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Betrieb einer Kindertagesstätte

Stadt Georgsmarienhütte · Georgsmarienhütte, Niedersachsen

Aktenzeichen 02/2024 Bildung und Sportveröffentlicht 22.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 896 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,58 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Pädagogisches Konzept40 %
  • Personalkonzept15 %
  • Verpflegungskonzept5 %
  • Betreuung während der Schließzeiten5 %
  • Höhe des Betriebsdefizits35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Georgsmarienhütte
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Vergabe von sozialen und besonderen Leistungen Betrieb einer Kindertagesstätte

Beschreibung des Loses

Die Stadt Georgsmarienhütte errichtet im Stadtteil Oesede auf städtischem Grund östlich der bestehenden Sporthalle der Grundschule Michaelisschule eine neue vierzügige Grundschule mit angegliedertem Jugendtreff. In unmittelbarer Nachbarschaft entsteht als städtisches Gebäude auf städtischem Grund eine 5-gruppige Kindertagesstätte mit drei Kindergartengruppen, von denen eine Gruppe integrativ betrieben werden soll und zwei Krippengruppen zur Betreuung von Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Die Kindertagesstätte wird grundsätzlich entsprechend dem Standardraumprogramm der Stadt Georgsmarienhütte gebaut (vgl. Anlage 1). Der Träger wird in den Planungsprozess eingebunden und aktiv beteiligt. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der vorgenannten Kindertagesstätte wird in den jetzigen Räumlichkeiten der Grundschule Michaelisschule (Altbau) voraussichtlich zum 01.01.2025 eine zweigruppige Kindertagesstätte mit 50 Kindergartenplätzen (3-6 Jahre) eingerichtet und betrieben (Übergangsphase). Darüber hinaus werden im Stadtteil Kloster Oesede am Standort der Außenstelle der Sophie-Scholl-Schule (Hauptschule), Zur Waldbühne 10 a, derzeit als Übergangslösung in einer zweigruppigen Kin- dertagesstätte in Modulbauweise (städtisches Gebäude) zwei altersübergreifende Gruppen mit jeweils 11 Kindergartenplätzen und 7 Krippenplätzen betrieben. Diese Übergangslösung endet hinsichtlich der Trägerschaft mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des im Bau befindlichen Krippenhauses in Kloster Oesede. Hierfür wird der 01.08.2025 angestrebt. Die dort dann zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sollen ebenfalls weiterhin als eigenständige Übergangslösung für den Betrieb von 2 altersübergreifenden Gruppen genutzt und in der Trägerschaft bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus der 5-gruppigen Kindertagesstätte am Standort des Neubaus der Michaelisschule vergeben werden. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der neu zu errichtenden Kindertagesstätte im Stadtteil Oesede wird die Einrichtung in der jetzigen Grundschule Michaelisschule aufgegeben und die Modul- baukindertagesstätte im Stadtteil Kloster Oesede an einen anderen Standort versetzt, als Krippenhaus fortgeführt und in der Trägerschaft neu vergeben. Für den Betrieb der befristeten Übergangslösungen an den Standorten Grundschule Michaelisschule mit zwei Regelgruppen und der Modulbaukindertagesstätte in Kloster Oesede mit zwei AÜ-Gruppen und dem sich anschließenden unbefristeten Betrieb der neuen 5-gruppigen Kindertagesstätte mit 3 Kindergarten- und 2 Krippengruppen wird ein geeigneter Träger gesucht.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Pädagogisches KonzeptGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 15
Qualität
VerpflegungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5
Qualität
Betreuung während der SchließzeitenGewichtung (Punkte, genau) 5
Kosten
Höhe des BetriebsdefizitsGewichtung (Punkte, genau) 35

