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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in 02977 Hoyerswerda

Landratsamt Bautzen · Bautzen, Sachsen

Aktenzeichen 25 045 5veröffentlicht 27.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 586 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre19.10.2025 – 31.10.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bautzen02625, Landkreis Bautzen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (111 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 19 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    LRA Bautzen, digital!
    vor 19 Monaten
  4. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2027
    vor 13 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Bautzen als Auftraggeber (nachfolgend „AG“ genannt) beabsichtigt die Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in einem Objekt in 02977 Hoyerswerda, Thomas-Müntzer-Straße 25, im Rahmen eines Vergabeverfahrens an fachkundige und leistungsfähige Auftragnehmer (nachfolgend „AN“ genannt) zu vergeben. Der Landkreis Bautzen vergibt als Leistung die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen. Die Leistung umfasst die folgenden Teilleistungen: • Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft • Unterbringung der vom AG aufzunehmenden Personen im Punkt B -4 benannten Objekt • Ausstattung der Unterkunft • Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft • Anmeldung und Übernahme der Kosten zur Müllentsorgung • Anmeldung und Übernahme der Telefon-/ Internetkosten Der AG stellt das Vertragsobjekt während der Vertragsdauer mietzinsfrei, zu treuen Händen und ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieser Ausschreibung, dem AN ohne jegliche zur Erfüllung der Vertragsleistung erforderlichen Verbrauchsgegenstände, zur Verfügung. Das Vertragsobjekt hat eine Gesamtkapazität von 600 Unterbringungsplätzen und wird derzeit mit durchschnittlich 350 Personen belegt. Es befindet sich im laufenden Betrieb. Der AN muss mit dem Landkreis Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, einen mietzinsfreien, laufzeitidentischen Nutzungsvertrag für das Objekt abschließen. Die Betriebskosten sind durch den AN zu tragen. Der AN erhält für die zu erbringenden und vertraglich geschuldeten Leistungen eine monatliche Vergütung. Diese Vergütung staffelt sich in Abhängigkeit von der Belegung wie folgt: Vergütet werden pauschal 200 Unterbringungsplätze (Grundplatzzahl), unabhängig von der tatsächlichen Belegung. Alle über die Grundplatzzahl hinaus belegten Plätze werden mit dem identischen Tagessatz abgerechnet, sofern die tatsächliche Belegung vom Betreiber nachgewiesen wird. Die Abrechnungsgrundlage für diese Vergütung bilden die täglich zu führenden, monatlich vorzulegende Liste der Bewohner mit Unterschrift der Bewohner. Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ist durch den AN folgendes Personal mindestens einzusetzen: a) 1 Vollzeitstelle für die Heimleitung entsprechend der VwV Unterbringung mit entweder: fachlicher geeigneter Qualifikation in Form eines abgeschlossenen Studiums der Betriebswirtschaftslehre oder der Sozialwissenschaften oder der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit oder eines vergleichbaren Studienabschlusses und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr; oder: fachlicher geeigneter Qualifikation in Form von mehrjähriger (mind. 3 Jahre) entsprechender Berufserfahrung (abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder pädagogischen oder erzieherischen Bereich) mit mindestens einem Jahr Führungsqualifikation innerhalb einer sozialen Einrichtung/ Unternehmens. b) Bis Grundplatzzahl 2 Vollzeitstellen für Verwaltungstätigkeiten und allgemeine Aufgaben mit fachlich geeigneter Qualifikation in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung im kaufmännischen oder sozialen Bereich oder sofern die Ausbildung in einem anderen Berufsfeld erfolgt ist, mehrjährige (mind. 3 Jahre) im kaufmännischen oder pädagogischen oder erzieherischen Bereich. c) Bei einer Belegung ab 201 Personen staffelt sich das einzusetzende Personal wie folgt: - 201 – 300 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 2,5 VzÄ - 301 – 400 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 3 VzÄ - 401 – 500 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 3,5 VzÄ - 501 – 600 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 4 VzÄ für Verwaltungstätigkeiten allgemeine Aufgaben mit fachlich geeigneter Qualifikation in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung im kaufmännischen oder sozialen Bereich oder sofern die Ausbildung in einem anderen Berufsfeld erfolgt ist, mehrjährige (mind. 3 Jahre) im kaufmännischen oder pädagogischen oder erzieherischen Bereich. d) 1 Vollzeitstelle für Hausmeistertätigkeiten zur technischen Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft und des Außenbereichs mit fachlich geeigneter Qualifikation in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf. (1) Für alle eingesetzten Personen müssen spätestens fünf Werktage vor Vertragsbeginn nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erweiterte Führungszeugnisse sowie vor jedem Wechsel der vorgenannten Personen beim AG zur Kenntnis vorgelegt werden, aus denen sich ergibt, dass keine Eintragungen vorliegen. Personen mit Eintragungen im Führungszeugnis dürfen in der Unterkunft nicht beschäftigt werden oder tätig sein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Kriterium für den Zuschlag ist der niedrigste Wertungspreis gemäß Leistungsverzeichnis (Tagessatz pro Person brutto auf 2 Dezimalstellen gerundet in EUR)

