhalb eines Loses Erzielen mehrere Angebote innerhalb eines Loses nach der einfachen Richtwertmethode denselben höchsten Quotienten, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höhere Qualitätsbewertung. Besteht auch insoweit Gleichstand, entscheidet das Los. (3) Zuschlagslimitierung Da aufgrund des geringen Wettbewerbs eine Bewerbung auf alle Lose zulässig ist, kann ein Bieter den Zuschlag jeweils nur für ein Los erhalten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass in jedem Los ein anderer Bieter den Zuschlag erhält. (4) Mehrfacher Erstrang Erreicht ein Bieter aufgrund der Angebotswertung in mehreren Losen jeweils den ersten Rang, erhält er zunächst den Zuschlag für dasjenige Los, bei dem infolge der Zuschlagslimitierung nach Absatz 3 andernfalls kein zuschlagsfähiges Angebot mehr verbliebe. (5) Auflösung bei mehrfacher oder fehlender Betroffenheit Treffen die Voraussetzungen des Absatzes 4 auf mehrere Lose zu oder liegen sie auf kein Los zu, erhält der Bieter den Zuschlag für das Los mit dem höheren geschätzten Auftragswert. (6) Übrige Lose Für die übrigen Lose wird der Zuschlag jeweils auf das nächstplatzierte zuschlagsfähige Angebot erteilt.
Eignung7 von 7 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen im letzten abgeschlossen … ganz lesenkürzer
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr den Mindestjahresumsatz erreicht hat. Los 1: 1.400.000 EUR netto. Los 2: 400.000 EUR netto. Los 3: 400.000 EUR netto. Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung Es sind pro Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständ … ganz lesenkürzer
Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung Es sind pro Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Inhalt haben, um als vergleichbar zu gelten: Los 1: Netzleitstand Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik Los 3. Infrastrukturpflege Über alle Lose hinweg gilt, dass von den zwei einzureichenden Referenzen eine zwingend aus dem Bereich BDBOS und die andere aus dem Bereich KRITIS zu erbringen ist. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE R …- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im, … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind mindestens der geforderten Menge entsprechen. (Mindestanforderungen). Los 1 (Netzleitstand): Mindestens 10 Los 2 (Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik): Mindestens 5 Los 3 (Infrastrukturpflege): Mindestens 5 Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungs-kriterien unter der Position „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für den stärksten Einzelnachweis anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Es liegt ein vollständiges, gültiges Zertifikat nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz für den relevanten Unternehmensbereich liegt vor. Akzeptiert werden Zertifikate auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder der internationalen Norm ISO/IEC 27001. Die Bieterin/der Bieter hat im Rahmen einer Eigenerklä … ganz lesenkürzer
Es liegt ein vollständiges, gültiges Zertifikat nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz für den relevanten Unternehmensbereich liegt vor. Akzeptiert werden Zertifikate auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder der internationalen Norm ISO/IEC 27001. Die Bieterin/der Bieter hat im Rahmen einer Eigenerklärung zu versichern, dass ein entsprechendes Zertifikat vorliegt. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, das die jeweiligen Leistungsteile ausführt, für die Maßnahmn zur IT-Sicherheit erforderlich sind (Netzleitstand). Sollte die geforderte Erklärung/ Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewer ber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Durchführung des Auftrags in deutscher Sprache, Sicherstellung, dass eingesetzte Personen keine „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder verbreiten, Verbot der Übertragung personenbezogener Daten auf Basis des US Privacy Shield in die USA; Einhaltung auch durch Unterauftragne … ganz lesenkürzer
Leistung: Durchführung des Auftrags in deutscher Sprache, Sicherstellung, dass eingesetzte Personen keine „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder verbreiten, Verbot der Übertragung personenbezogener Daten auf Basis des US Privacy Shield in die USA; Einhaltung auch durch Unterauftragnehmer, Abgabe von Vertraulichkeitserklärungen, Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, Überprüfung des eingesetzten Personals nach HmbSÜGG, Verpflichtung zur Einhaltung des Merkblatts für VS-NfD für Bewerber und Unterauftragnehmer.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern f … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann grundsätzlich im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags und eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Regeln der VSVgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VSVgV, die uneingeschränkt gelten. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an den Teilnahmeantrag / das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bewerber / Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Teilnahmeantrages / Angebotes berücksichtigt, kann der Teilnahmeantrag / das Angebot gemäß § 31 Abs. 2 VSVgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bewerber / Bieter in den Vergabeunterlagen Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä., so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber- / Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.3). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass von dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar: Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, an dem sich jedes interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmeantragsfrist beteiligen kann. In diesem Verfahrensstadium wird die Eignung der Bewerber gemäß der geforderten Eignungskriterien und anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und ggf. Nachweisen geprüft (s. Abschnitt 5.4.2.). Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. Abschnitt 5.4.2. und 5.5.). Die eingegangenen Angebote werden anhand der vorgenannten Informationen und Unterlagen geprüft und bewertet. Im Anschluss wird der Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten der Beschaffung wird auf die verkürzte Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die kompletten Unterlagen wie Preisblatt, Vertragswerk und vollständige Leistungsbeschreibung werden in der Angebotsphase mitgeteilt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vertragserfüllenden Personen Kenntnis von Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) erhalten. Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS festgelegten Bestimmungen einzuhalten und Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft, haben jeweils eigene Erklärungen abzugeben. Nur wenn der Vergabestelle diese Erklärung vorliegt kann somit am weiteren Verfahren teilgenommen werden. Im Vergabeverfahren sind keine Verschlussachen enthalten.