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Eignung für den Betrieb einer Kita nach dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und allen dazugehörigen Erlassen und Verordnungen sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § … ganz lesenZum Nachweis der Eignung für den Betrieb einer Kita nach dem Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und allen dazugehörigen Erlassen und Verordnungen sind folgende Unterlagen einzureichen: a) Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII b) mindestens eine aktuell gültige Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII für den Betrieb einer mehrgruppigen Kita Die Einreichung der Nachweise ist eine Mindestanforderung.
Kriterium
Geeignet sind nur Bewerber, die in Abschnitt C des Bewerbungsformulars mindestens 2 Referenzen nachweisen, die den Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit genügen. Es gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit: - Die Kindertageseinrichtung verfügt über mindestens 2 Gru … ganz lesenGeeignet sind nur Bewerber, die in Abschnitt C des Bewerbungsformulars mindestens 2 Referenzen nachweisen, die den Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit genügen. Es gelten folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit: - Die Kindertageseinrichtung verfügt über mindestens 2 Gruppen (mehrgruppig). - Die Tätigkeit als Träger/in der Kindertageseinrichtung wurde über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt und dauert entweder noch an oder wurde nicht vor dem 31.07.2021 beendet. - In der Kindertagesstätte werden Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung betreut. Die Einreichung von 2 entsprechenden Referenzen ist eine Mindestanforderung. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in Bezug auf dieses Kriterium anhand der Auswahlmatrix wie folgt: 1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen (Grundkriterium): 2,5 je Wertungsreferenz in Abschnitt C, die die Voraussetzungen erfüllt, max. 10 Punkte. Gewichtung: 30 % 1.2 zusätzlich zum Grundkriterium: Die Kindertageseinrichtung verfügt über mindestens 4 Gruppen.: 2,5 Punkte je Wertungsreferenz in Abschnitt C, die zusätzlich das Grundkriterium 1.2 erfüllt, max. 10 Punkte. Gewichtung: 15 % 1.3 zusätzlich zum Grundkriterium: In der Einrichtung werden mindestens 2 Kindergartenkinder mit anerkanntem erhöhten Förderbedarf in einer genehmigten Integrationsgruppe betreut: 2,5 Punkte je Wertungsreferenz in Abschnitt C, die zusätzlich das Grundkriterium 1.3 erfüllt, max. 10 Punkte. Gewichtung: 15 % 1.4 zusätzlich zum Grundkriterium: In der Kindertagesstätte werden Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung betreut.:2,5 Punkte je Wertungsreferenz in Abschnitt C, die zusätzlich das Grundkriterium 1.4 erfüllt, max. 10 Punkte. Gewichtung: 15 % Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Es werden drei bis fünf Bewerber ausgewählt. Für den Fall eines Punktgleichstands mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ausdrücklich einen Losentscheid vor.
Kriterium
In Abschnitt B des Bewerbungsformulars sind Angaben zur Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter:innen im Bereich Pädagogik (pädagogische Fachkräfte und pädagogische Assistenzkräfte gem. § 9 NKiTaG) zu machen. Die anzugebende Mitarbeiterzahl (pädagogische Fachkräfte und pädagogische Assistenzkräfte … ganz lesenIn Abschnitt B des Bewerbungsformulars sind Angaben zur Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter:innen im Bereich Pädagogik (pädagogische Fachkräfte und pädagogische Assistenzkräfte gem. § 9 NKiTaG) zu machen. Die anzugebende Mitarbeiterzahl (pädagogische Fachkräfte und pädagogische Assistenzkräfte gem. § 9 NKiTaG zusammen) darf jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 als auch aktuell nicht unter 8 Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen. Dies ist eine Mindestanforderung. Zusätzlich ist die Anzahl ggf. vorhandenen sonstigen festen Mitarbeiter:innen anzugeben. Feste Mitarbeiter sind nur Festangestellte und mitarbeitende Unternehmensinhaber, keine freien Mitarbeiter. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in Bezug auf dieses Kriterium anhand der Auswahlmatrix wie folgt: 2.1 durchschnittliche Anzahl fest angestellter pädagogischer Fachkräfte und pädagogischer Assistenzkräfte in den Jahren 2021 bis 2023: Bis 8,00 Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) 0 Punkte; 0,25 Punkte je weitere volle 1,0 Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent), max. 10 Punkte. Gewichtung: 10 % 2.2 aktuelle Anzahl fest angestellter pädagogischer Fachkräfte und pädagogischer Assistenzkräfte: Bis 8,00 Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) 0 Punkte; 0,25 Punkte je weitere volle 1,0 Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent), max. 10 Punkte. Gewichtung: 10 %. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Es werden drei bis fünf Bewerber ausgewählt. Für den Fall eines Punktgleichstands mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ausdrücklich einen Losentscheid vor.
Kriterium
In Abschnitt B des Bewerbungsformulars sind der durchschnittliche Jahresumsatz im Bereich des Kindertagesstättenbetriebs in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Die Angabe der Daten ist eine Mindestanforderung. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in Bezug auf dieses Kriterium anh … ganz lesenIn Abschnitt B des Bewerbungsformulars sind der durchschnittliche Jahresumsatz im Bereich des Kindertagesstättenbetriebs in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Die Angabe der Daten ist eine Mindestanforderung. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in Bezug auf dieses Kriterium anhand der Auswahlmatrix wie folgt: 3.durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich des Kindertagesstättenbetriebs in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Der Punktwert entspricht dem Eurobetrag des entsprechenden Umsatzes geteilt durch 1.000.000 (gerundet auf zwei Nachkommastellen), wobei max. 10 Punkte vergeben werden. Umsätze in Rumpfgeschäftsjahren werden auf volle Geschäftsjahre hochgerechnet. Gewichtung: 5 % Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Es werden drei bis fünf Bewerber ausgewählt. Für den Fall eines Punktgleichstands mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ausdrücklich einen Losentscheid vor.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
Stadt Georgsmarienhütte Raum 262 Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte. Personen sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem beiliegenden Vertrag zu entnehmen. Es müssen folgende Eigenerklärungen eingereicht werden: - Eigenerklärung Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Mindestlohngesetz - Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - Eigenerklärung zu § 4 NTVergG
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebot … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYLD24V

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Oeseder Str. 85, 49124 Georgsmarienhütte
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

76vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
1,61 Mio. €Zuschlagswert im Median
812.888 € – 2,9 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dffd8375-e0ed-44f5-ad88-0b2f4a52ddf3.