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
- Nachweis von 3 Referenzen der Bieter über die Erbringung vergleichbarer Leistungen mit Objekten von mindestens 60 Unterbringungsplätze Gesamtkapazität in den letzten 5 Jahren (Vordruck in Vergabeunterlagen als Anlage 1.4 enthalten) - Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ist durch den AN … ganz lesen- Nachweis von 3 Referenzen der Bieter über die Erbringung vergleichbarer Leistungen mit Objekten von mindestens 60 Unterbringungsplätze Gesamtkapazität in den letzten 5 Jahren (Vordruck in Vergabeunterlagen als Anlage 1.4 enthalten) - Für die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ist durch den AN folgendes Personal mindestens einzusetzen: a) 1 Vollzeitstelle für die Heimleitung entsprechend der VwV Unterbringung mit: entweder: fachlicher geeigneter Qualifikation in Form eines abgeschlossenen Studiums der Betriebswirtschaftslehre oder der Sozialwissenschaften oder der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit oder eines vergleichbaren Studienabschlusses und Berufserfahrung von mindestens einem Jahr ; oder: fachlicher geeigneter Qualifikation in Form von mehrjähriger (mind. 3 Jahre) entsprechender Berufserfahrung (abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder pädagogischen oder erzieherischen Bereich) mit mindestens einem Jahr Führungsqualifikation innerhalb einer sozialen Einrichtung/ Unternehmens. b) Bis Grundplatzzahl 2 Vollzeitstellen für Verwaltungstätigkeiten und allgemeine Aufgaben mit fachlich geeigneter Qualifikation in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung im kaufmännischen oder sozialen Bereich oder sofern die Ausbildung in einem anderen Berufsfeld erfolgt ist, mehrjährige (mind. 3 Jahre) im kaufmännischen oder pädagogischen oder erzieherischen Bereich. c) Bei einer Belegung ab 201 Personen staffelt sich das einzusetzende Personal wie folgt: - 201 – 300 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 2,5 VzÄ - 301 – 400 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 3 VzÄ - 401 – 500 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 3,5 VzÄ - 501 – 600 Personen zusätzlich 0,5 VzÄ in Summe 4 VzÄ für Verwaltungstätigkeiten allgemeine Aufgaben mit fachlich geeigneter Qualifikation in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung im kaufmännischen oder sozialen Bereich oder sofern die Ausbildung in einem anderen Berufsfeld erfolgt ist, mehrjährige (mind. 3 Jahre) im kaufmännischen oder pädagogischen oder erzieherischen Bereich. d) 1 Vollzeitstelle für Hausmeistertätigkeiten zur technischen Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft und des Außenbereichs mit fachlich geeigneter Qualifikation in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf. - Für alle eingesetzten Personen müssen spätestens fünf Werktage vor Vertragsbeginn nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erweiterte Führungszeugnisse sowie vor jedem Wechsel der vorgenannten Personen beim AG zur Kenntnis vorgelegt werden, aus denen sich ergibt, dass keine Eintragungen vorliegen. Personen mit Eintragungen im Führungszeugnis dürfen in der Unterkunft nicht beschäftigt werden oder tätig sein. -Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formblatt 124 LD in Vergabeunterlagen enthalten). Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Nachauftragnehmer. - Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (über Anlage 1.3 in den Vergabeunterlagen). - Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Eigenerklärung EU Sanktionen - Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten). Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Nachauftragnehmer. Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen.
Kriterium
Erklärung zum jährlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gem. § 45 Abs. 4 Nr 4 … ganz lesenErklärung zum jährlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gem. § 45 Abs. 4 Nr 4 VgV. Mit den Vertragsunterlagen erhalten Sie das Formblatt (FB) 124 zur Eigenerklärung. Dieses ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
19.10.2025
Vertragsende
31.10.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat das Recht zur Ausübung von 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 Jahr. Die Verlängerung muss dem Auftragnehmer mindesten 3 Monate vor Vertragsende schriftlich angezeigt werden. Die Nutzung/Nichtnutzung der Verlängerungsoptionen durch den AG ist an keinerlei Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf hierzu keiner Begründung.
Optionen
Der Auftraggeber hat das Recht zur Ausübung von 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 Jahr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
01.04.2025, 10:00 Uhr. LRA Bautzen, digital!
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Bieteranfragen sollen möglichst bis spätestens zum 27.03.2024 über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieteranfragen können unbeantwortet bleiben. Mit dem Angebot ist einzureichen: • Formblatt (FB) 633 – Angebotsschreiben • Teile der L … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# Bieteranfragen sollen möglichst bis spätestens zum 27.03.2024 über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieteranfragen können unbeantwortet bleiben. Mit dem Angebot ist einzureichen: • Formblatt (FB) 633 – Angebotsschreiben • Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Anlage 1.1 und 1.2) • Allgemeine Bieterdarstellung (Anlage 1.3) • Referenzübersicht (Anlage 1.3) • FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung • Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.d.Fassung Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576 - FB 233 Nachauftragnehmer - FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Bei dem Einsatz von Nachunternehmen sind von diesem zusätzlich das FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung bzw. deren Präqualifikation, die Eigenerklärung aufgrund Verordnung (EU) mit dem Angebot einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist deren Eignung/ Präqualifikation auf gesondertes Verlangen nachzuweisen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (60 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019546e8-29d3-41fe-8f39-463e69eefe80.