Lose 2, 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
- Beschreibung
(1) Grundsatz Der Zuschlag wird je Los an das Angebot erteilt, das nach der einfachen Richtwertmethode den höchsten Quotienten erzielt. (2) Gleichstand innerhalb eines Loses Erzielen mehrere Angebote innerhalb eines Loses nach der einfachen Richtwertmethode denselben höchsten Quotienten, entscheidet … ganz lesenkürzer
(1) Grundsatz Der Zuschlag wird je Los an das Angebot erteilt, das nach der einfachen Richtwertmethode den höchsten Quotienten erzielt. (2) Gleichstand innerhalb eines Loses Erzielen mehrere Angebote innerhalb eines Loses nach der einfachen Richtwertmethode denselben höchsten Quotienten, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höhere Qualitätsbewertung. Besteht auch insoweit Gleichstand, entscheidet das Los. (3) Zuschlagslimitierung Da aufgrund des geringen Wettbewerbs eine Bewerbung auf alle Lose zulässig ist, kann ein Bieter den Zuschlag jeweils nur für ein Los erhalten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass in jedem Los ein anderer Bieter den Zuschlag erhält. (4) Mehrfacher Erstrang Erreicht ein Bieter aufgrund der Angebotswertung in mehreren Losen jeweils den ersten Rang, erhält er zunächst den Zuschlag für dasjenige Los, bei dem infolge der Zuschlagslimitierung nach Absatz 3 andernfalls kein zuschlagsfähiges Angebot mehr verbliebe. (5) Auflösung bei mehrfacher oder fehlender Betroffenheit Treffen die Voraussetzungen des Absatzes 4 auf mehrere Lose zu oder liegen sie auf kein Los zu, erhält der Bieter den Zuschlag für das Los mit dem höheren geschätzten Auftragswert. (6) Übrige Lose Für die übrigen Lose wird der Zuschlag jeweils auf das nächstplatzierte zuschlagsfähige Angebot erteilt.
Eignung6 von 6 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen im letzten abgeschlossen … ganz lesenkürzer
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr den Mindestjahresumsatz erreicht hat. Los 1: 1.400.000 EUR netto. Los 2: 400.000 EUR netto. Los 3: 400.000 EUR netto. Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung Es sind pro Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständ … ganz lesenkürzer
Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung Es sind pro Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Inhalt haben, um als vergleichbar zu gelten: Los 1: Netzleitstand Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik Los 3. Infrastrukturpflege Über alle Lose hinweg gilt, dass von den zwei einzureichenden Referenzen eine zwingend aus dem Bereich BDBOS und die andere aus dem Bereich KRITIS zu erbringen ist. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE R …- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im, … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind mindestens der geforderten Menge entsprechen. (Mindestanforderungen). Los 1 (Netzleitstand): Mindestens 10 Los 2 (Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik): Mindestens 5 Los 3 (Infrastrukturpflege): Mindestens 5 Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungs-kriterien unter der Position „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für den stärksten Einzelnachweis anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2032
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Durchführung des Auftrags in deutscher Sprache, Sicherstellung, dass eingesetzte Personen keine „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder verbreiten, Verbot der Übertragung personenbezogener Daten auf Basis des US Privacy Shield in die USA; Einhaltung auch durch Unterauftragne … ganz lesenkürzer
Leistung: Durchführung des Auftrags in deutscher Sprache, Sicherstellung, dass eingesetzte Personen keine „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder verbreiten, Verbot der Übertragung personenbezogener Daten auf Basis des US Privacy Shield in die USA; Einhaltung auch durch Unterauftragnehmer, Abgabe von Vertraulichkeitserklärungen, Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, Überprüfung des eingesetzten Personals nach HmbSÜGG, Verpflichtung zur Einhaltung des Merkblatts für VS-NfD für Bewerber und Unterauftragnehmer.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern f … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann grundsätzlich im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags und eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Regeln der VSVgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VSVgV, die uneingeschränkt gelten. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an den Teilnahmeantrag / das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bewerber / Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Teilnahmeantrages / Angebotes berücksichtigt, kann der Teilnahmeantrag / das Angebot gemäß § 31 Abs. 2 VSVgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bewerber / Bieter in den Vergabeunterlagen Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä., so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber- / Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.3). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass von dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar: Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, an dem sich jedes interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmeantragsfrist beteiligen kann. In diesem Verfahrensstadium wird die Eignung der Bewerber gemäß der geforderten Eignungskriterien und anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und ggf. Nachweisen geprüft (s. Abschnitt 5.4.2.). Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. Abschnitt 5.4.2. und 5.5.). Die eingegangenen Angebote werden anhand der vorgenannten Informationen und Unterlagen geprüft und bewertet. Im Anschluss wird der Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten der Beschaffung wird auf die verkürzte Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die kompletten Unterlagen wie Preisblatt, Vertragswerk und vollständige Leistungsbeschreibung werden in der Angebotsphase mitgeteilt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vertragserfüllenden Personen Kenntnis von Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) erhalten. Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS festgelegten Bestimmungen einzuhalten und Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft, haben jeweils eigene Erklärungen abzugeben. Nur wenn der Vergabestelle diese Erklärung vorliegt kann somit am weiteren Verfahren teilgenommen werden. Im Vergabeverfahren sind keine Verschlussachen enthalten.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Dataport AöR
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
- Website
- dataport.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 08.09.2026
- BekanntmachungFrist 08.09.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f01e9ae9-af89-4f7e-9455-03733373930f.