Betreuung DSC-Halle
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 1703.0/R/25veröffentlicht 25.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.12.2025 – 30.11.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
- Gebäudereinigung - Sächsisches Staatsarchiv, HauptstaatsarchivStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 01.12.2026
- Reinigungsleistungen Raumschießanlage im Behördenzentrum (BHZ) Leipzig PaunsdorfStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 25.11.2026
- Gebäudereinigung - TU Bergakademie Freiberg, Ledebur-BauStaatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · DresdenFrist 24.11.2026
- Reinigung Bertolt-Brecht-GymnasiumLandeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für Schulen · DresdenFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen (22 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.12.2025 – 30.11.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichava.sachsenenergie.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über ava.sachsenenergie.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 15 Monaten
- Bindefrist endetvor 12 Monaten92 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 30.11.2029
- Heute
Beschreibung
Aufgrund des bestehenden Betreibervertrages zwischen dem DSC 1898 e.V. und der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH werden Dienstleistungen in der Sporthalle ausgeschrieben. Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über Hallenwart; Unterhaltsreinigung einschl. Sanitärhygiene, Glas- und Rahmenreinigung; Außenanlagenpflege einschl. Winterdienst; Entsorgung/Verbrauchsmaterial.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- 50 %
- Qualität
- Projektpräsentation und -abwicklung20 %
- Kosten
- Flächenleistung30 %
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vorstehendes Kriterium wurde nur beispielhaft gewählt. *** Zum Nachweis der BEFÄHIGUNG UND ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG sind folgende Unterlagen/Erklärungen einzureichen: [a] Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle andernfalls Vorlage einer Eigenerklär … ganz lesenkürzer
Vorstehendes Kriterium wurde nur beispielhaft gewählt. *** Zum Nachweis der BEFÄHIGUNG UND ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG sind folgende Unterlagen/Erklärungen einzureichen: [a] Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist (!); [b] Nachweis über die Gewerbeanmeldung einschl. ggf. – ummeldung (!). (!) Mindestanforderung: Bestehen einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit *** Zum Nachweis der WIRTSCHAFTLICHEN UND FINANZIELLEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT sind folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise/Erklärungen einzureichen: [c] Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (*); [d] Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohn und Beschäftigungsgruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (*); [e] Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB (#); [f] Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB (#); [g] Eigenerklärung zur finanziellen Situation (#); [h] Nachweis über eine bestehende Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung einschl. Schlüsselverlustrisiko (!) Mindestanforderung: Folgende Deckungssummen (h1*) gelten für Betriebshaftpflicht-Versicherung bzw. Umwelthaftpflichtversicherung: °Betriebshaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme: - mind. 3.000.000 € pauschal für Personenschäden zweifach maximiert je Versicherungsjahr, - mind. 3.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr. °Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme - mind. 3.000.000 €, einfach maximiert je Versicherungsjahr. ° Schlüsselverlustrisiko: - mind. 250.000 € Sofern die vorgenannten Deckungssummen bis zur Angebotsfrist nicht Bestandteil des jeweiligen Versicherungsvertrages sind, ist eine Bereitschaftserklärung einer Anpassung bis zum Vertragsabschluss beizufügen. Der Nachweis über die Anpassung ist im Auftragsfall binnen 14 Tagen vorzulegen; [i] Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; [j] Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse; [k] Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. *** Zum Nachweis der BERUFLICHEN UND TECHNISCHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT sind folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise/Erklärungen einzureichen: [l] geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (#) Mindestanforderung: mindestens 1 Referenz über infrastrukturelle Dienstleistungen für Sportstätten; [m] Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (z. B. Objektleiter, Vorarbeiter). Mindestanforderung: Nachweis „Meister Gebäudereinigerhandwerk“ sowie Nachweis „Desinfektor“ im Sinne § 10 B Bundesseuchengesetz bzw. vergleichbare Nachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, in dem das Unternehmen ansässig ist; [n] Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (*); [o] Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet, [p] Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; [q] Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsic …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.11.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- 2x 2 Jahre Verlängerungsoption (spätestes Vertragsende = 30.11.2033)
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ava.sachsenenergie.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 92 Tage
- Angebotsöffnung
- 31.07.2025, 12:00 Uhr. Die Öffnung der Angebote wird durch Vertreter des Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zeh … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 1703.0/R/25). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herun … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 1703.0/R/25). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www. sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung. 3) Bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge. 5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes. 6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. 9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOB oder PQ-VOL) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).- Hinweis
- Vor-Ort-Begehung ist zwingend erforderlich!
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden
- Website
- drewag.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 350 Innentüren03.07.2026 · 4 Angebote
- ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 230 Estricharbeiten07.04.2026 · 10 Angebote
- ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 240 Bodenbeschichtungen07.04.2026 · 14 Angebote
- ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 310 Trockenbauarbeiten20.02.2026 · 7 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8860248c-ef52-488c-8191-2f84ef904ad7.