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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Betreuung und Beratung der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit KI-Expertise

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-08-21-BV-DRA_BüvAveröffentlicht 16.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 397 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 37 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
4 Jahre01.12.2025 – 30.11.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • (1) Kreativaufgaben30 %
  • (2) Qualifikation des Teams30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2029
    vor 11 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Suchmaschinenoptimierung der bundesweiten Webangebote der AOK-Gemeinschaft mit folgender Zielsetzung: - Die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der AOK-Websites in organischen Suchergebnissen zu steigern und in die relevanten Large Language Models (im Weiteren: LLMs), die im Rahmen der Zusammenarbeit noch zu bestimmen sind, sowie die Auffindbarkeit in der Google AIO (AI Overview) verstärkt zu werden. - Eine plattformübergreifende SEO-Strategie für die AOK-Onlinewelt kontinuierlich weiterzuentwickeln, besonders im Hinblick auf die Entwicklung von LLMs und KI in Bezug auf Webseitensichtbarkeit. - Die Maßnahmen fortlaufend zu überwachen und den Erfolg zu messen. Der Fokus liegt auf der mobilen Suche, während die Desktop-Suche ebenfalls berücksichtigt wird. Alle Maßnahmen orientieren sich am aktuellen Stand der Technik.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer übernimmt die kontinuierliche SEO-Betreuung der folgenden, bundesweiten AOK-Online-Portale, die im Folgenden auch als "Portale" oder "Fachportale" bezeichnet werden: - Versichertenportal (aok.de/pk/): Zielgruppe: aktuelle und potenzielle AOK-Versicherte - AOK-Gesundheitsmagazin (aok.de/pk/magazin): Emotionale Ansprache mit Gesundheitsinhalten in diversen Content-Formaten - Fachportal für Arbeitgeber (aok.de/fk/): Informationsangebot zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Gesundheitsförderung - Fachportal für Leistungserbringer (aok.de/gp/): Zielgruppe: Vertragspartner im Gesundheitswesen - Karriereportal (aok.de/ag): Darstellung der AOK als Arbeitgeber mit Stellenangeboten und Employer Branding - Presse- und Politikportal (aok.de/pp): Informationen für Fachjournalisten, politische Entscheidungsträger und Medienvertreter Zusätzlich zur regulären SEO-Betreuung erbringt der Auftragnehmer beratende Leistungen für Sonderformate und zeitliche begrenzte Online-Projekte. Diese Beratungsleistungen sind anlassbezogen und umfassen: - Strategische SEO-Begleitung zu Weiterentwicklungsprojekten der aok.de - SEO-Optimierung von zielgruppenspezifischen AOK-Services wie Navigatoren oder Online Coaches - Beratung zur inhaltlichen und technischen Regionalisierung insbesondere in der Regio-Rubrik des Gesundheitsmagazins sowie auf regionalen Landingpages - Prüfung und Umsetzung von SEO-Anforderungen im Rahmen der Regionalisierung bundesweiter Inhalte - Unterstützung bei SEO-relevanten Fragen zu neu konzipierten Programmen, Tools oder experimentellen Formaten

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40Grundlage für die Preisbewertung sind die im Preisblatt angegebenen Preise. Es können insgesamt maximal 40 Punkte im Rahmen der Preisbewertung erreicht werden. Die Bepreisungen gliedern sich in zwei Bereiche (1. jährliches Abonnement, 2. individuelle Leistungen nach Beauftragung). Für beide Preisbereiche gilt zuerst: Der Bieter mit dem jeweils geringsten Preis erhält 20 Punkte. Alle weiteren Angaben der Bieter hierzu werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gesetzt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet
Qualität
(1) KreativaufgabenGewichtung (Punkte, genau) 30Es müssen insgesamt drei Kreativaufgaben bearbeitet werden. Die eingereichten Lösungen der Aufgaben werden anhand einer vergleichenden Bewertung aller eingereichten Konzepte/Lösungen bewertet. Je Aufgabe können maximal 10 Punkte erreicht werden, diese werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl für die Qualitätsbewertung der Aufgaben (max. 30 Punkte).
Qualität
(2) Qualifikation des TeamsGewichtung (Punkte, genau) 30Es ist ein Kernteam bestehend aus einem "Senior SEO Projektmanager und Stratege" und zwei "Technischen SEO- und Datenanalysten" zur Verfügung stellen, welches die in den Eignungskriterien beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt. Eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Qualifikation einzelner Kernteammitglieder wird mit Punkten basierend auf den zur Verfügung gestellten Profilen des Kernteams bewertet. Je Profil können maximal 10 Punkte erreicht werden, diese werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl für die Qualitätsbewertung der Qualifikation des Teams (max. 30 Punkte). Über die Mindestbesetzung hinaus können dem Kernteam weitere Mitarbeiter hinzugefügt werden, deren Qualifikationen jedoch nicht in die Bewertung einfließen. Wertungsrelevant sind ausschließlich die benannten Personen. Das benannte Kernteam ist verbindlich und ein Wechsel ist nur nach Zustimmung der Auftraggeberin durch gleichwertig qualifizierte Personen erlaubt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.11.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMMGY#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Eprofessional GmbH, Hamburg14

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Gesundheit
Anschrift
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Website
aok.de
Kontakt
vergabestelle@bv.aok.de

Bei uns erfasst

94Bekanntmachungen
46Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (69 Lose mit Angabe)
308.350 €Zuschlagswert im Median
199.174 € – 520.732 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.09.2025 auf 07.10.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 23.09.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 07.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cf9457a2-3650-43bf-9597-b7ba92329875.