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Betankung der städtischen Fahrzeuge der Stadt Wermelskirchen

Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle - · Wermelskirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 40.25_EU_OV_VgV_Betankung der städtischen Fahrzeuge der Stadt Wermelskirchenveröffentlicht 09.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 345 Tagen abgelaufen

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in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.03.2026 – 28.02.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2030
    vor 8 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt. Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.

Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice (einschl. Wochenende und Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben. Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger anderer Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger abrufbarer Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben Stunde) sichergestellt sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service).

Die Abrechnung erfolgt über ein Abrechnungssystem. Preisbasis für die Abrechnung der Betankungen ist der aktuelle Säulenpreis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betankung. Das Abrechnungssystem muss folgende Grundbedingungen enthalten: - Tankkartensystem pro Fahrzeug (PKW, LKW und Spezialfahrzeuge), pro kraftstoffbetrie-benem Großgerät (Bagger, Radlader) und pro sonstiges Gerät (Kleingeräte, Mietgeräte) - für jede Organisationseinheit erfolgt eine separate monatliche Abrechnung (Format DIN A4) zu Beginn eines jeden Monates mit den Leistungen des Vormonats jeweils unterteilt nach den einzelnen Fahrzeugen bzw. interner Kennung (Kostenstellen). Die einzelnen unterschriebenen Tankbelege sind beizufügen, eine Ausfertigung dieser Tankbelege bekommt der Fahrer schon beim Tanken. Kopien der Tankbelege sind den monatlichen Abrechnungen unbedingt beizufügen.

Es handelt sich um die Organisationseinheiten: - Amt 10 Haupt-und Personalamt - Amt 37/1 Feuerwehr - Amt 37/2 Rettungsdienst - Amt 50 Sozialamt - Amt 51 Jugendamt - Amt 65 Gebäudemanagement - Amt 66 Betriebshof - SAW/70 Städtischer Abwasserbetrieb Die Abrechnung für jede Organisationseinheit muss mindestens folgende Daten enthalten: - Datum und Uhrzeit des Tankvorganges - Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle) - Art und Menge des getankten Kraftstoffes - Basispreis und Konditionen des einzelnen Tankvorganges - Abzug gemäß Sonderkondition - Mehrwertsteuer und Gesamtpreis

Der jeweilige Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten: - Datum und Uhrzeit des Tankvorganges - Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle) - Art und Menge des getankten Kraftstoffes - Basispreis des einzelnen Tankvorganges - Unterschrift des Fahrers

Änderungen der o.g. Bezeichnungen für die Organisationseinheiten sind im Laufe des Lieferzeitraumes möglich

Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Rechnung bei der Stadtverwaltung zur Auszahlung angewiesen. Ein SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht erteilt werden.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bar-geldlose Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Orga-nisationseinheiten der Stadt. Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auf-tragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.

Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2026 und endet am 28.02.2030

Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof, Im Belten 4, 42929 Wermelskirchen.

Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:

• räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Ge-samtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO; • die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.

Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen:

• unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Stan-dard“-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu verstehen; • unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Stan-dard“-Super (ROZ95) auch Super-Plus (ROZ98), nicht normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.

Bei der Bewertung der Angebote wird nicht ausschließlich der Preis, sondern auch die zu-rückzulegende Wegstrecke vom Standort des Städtischen Betriebshofes zur jeweiligen Tank-stelle berücksichtigt. Dabei wird jeder Kilometer einfacher Wegstrecke mit einem fiktiven Betrag von 1,50 € einschl. Personal- und aller sonstigen Nebenkosten zugrunde gelegt. Es wird von ca. 1.400 Tankvorgängen pro Jahr ausgegangen. Diese finden bei der Berechnung des wirtschaftlichsten Angebotes Berücksichtigung.

Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Auswertung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle Tagespreis (12 Uhr) abgefragt und berücksichtigt.

Bei der Abgabe des Angebotes ist ausschließlich dieses Leistungsverzeichnis zu verwenden. Angebote, die nicht in der vorgeschriebenen Form abgegeben werden, sind daher von der Wertung auszuschließen. Änderungen an diesem Leistungsverzeichnis dürfen nicht vorge-nommen werden. Ferner ist es nicht zulässig, ergänzende Bedingungen beizufügen. Beides führt ebenfalls dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.

Vertrag gilt bis zu einer Höchstmenge von jährlich 110.000 Liter Diesel und 11.000 Liter Super

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Betankung städtischer Fahrzeuge100 %
Kosten
Betankung städtischer FahrzeugeWirtschaftlichstes Angebot in Bezug auf den Preis und die zurückzulegende Wegstrecke Bei der Bewertung der Angebote wird nicht ausschließlich der Preis, sondern auch die zurückzulegende Wegstrecke vom Standort des Städtische Betriebshof, Im Belten 4, 42929 Wermelskirchen, zur jeweiligen Tankstelle berücksichtigt. Dabei wird jeder Kilometer einfacher Wegstrecke mit einem fiktiven Betrag von 1,50 € einschl. Personal- und aller sonstigen Nebenkosten zugrunde gelegt. Es wird von ca. 1.400 Tankvorgängen pro Jahr ausgegangen. Diese finden bei der Berechnung des wirtschaftlichsten Angebotes Berücksichtigung. Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Auswertung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle Tagespreis (12 Uhr) abgefragt und berücksichtigt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2026
Vertragsende
28.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln), Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat Postanschrift: Postfach 200450 Ort: Bergisch-Gladbach Postleitzahl: 51462 Land: Deutschland Telefon: +49 2202 / 13-0
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E83793845“ möglich! Wichtiger Hinweis: Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu de … ganz lesenDie Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E83793845“ möglich! Wichtiger Hinweis: Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 21.11.2025 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden. Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV). Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
B2Mobility GmbH, Witten–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 637 (Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
673.366 €Zuschlagswert im Median
268.491 € – 928.450 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.11.2025 auf 27.11.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.10.2025 auf 04.11.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 28.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 061689b0-41ad-4328-acba-3aee06974a9f.