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Betreuungsdienstleistungen NU Dortmund Ost

Bezirksregierung Arnsberg -ZVS- · Arnsberg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 24-082veröffentlicht 21.10.2024erstmals 21.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 703 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6,5 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. 3. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 25 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-
    vor 24 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 23 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  6. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Betreuungsdienstleistungen in der Notunterkunft (NU) Dortmund Ost für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen (350 Plätze). Der geplante Start der Einrichtung soll zum 01. Februar 2025 erfolgen.

Beschreibung des Loses

Der in dem Vergabeverfahren gesuchte Dienstleister erbringt diverse Betreuungsdienstleistungen. Nähere Informationen dazu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, wel … ganz lesenMit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023); als vergleichbar angesehen werden Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation und der Betreuung in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge (Vordruck in Vergabeunter-lagen enthalten). Die Erklärung hat unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblatts zu erfolgen. Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben. Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebotes zu geben.
Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschl … ganz lesenMit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten). (2) Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterla-gen enthalten); (3) Eigenerklärung EU-Sanktionen (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 - Sanktionspaket 5 - Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten); Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben. Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu geben; siehe ferner die Ausführungen der Bekanntmachung.
Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Benennung von Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (seit Oktober 2021), die die Organisation und Betreuung von … ganz lesenMit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Benennung von Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (seit Oktober 2021), die die Organisation und Betreuung von Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben: aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz) bb) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft cc) Zeitraum der Leistungserbringung dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu - Regelbelegung, - Art der Unterbringungseinrichtung, - erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen, - Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde, - Name der vom Unternehmen gestellten Betreuungsleitung, Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu geben. Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt. Geforderte Mindeststandards: zu (1) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit Oktober 2021) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Unterbringung von Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus: (a) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen umfassen: - Organisation und Betreuung der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (keine Einrichtung für die Abschiebung von Flüchtlingen); - Soziale Betreuung von Flüchtlingen; (b) Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft organisiert(e) und erbringt / er-brachte hauptverantwortlich die Leistungen seit / für mindestens 6 Monate(n) zum Ab-lauf der Angebotsfrist (kein Nachunternehmer eines anderen Betreuungsunternehmens), (c) Abhängig von der Anzahl der in der jeweiligen Referenzeinrichtung festgelegten Regelbelegung werden - bzgl. einer Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl bis 600 Personen (ohne Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 150 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen; - bzgl. einer Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl ab 601 Personen und bis 1000 Personen (ohne Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 250 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen; - bzgl. einer Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl ab 1.001 Personen (ohne Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 500 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen. Die NU Dortmund Ost hat eine Regelbelegungszahl von 350 Plätzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Belegung einer Einrichtung niedriger sein kann als die Regelbelegung. Die Regelbelegung bezieht sich daher auf die grundsätzliche Kapazität der jeweiligen Einrichtung (ohne Stand-by-Plätze).
Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschl … ganz lesenMit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten). (2) Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck in Vergabeunterla-gen enthalten); (3) Eigenerklärung EU-Sanktionen (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 - Sanktionspaket 5 - Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten); Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben. Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu geben; siehe ferner die Ausführungen der Bekanntmachung.
Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, wel … ganz lesenMit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (in Euro) sowie den Umsatz (in Euro) zu mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbaren Leistungen des Unternehmens, welches sich als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft bewirbt, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023); als vergleichbar angesehen werden Leistungen im Zusammenhang mit der Organisation und der Betreuung in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge (Vordruck in Vergabeunter-lagen enthalten). Die Erklärung hat unter Verwendung des in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblatts zu erfolgen. Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben. Zu den im Formblatt geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebotes zu geben.
