Betrieb einer Geflüchtetenunterkunft und mobile Betreuung
Landkreis Lüchow-Dannenberg · Lüchow, Niedersachsen
Aktenzeichen 08/2025veröffentlicht 28.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.07.2025 – 30.06.2026
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Lüchow29439, Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
- Bindefrist endetin 790456 Monaten24.062.025 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (Auftraggeber) ist nach dem Nds. Aufnahmegesetz zuständig für die Unterbringung der Asylsuchenden, soweit sie nicht in Form einer Heranziehungssatzung auf die Samtgemeinden übertragen wurde oder durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anders geregelt ist. Die Samtgemeinden sind zuständig für die Unterbringung der ukrainisch Vertriebenen und anerkannte Asylbewerber, die Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten, im Rahmen der geltenden Gesetze zur Vermeidung bzw. Beseitigung drohender Obdachlosigkeit. Zu diesem Zweck wurde ein Ankunftszentrum für Geflüchtete in den von den Samtgemeinden des Auftraggebers (Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Samtgemeinde Elbtalaue (Elbe) sowie Samtgemeinde Gartow) angemieteten Räumlichkeiten durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unter der Adresse Steine 2, 29487 Luckau (Wendland) eingerichtet. Diese Unterkunft umfasst eine Kapazität von ca. 40 Personen. Des Weiteren wurde auch Teile des Kasernengeländes in Neu Tramm angemietet. Dieses Mietverhältnis besteht derzeit bis Ende September 2025. Perspektivisch sollen diese nach der derzeitigen politischen Beschlusslage vom Auftraggeber käuflich erworben werden. Dort können derzeit bis zu 350 geflüchtete Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft untergebracht werden. Eine Kapazitätserweiterung durch bauliche Erweiterungen ist nicht ausgeschlossen. Es gibt weitere dezentrale Unterkünfte und Restorf (Kapazität 15 Personen) und in Dannenberg (2 Unterkünfte: 30 und 15 Personen). Der Auftraggeber beabsichtigt gemäß Leistungsbeschreibung den Betrieb der Unterkunft in Neu Tramm für Geflüchtete sowie die soziale Betreuung der dort lebenden geflüchteten Menschen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags zu vergeben. Des Weiteren sollen die in den anderen Unterkünften sowie in den vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen untergebrachten Geflüchteten im Rahmen einer mobilen Betreuung betreut werden.
Lose3 Lose · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Einrichtungsleitung, soziale Betreuung, Sicherheitsdienst, Reinigung, mobile Betreuung Der Betrieb des Ankunftszentrums der Gemeinschaftsunterkunft in Steine, Restorf, Marschtorstraße 10 und 27 und der Unterkunft in Neu Tramm sowie die soziale Betreuung der dort lebenden geflüchteten Menschen und der mobilen Betreuung umfassen folgende Aufgaben: Soziale Betreuung Neu Tramm, Mobile Betreuung, Neu Tramm – Reinigung, Neu Tramm – Sachleistungen, Neu Tramm – Sicherheitsdienst | 1 Jahr | – |
| 2 | Hausmeisterdienst '- Beschaffung, bzw. wenn möglich Reparatur von (Ersatz-)Inventar/ Zubehör im Falle der Beschädigung/ Zerstörung durch die Bewohnenden - Beseitigung von Schäden durch Vandalismus bzw. Fehlbedienung/-nutzung (z.B. Verstopfung usw.) bei Verletzung der betreiberseitigen Sorgfaltspflichten - Vornahme der vertraglich geschuldeten Schönheitsreparaturen - Garten- und Landschaftspflege, ggf. Baumschau bezüglich der sich auf dem Grundstück befindlichen Außenflächen - Winterdienst auf dem vom Auftraggeber angemieteten bzw. gekauften Grundstück - Personal: 1,0 VZÄ Hausmeister (bis zu EG 5 bei entsprechender technischer dreijähriger Ausbildung, ungelernt bis zu EG 4) für Neu Tramm, die dezentralen Unterkünfte und die vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen | 1 Jahr | – |
| 3 | Verpflegung Den Geflüchteten sind 3 Mahlzeiten am Tag zur Verfügung zu stellen, davon eine warme Mahlzeit. Bei den 3 Mahlzeiten am Tag sollen immer 2 verschiedene Gerichte (1 Gericht vegetarisch) zur Auswahl angeboten werden. Die Großküche der Einrichtung steht nicht zur Benutzung zur Verfügung. Das Essen kann nur angeliefert und ggf. vor Ort gekühlt werden. Das Essen ist warm anzuliefern und vor Ort warm zu halten. (Cook & Hold) Die Verpflegung ist flexibel an die Anzahl der Bewohner anzupassen. Der Auftragnehmer bekommt zwei Monate im Voraus die Anzahl der zu verpflegenden Personen mitgeteilt. Sollte die zentrale Verpflegung vollständig durch Selbstversorgungsoptionen wegfallen, würde dieses auch 2 Monate im Voraus mitgeteilt werden. | 1 Jahr | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 %
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Für die Einrichtung in Neu Tramm ist eine Einrichtungsleitung einzustellen (1,0 VZÄ). Zudem eine weitere Kraft (1,0 VZÄ). Ab 60 Personen kann mit dem Auftraggeber über den Einsatz einer weiteren Kraft (1,0 VZÄ) gesprochen werden. Ab 100 Personen ist eine zusätzliche Kraft einzusetzen (1,0 VZÄ). Ab 1 … ganz lesenkürzer
