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Betrieb einer Pumpstation Becherteich in Zwickau-Bockwa

Sächsisches Oberbergamt · Freiberg, Sachsen

Aktenzeichen 2023/39veröffentlicht 03.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

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  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzeption zur Durchführung des Regelbetriebs20 %
  • Konzeption für Havarie- und Katastrophenmanagement/-plan40 %
  • Preis40 %

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100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 34 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Betrieb Pumpstation Becherteich in Zwickau-Bockwa

Beschreibung des Loses

Ausgangssituation:

Im ehemaligen Steinkohlerevier Zwickau fand bis in die 1970er Jahre Bergbau statt. Infolge der Einstellung der für den Betrieb notwendigen Wasserhaltung steigt der Grundwasserspiegel in dem Revier wieder an bzw. ist weitestgehend abgeschlossen.

Der Freistaat Sachsen betreibt am Becherteich in Zwickau im Rahmen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine Pumpanlage als Einrichtung zur Gefahrenabwehr nach § 4 Sächsische Hohlraumverordnung. Ziel der Wasserhaltung ist die Abwehr von Gefährdungen durch das ansteigende Grundwasser und die Minimierung von Risiken für den Schutz der Wohnbebauung und der Infrastrukturanlagen durch Vernässung.

Eine Folge des früheren Bergbaus in der sogenannten Bockwaer Senke ist die Absenkung der Geländeoberfläche durch den Bergbau um ca. 18 m gegenüber vorbergbaulichem Niveau. In der bergbaubedingt entstandenen Geländedepression tritt das aufsteigende Grundwasser im tiefsten Punkt zu Tage, wird dort im sogenannten Becherteich gesammelt und in die Vorflut, die Zwickauer Mulde, abgeleitet. Ohne den Betrieb der Pumpstation würde sich in der Bockwaer Senke eine freie Wasserfläche (Polder) ausbilden.

Der Freistaat Sachsen hat zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Jahr 1992 die Pflicht zum Betrieb der Pumpanlage "Becherteich" in Zwickau-Bockwa übernommen. Die Pumpanlage läuft seit dem Zeitpunkt der Errichtung havariefrei. Die Pumpenleistung hatte der Be-treiber im Jahr 1992 nach den bis heute geltenden technischen Regeln auf mittlere Nieder-schlagsmengen bemessen. Nach extremen Niederschlagsereignissen können sich im Umfeld des Becherteiches, aber ebenso in anderen Tieflagen der Bockwaer Senke temporär freie Was-serflächen ausbilden. Dazu kann es zu einer Vernässung von Grundstücken und der angren-zenden Bebauung kommen.

Die Anlage pumpte im Jahr 2022 durchschnittlich täglich zwischen 4.350 m³ Wasser in die Mulde ab. In den Hochwasserjahren 2002 und 2013 lag der Tagesdurchschnitt bei ca. 6.500 m³ (auf das Jahr bezogen). Im Hochwassermonat Juni 2013 pumpte die Anlage ca. 480.000 m³ ab. Das entspricht einem Tagesdurchschnitt von ca. 16.000 m³. Im 1. Quartal 2023 wurden 249.638 m³ Wasser abgepumpt. Dies entspricht einem Tagesdurchschnitt von 2.804 m³.

Die Pumpstation "Becherteich" in Zwickau-Bockwa ist ausgerüstet mit zwei Tauchmotorpumpen des Types KRTK 150-325/284 U2 G2. Die max. Förderleistung für beide Pumpen beträgt zusammen 570 m³/h. Zur Pumpstation "Becherteich" gehören neben der eigentlichen Pumpanlage ein Sammelbecken (der Becherteich), mehrere oberirdische Wasserbauwerke sowie mehrere Zu- und Ableiter.

Leistungsgegenstand/Aufgabenstellung:

Die Leistung beinhaltet die Betriebsführung zur Wasserhaltung für die Pumpstation in Zwickau und im Kern das Betreiben der Pumpstation "Becherteich".

Der Auftragnehmer (AN) hat ganzjährig und über 24 Stunden täglich für einen reibungslosen und störungsfreien Pumpenbetrieb zu sorgen. Im Rahmen des Regelbetriebes gehören hierzu neben regelmäßigen Befahrungen, Kontrollen und Funktionsprüfungen der gesamten Anlage (Pump-station, zugehörige Wasserbauwerke, Zu- und Ableiter, etc.) alle erforderlichen Wartungen der Anlage sowie alle notwendigen Reinigungs- und Reparaturarbeiten.

Weiterhin hat der AN bei Auftreten von Störungen, Havarien oder auch Starkniederschlags- bzw. Hochwasserereignissen das gesamte Havarie- bzw. Krisenmanagement zu übernehmen sowie alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten und zu überwachen. Da die Pumpstation über keinen nennenswerten Stauraum verfügt, muss im Störungs- bzw. Havariefall (Ausfall der Pumpen) innerhalb weniger Stunden die Wiederaufnahme des Pumpbetriebes garantiert sein.