Kriterium
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Benennung von Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (seit Oktober 2021), die die Organisation und Betreuung von … ganz lesenMit dem Angebot sind von jedem Bieter / jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen / Unterlagen vorzulegen: (1) Benennung von Referenzen (Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten) aus den letzten drei Jahren (seit Oktober 2021), die die Organisation und Betreuung von Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge zum Gegenstand hatten, insbesondere mit den folgenden Angaben: aa) Name des Auftraggebers und Kontaktdaten, Bezeichnung und Standort der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (Referenz) bb) Name des ausführenden Standorts des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft cc) Zeitraum der Leistungserbringung dd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit folgenden Angaben zu - Regelbelegung, - Art der Unterbringungseinrichtung, - erbrachte Leistungen, zur Komplexität des Projekts und zur Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen, - Position (z.B. als Auftragnehmer, als Nachunternehmer, etc.), in der die Leistung erbracht wurde, - Name der vom Unternehmen gestellten Betreuungsleitung, Zu den in den Formblättern geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der im Formblatt gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter / der Bietergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags zu geben. Die Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Referenzlage erbringt. Geforderte Mindeststandards: zu (1) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (seit Oktober 2021) über die Erbringung von zum vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen zur Unterbringung von Flüchtlingen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen setzt die folgenden Punkte voraus: (a) Jede der vorgelegten Referenzen muss die folgenden Leistungen umfassen: - Organisation und Betreuung der Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (keine Einrichtung für die Abschiebung von Flüchtlingen); - Soziale Betreuung von Flüchtlingen; (b) Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft organisiert(e) und erbringt / er-brachte hauptverantwortlich die Leistungen seit / für mindestens 6 Monate(n) zum Ab-lauf der Angebotsfrist (kein Nachunternehmer eines anderen Betreuungsunternehmens), (c) Abhängig von der Anzahl der in der jeweiligen Referenzeinrichtung festgelegten Regelbelegung werden - bzgl. einer Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl bis 600 Personen (ohne Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 150 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen; - bzgl. einer Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl ab 601 Personen und bis 1000 Personen (ohne Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 250 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen; - bzgl. einer Einrichtung mit einer Regelbelegungszahl ab 1.001 Personen (ohne Stand-by-Plätze) Referenzobjekte mit einer Regelbelegungszahl von mindestens 500 Personen (ohne Stand-by-Plätze) als ausreichend angesehen. Die NU Dortmund Ost hat eine Regelbelegungszahl von 350 Plätzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Belegung einer Einrichtung niedriger sein kann als die Regelbelegung. Die Regelbelegung bezieht sich daher auf die grundsätzliche Kapazität der jeweiligen Einrichtung (ohne Stand-by-Plätze).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 4-mal: Der geplante Start der Einrichtung soll zum 01. Februar 2025 erfolgen. Mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende kann der AG den Vertrag vier mal um ein Jahr verlängern. Der AG ist nicht verpflichtet, den Vertrag zu verlängern.
Optionen
siehe Vertragsunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
04.12.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insb. aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, s. Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 bis 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nach-prüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenDie Fristen des § 160 Abs. 3 S. 1 Ziff. 1 bis 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nach-prüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEY1W0URHKS 1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekan … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YDEY1W0URHKS 1. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. 3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o.g. Vergabeportal abgerufen werden. 4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat. 5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis zum Ablauf des 18.11.2024 über das o.g. Vergabeportal übersendet werden. 6. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Ortsbesichtigung am 11.11.2024 Nachmittags angeboten. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich, um ein Angebot abzugeben. Hierfür melden Sie sich über das Tool der Bieterkommunikation des Vergabemarktplatz NRW bis spätestens den 07.11.2024, 15:00 Uhr zwingend an. Die Uhrzeit für den Ortstermin wird Ihnen zeitnah mitgeteilt. Der Anhang 7 zum Vertrag Vertraulichkeitsvereinbarung ist unterzeichnet bis spätestens zum Ortstermin mitzubringen. Die Dokumente 4.1. Anhang 8 Einrichtungsspezifische Liste NU Dortmund Ost sowie die Anlage 4.1 Anlage 8.1 Grundriss NU Dortmund Ost werden nach Teilnahme am Ortstermin und Vorliegen der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anhang 7) über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes NRW versendet. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

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Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 3. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 03.12.2024 auf 04.12.2024 verschoben
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.12.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 28.11.2024
  5. BekanntmachungFrist 28.11.2024
  6. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 28.11.2024 auf 03.12.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dfd83863-f239-4d46-afe7-a9b27df44424.