Für die Einrichtung in Neu Tramm ist eine Einrichtungsleitung einzustellen (1,0 VZÄ). Zudem eine weitere Kraft (1,0 VZÄ). Ab 60 Personen kann mit dem Auftraggeber über den Einsatz einer weiteren Kraft (1,0 VZÄ) gesprochen werden. Ab 100 Personen ist eine zusätzliche Kraft einzusetzen (1,0 VZÄ). Ab 150 Personen in der Unterkunft wird zusätzlich eine 24/7 Kraft eingesetzt. Bei dem vorhandenen Personal (Einrichtungsleitung und weiteres Personal) muss mind. eine pädagogische Fachkraft vorhanden sein. Eine Rufbereitschaft in der Nacht ist für Neu Tramm und die dezentralen Unterkünfte einzurichten. Für die mobile Betreuung ist eine 1,0 VZÄ pädagogische Kraft vorgesehen. Diese betreut die Geflüchteten in Wohnungen und in den dezentralen Unterbringungen (Steine, Restorf, Dannenberg). Die Arbeitseinsätze sind mit dem Auftraggeber individuell abzusprechen. Die Arbeitszeiten haben sich an den bestehenden Bedarfen der Geflüchteten zu orientieren. Eingruppierungen und die Einstufung in die Erfahrungsstufen von den jeweiligen Kräften sind mit dem Auftraggeber vorab zu besprechen. Hier gilt bereits vorab Folgendes: Eingruppierung von Sozialpädagogen bis zu S 11b, Erzieher S 8a, Ungelernte S 4 Eingruppierung der Einrichtungsleitung bis zu S 15 oder EG 11 Alle eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis. -Bei dem beschäftigten und ggf. beauftragten Personal ist zu gewährleisten, dass diese mindestens den derzeit gütigen Mindestlohn erhalten.- Kriterium
- Für Verbrauchsmaterialien (Hygiene, Wäsche, Ausstattung, Telefon, Elektro, Büro, etc.) stehen dem Auftragnehmer 1.000 € pro Monat zur Verfügung. Diese werden monatlich spitz abgerechnet. Für die Mobilitätskosten stehen dem Auftragnehmer 1.600 € pro Monat zur Verfügung. Eine Abrechnung erfolgt auch hier über Spitzabrechnung.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 24.062.025 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.04.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- Personal: 1,0 VZÄ Hausmeister (bis zu EG 5 bei entsprechender technischer dreijähriger Ausbildung, ungelernt bis zu EG 4) für Neu Tramm, die dezentralen Unterkünfte und die vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen - Bei dem beschäftigten und ggf. beauftragten Personal ist zu gewährleisten, dass die … ganz lesenkürzer
- Personal: 1,0 VZÄ Hausmeister (bis zu EG 5 bei entsprechender technischer dreijähriger Ausbildung, ungelernt bis zu EG 4) für Neu Tramm, die dezentralen Unterkünfte und die vom Auftraggeber angemieteten Wohnungen - Bei dem beschäftigten und ggf. beauftragten Personal ist zu gewährleisten, dass diese mindestens den derzeit gütigen Mindestlohn erhalten. - Alle eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis. - Das beschäftigte Personal kann auch individuell an allen anderen Standorten im Landkreis Lüchow-Dannenberg eingesetzt werden, soweit dort Bedarf besteht.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 24.062.025 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.04.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Die für die Erbringung der in den einzelnen Losen beschriebenen Dienste anfallenden tatsächlichen Kosten werden durch monatliche Abrechnung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber erstattet. Ein Abschlag kann zu Beginn der Leistungserbringung abgefordert werden in Höhe der voraussichtlichen monat … ganz lesenkürzer
Die für die Erbringung der in den einzelnen Losen beschriebenen Dienste anfallenden tatsächlichen Kosten werden durch monatliche Abrechnung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber erstattet. Ein Abschlag kann zu Beginn der Leistungserbringung abgefordert werden in Höhe der voraussichtlichen monatlichen Kosten. Die Abrechnung beim Auftraggeber erfolgt durch monatliche Spitzabrechnung und Nachweise der tatsächlich entstandenen Kosten. Diese werden maximal bis zu der Höhe abgerechnet, wie diese beim Angebot angegeben wurden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 24.062.025 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.04.2025, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern, schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Königsberger Str. 10, 29439 Lüchow
- Website
- luechow-dannenberg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- AWO Soziale Dienste Bezirk Hannover gGmbH4 Zuschläge
- Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH3 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.3 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Harz-Heide3 Zuschläge
- SBH Nordost GmbH3 Zuschläge
- ASB Hildesheim2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für FrauenJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 42eadce3-0b35-41c7-9fa5-75e966f4c4ca.