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Betrieb einer Geflüchtetenunterkunft und mobile Betreuung

Landkreis Lüchow-Dannenberg · Lüchow, Niedersachsen

Aktenzeichen 08/2025veröffentlicht 28.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 558 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
3Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Lüchow-Dannenberg
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 16 Monaten
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    24.062.025 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 790456 Monaten

Beschreibung

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (Auftraggeber) ist nach dem Nds. Aufnahmegesetz zuständig für die Unterbringung der Asylsuchenden, soweit sie nicht in Form einer Heranziehungssatzung auf die Samtgemeinden übertragen wurde oder durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anders geregelt ist. Die Samtgemeinden sind zuständig für die Unterbringung der ukrainisch Vertriebenen und anerkannte Asylbewerber, die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten, im Rahmen der geltenden Gesetze zur Vermeidung bzw. Beseitigung drohender Obdachlosigkeit. Zu diesem Zweck wurde ein Ankunftszentrum für Geflüchtete in den von den Samtgemeinden des Auftraggebers (Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Samtgemeinde Elbtalaue (Elbe) sowie Samtgemeinde Gartow) angemieteten Räumlichkeiten durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unter der Adresse Steine 2, 29487 Luckau (Wendland) eingerichtet. Diese Unterkunft umfasst eine Kapazität von ca. 40 Personen. Des Weiteren wurde auch Teile des Kasernengeländes in Neu Tramm angemietet. Dieses Mietverhältnis besteht derzeit bis Ende September 2025. Perspektivisch sollen diese nach der derzeitigen politischen Beschlusslage vom Auftraggeber käuflich erworben werden. Dort können derzeit bis zu 350 geflüchtete Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft untergebracht werden. Eine Kapazitätserweiterung durch bauliche Erweiterungen ist nicht ausgeschlossen. Es gibt weitere dezentrale Unterkünfte und Restorf (Kapazität 15 Personen) und in Dannenberg (2 Unterkünfte: 30 und 15 Personen). Der Auftraggeber beabsichtigt gemäß Leistungsbeschreibung den Betrieb der Unterkunft in Neu Tramm für Geflüchtete sowie die soziale Betreuung der dort lebenden geflüchteten Menschen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags zu vergeben. Des Weiteren sollen die in den anderen Unterkünften sowie in den vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen untergebrachten Geflüchteten im Rahmen einer mobilen Betreuung betreut werden.

Lose3 Lose · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Einrichtungsleitung, soziale Betreuung, Sicherheitsdienst, Reinigung, mobile Betreuung

Der Betrieb des Ankunftszentrums der Gemeinschaftsunterkunft in Steine, Restorf, Marschtorstraße 10 und 27 und der Unterkunft in Neu Tramm sowie die soziale Betreuung der dort lebenden geflüchteten Menschen und der mobilen Betreuung umfassen folgende Aufgaben: Soziale Betreuung Neu Tramm, Mobile Betreuung, Neu Tramm – Reinigung, Neu Tramm – Sachleistungen, Neu Tramm – Sicherheitsdienst

1 Jahr–
2
Hausmeisterdienst

'- Beschaffung, bzw. wenn möglich Reparatur von (Ersatz-)Inventar/ Zubehör im Falle der Beschädigung/ Zerstörung durch die Bewohnenden - Beseitigung von Schäden durch Vandalismus bzw. Fehlbedienung/-nutzung (z.B. Verstopfung usw.) bei Verletzung der betreiberseitigen Sorgfaltspflichten - Vornahme der vertraglich geschuldeten Schönheitsreparaturen - Garten- und Landschaftspflege, ggf. Baumschau bezüglich der sich auf dem Grundstück befindlichen Außenflächen - Winterdienst auf dem vom Auftraggeber angemieteten bzw. gekauften Grundstück - Personal: 1,0 VZÄ Hausmeister (bis zu EG 5 bei entsprechender technischer dreijähriger Ausbildung, ungelernt bis zu EG 4) für Neu Tramm, die dezentralen Unterkünfte und die vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen

1 Jahr–
3
Verpflegung

Den Geflüchteten sind 3 Mahlzeiten am Tag zur Verfügung zu stellen, davon eine warme Mahlzeit. Bei den 3 Mahlzeiten am Tag sollen immer 2 verschiedene Gerichte (1 Gericht vegetarisch) zur Auswahl angeboten werden. Die Großküche der Einrichtung steht nicht zur Benutzung zur Verfügung. Das Essen kann nur angeliefert und ggf. vor Ort gekühlt werden. Das Essen ist warm anzuliefern und vor Ort warm zu halten. (Cook & Hold) Die Verpflegung ist flexibel an die Anzahl der Bewohner anzupassen. Der Auftragnehmer bekommt zwei Monate im Voraus die Anzahl der zu verpflegenden Personen mitgeteilt. Sollte die zentrale Verpflegung vollständig durch Selbstversorgungsoptionen wegfallen, würde dieses auch 2 Monate im Voraus mitgeteilt werden.