Die Strombeschaffung erfolgt durch den Auftraggeber (AG). Die Kontrolle des Stromverbrauchs erfolgt durch den AN.

Der AN hat alle relevanten Betriebsdaten und Ereignisse digital zu erfassen, zu speichern, aus-zuwerten und zu übertragen (digitales Datenmanagement). Alle betriebsbezogenen Daten hat der AN aufzubewahren und vorzuhalten. Dies schließt das Entgegennehmen und Weiterleiten von Störungs- bzw. Havariemeldungen ein.

Den laufenden Betrieb der Anlage hat der AN fortlaufend zu dokumentieren (Führung eines Be-triebstagebuches o. ä.). Hierzu gehören desgleichen alle Befahrungen und Kontrollen, alle Reparaturen und Wartungen, alle Störungen und Havarien sowie alle Starkniederschlags- und Hochwasserereignisse. Dem AG hat er hierüber quartalsweise schriftlich zu berichten.

Spezielle Arbeiten (z. B. das Warten der Pumpen) kann der AN an qualifizierte (zertifizierte) Fachfirmen vergeben und diese nach Abstimmung mit dem AG als Nachauftragnehmer binden. Der AG gestattet dem AN aber nicht, die Leistungen zum Betrieb der Pumpstationen insgesamt oder größtenteils an einen Nachauftragnehmer zu vergeben.

Leistungszeitraum sind die Kalenderjahre 2024 und 2027 (4 Jahre).

Der AG behält sich bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die max. zweimalige vertragliche Verlängerung der Leistung um jeweils ein Kalenderjahr vor.

im Übrigen: siehe Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzeption zur Durchführung des Regelbetriebs20 %
Konzeption für Havarie- und Katastrophenmanagement/-plan40 %
Preis40 %
Qualität
Konzeption zur Durchführung des Regelbetriebs
Qualität
Konzeption für Havarie- und Katastrophenmanagement/-plan

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
• personelle Mindestausstattung Auftragnehmer: Bedienstete im Beschäftigungsumfang von 2,0 Vollbeschäftigteneinheiten • nachgewiesener durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz in Höhe des 0,5-fachen des Angebotswertes für die Leistungen (4 Jahre) siehe auch: Vergabeunterlagen
Kriterium
• Der Auftragnehmer hat eine Referenz zu einem inhaltlich vergleichbaren Projekt zum Be-trieb einer Pumpstation nachzuweisen. Das Referenzprojekt soll wenigstens bis in das Jahr 2016 stattgefunden haben. Für das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber Sächsisches Oberbergamt ist die Benennung ausreiche … ganz lesen• Der Auftragnehmer hat eine Referenz zu einem inhaltlich vergleichbaren Projekt zum Be-trieb einer Pumpstation nachzuweisen. Das Referenzprojekt soll wenigstens bis in das Jahr 2016 stattgefunden haben. Für das Referenzprojekt mit dem Auftraggeber Sächsisches Oberbergamt ist die Benennung ausreichend, das Referenzprojekt mit einem anderen Auf-traggeber ist angemessen zu erläutern. • Der AN muss für den Störungs- bzw. Havariefall garantieren können, dass innerhalb von 3 h nach Eingang der Störungsmeldung beim AN die Wiederaufnahme des Pumpbetriebes unter Volllast erfolgt. Für den Notbetrieb ist eine Pumpenkapazität von ≥ 570 m³/h sicherzustellen. Das setzt voraus, dass der AN für den Havariefall alle erforderlichen Geräte und Anlagen (Ersatzpumpen gleicher Leistung, Notstromaggregate, alle notwendigen peripheren Geräte und Materialen etc.) vorhält bzw. in der Lage ist, diese Geräte bei Notwendigkeit innerhalb der o. g. Zeit heranzuführen, so dass die Wiederaufnahme des vollumfänglichen Pumpenbe-triebes innerhalb der o. g Frist gewährleistet ist. • Im Störungs- und Havariefall muss der AN Handlungsfähigkeit vor Ort innerhalb von einer Stunde durch qualifiziertes Personal gewährleisten. • Darüber hinaus fordert der AG vom AN die Gewährleistung eines funktionierenden Bereit-schaftsdienstes außerhalb der Regelarbeitszeit. Dazu muss der AN täglich (24h), auch wäh-rend der Wochenenden und an Feiertagen, erreichbar und handlungsfähig sein. • Eine weitere Mindestanforderungen an den AN betrifft die Sicherstellung der hardware- und softwareseitigen Voraussetzungen zur Datenerfassung und Datenübertragung sowie für das Empfangen und Weiterleiten von Störungsmeldungen. siehe auch: Vergabeunterlagen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
05.12.2023, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Für CPV 717 (Kontroll- und Überwachungsleistungen) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 05.12.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb77f461-479d-4ade-a1e8-abe5ebe21d04.