1 Jahr–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Für die Einrichtung in Neu Tramm ist eine Einrichtungsleitung einzustellen (1,0 VZÄ). Zudem eine weitere Kraft (1,0 VZÄ). Ab 60 Personen kann mit dem Auftraggeber über den Einsatz einer weiteren Kraft (1,0 VZÄ) gesprochen werden. Ab 100 Personen ist eine zusätzliche Kraft einzusetzen (1,0 VZÄ). Ab 1 … ganz lesenFür die Einrichtung in Neu Tramm ist eine Einrichtungsleitung einzustellen (1,0 VZÄ). Zudem eine weitere Kraft (1,0 VZÄ). Ab 60 Personen kann mit dem Auftraggeber über den Einsatz einer weiteren Kraft (1,0 VZÄ) gesprochen werden. Ab 100 Personen ist eine zusätzliche Kraft einzusetzen (1,0 VZÄ). Ab 150 Personen in der Unterkunft wird zusätzlich eine 24/7 Kraft eingesetzt. Bei dem vorhandenen Personal (Einrichtungsleitung und weiteres Personal) muss mind. eine pädagogische Fachkraft vorhanden sein. Eine Rufbereitschaft in der Nacht ist für Neu Tramm und die dezentralen Unterkünfte einzurichten. Für die mobile Betreuung ist eine 1,0 VZÄ pädagogische Kraft vorgesehen. Diese betreut die Geflüchteten in Wohnungen und in den dezentralen Unterbringungen (Steine, Restorf, Dannenberg). Die Arbeitseinsätze sind mit dem Auftraggeber individuell abzusprechen. Die Arbeitszeiten haben sich an den bestehenden Bedarfen der Geflüchteten zu orientieren. Eingruppierungen und die Einstufung in die Erfahrungsstufen von den jeweiligen Kräften sind mit dem Auftraggeber vorab zu besprechen. Hier gilt bereits vorab Folgendes: Eingruppierung von Sozialpädagogen bis zu S 11b, Erzieher S 8a, Ungelernte S 4 Eingruppierung der Einrichtungsleitung bis zu S 15 oder EG 11 Alle eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis. -Bei dem beschäftigten und ggf. beauftragten Personal ist zu gewährleisten, dass diese mindestens den derzeit gütigen Mindestlohn erhalten.
Kriterium
Für Verbrauchsmaterialien (Hygiene, Wäsche, Ausstattung, Telefon, Elektro, Büro, etc.) stehen dem Auftragnehmer 1.000 € pro Monat zur Verfügung. Diese werden monatlich spitz abgerechnet. Für die Mobilitätskosten stehen dem Auftragnehmer 1.600 € pro Monat zur Verfügung. Eine Abrechnung erfolgt auch hier über Spitzabrechnung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
24.062.025 Tage
Angebotsöffnung
28.04.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
- Personal: 1,0 VZÄ Hausmeister (bis zu EG 5 bei entsprechender technischer dreijähriger Ausbildung, ungelernt bis zu EG 4) für Neu Tramm, die dezentralen Unterkünfte und die vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen - Bei dem beschäftigten und ggf. beauftragten Personal ist zu gewährleisten, dass die … ganz lesen- Personal: 1,0 VZÄ Hausmeister (bis zu EG 5 bei entsprechender technischer dreijähriger Ausbildung, ungelernt bis zu EG 4) für Neu Tramm, die dezentralen Unterkünfte und die vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen - Bei dem beschäftigten und ggf. beauftragten Personal ist zu gewährleisten, dass diese mindestens den derzeit gütigen Mindestlohn erhalten. - Alle eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis. - Das beschäftigte Personal kann auch individuell an allen anderen Standorten im Landkreis Lüchow-Dannenberg eingesetzt werden, soweit dort Bedarf besteht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
24.062.025 Tage
Angebotsöffnung
28.04.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Die für die Erbringung der in den einzelnen Losen beschriebenen Dienste anfallenden tatsächlichen Kosten werden durch monatliche Abrechnung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber erstattet. Ein Abschlag kann zu Beginn der Leistungserbringung abgefordert werden in Höhe der voraussichtlichen monat … ganz lesenDie für die Erbringung der in den einzelnen Losen beschriebenen Dienste anfallenden tatsächlichen Kosten werden durch monatliche Abrechnung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber erstattet. Ein Abschlag kann zu Beginn der Leistungserbringung abgefordert werden in Höhe der voraussichtlichen monatlichen Kosten. Die Abrechnung beim Auftraggeber erfolgt durch monatliche Spitzabrechnung und Nachweise der tatsächlich entstandenen Kosten. Diese werden maximal bis zu der Höhe abgerechnet, wie diese beim Angebot angegeben wurden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
24.062.025 Tage
Angebotsöffnung
28.04.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

76vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
1,61 Mio. €Zuschlagswert im Median
812.888 € – 2,9 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

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