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Bestandssanierung Gewächshäuser Campus Haste - TGA-Planungsleistungen GA und ELT

Hochschule Osnabrück · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen 700-06-01-Br24veröffentlicht 19.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49076, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Hochschule Osnabrück
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Hochschule Osnabrück betreibt auf dem Campus Haste, Oldenburger Landstraße, mehrere, Anfang der 1980er Jahre erbaute Forschungsgewächshäuser (Gebäude HO und HV). Die TGA-Technik inkl. Gebäudeautomationstechnik (auf MS-DOS Basis) ist noch Ersteinrichtung. Die Aufgabe für den gesuchten Planer besteht darin, eine neue, zukunftssichere und kostenoptimierte Gewächshausregelung inkl. der allgemeinen Elektrotechnik für die Gebäude HO und HV zu planen.

Beschreibung des Loses

Die Hochschule Osnabrück betreibt auf dem Campus Haste, Oldenburger Landstraße, mehrere, Anfang der 1980er Jahre erbaute Forschungsgewächshäuser (Gebäude HO und HV). Das Gebäude HO hat ca. 3.900 m2 und das Gebäude HV ca. 750 m2 Gesamtfläche verteilt auf 38 (HO) bzw. 6 (HV) Einzelkabinen in Größen von ca. 9 bis 300 m2, sowie Verbindungsgänge und Technik- und Sozialräume. Die TGA-Technik inkl. Gebäudeautomationstechnik (auf MS-DOS Basis) ist noch Ersteinrichtung. Die Aufgabe für den gesuchten Planer besteht darin, eine neue, zukunftssichere und kostenoptimierte Gewächshausregelung inkl. der allgemeinen Elektrotechnik für die Gebäude HO und HV zu planen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Bewerbungsbedingungen) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie ei … ganz lesenDer Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Bewerbungsbedingungen) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage Stufen Ingenieurvertrag) bestehen. - Nachweis der Berufsqualifikationen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der Berufsqualifikationen als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder gleichwertig sind entweder entsprechende Studiennachweise oder Bescheinigungen über die Kammermitgliedschaft einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannte verantwortliche berufsangehörige Person einzureichen. Es genügt zunächst die Vorlage einer entsprechenden Kopie. Das Original ist nur auf Verlangen vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass ein Mitglied des Kernprojektteams ein Ingenieurstudium in der Fachrichtung Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder gleichwertig erfolgreich beendet hat. Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe als Kopie vorzulegen. Sofern kein Nachweis eingereicht wird, muss das Angebot aufgrund fehlender Eignung ausgeschlossen werden. Einzureichende Unterlagen: - Nachweis Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung des AN beträgt mindestens - für Personenschäden 3.000.000,00 EUR - für Sach- und Vermögenschäden 1.000.000,00 EUR. Der Nachweis über die Versicherungspolice ist jederzeit auf Verlangen des AG zu erbringen. Sollten in dem Jahr des Abschlusses dieser Honorarvereinbarung oder später Haftpflichtschäden der Versicherung gemeldet werden, ist der AN verpflichtet, den AG hiervon in Kenntnis zu setzen.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen (s. auch Bewerbungsbedingungen): - Bieter-Referenzlisten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Bieterreferenzen zu benennen durch Vorlage jeweils einer Bieter-Referenzliste (Eigenerk … ganz lesenEinzureichende Unterlagen (s. auch Bewerbungsbedingungen): - Bieter-Referenzlisten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Bieterreferenzen zu benennen durch Vorlage jeweils einer Bieter-Referenzliste (Eigenerklärung) für - den Bereich GA, bestehend aus der Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) entsprechend § 53 Abs. 2 HOAI. - den Bereich ELT, bestehend aus der Anlagengruppe 4 (Starkstromanlage) entsprechend § 53 Abs. 2 HOAI: Es sind also insgesamt zwei getrennte Bieter-Referenzlisten (ELT und GA) einzureichen. Erfüllt ein Referenzprojekt die Voraussetzungen für mehrere oder alle genannten Bereiche, darf es in jeder der entsprechenden Bieter-Referenzlisten erneut aufgeführt werden. Die Bieterreferenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: 01.06.2019) bearbeitet worden sein, wobei es ausreicht, wenn das Ende des Leistungszeitraums (LPH 9 ausgenommen) in den genannten Zeitraum fällt. Gefordert werden Bieterreferenzen mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad. Voraussetzung hierfür sind (kumulativ) jeweils folgende Eigenschaften der Referenz: Bieterreferenzen für den Bereich GA: - Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 bis 8 der Fachplanung Technische Ausrüstung für ein Gebäude in der Anlagengruppe 8; - Einordnung des Objekts in die Honorarzone III entsprechend § 56 HOAI für die genannte Anlagengruppe; - Gegenstand der Referenz ist bzw. war ein Neubau, Umbau oder sanierter Bestandsbau; - das Vorhaben befindet sich in der Bauausführung oder ist fertiggestellt; - Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in Kostengruppe 480 von mindestens 400.000 EUR (ohne MwSt.) Bieterreferenzen für den Bereich ELT: - Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 bis 8 der Fachplanung Technische Ausrüstung für ein Gebäude in der Anlagengruppe 4; - Einordnung des Objekts in die Honorarzone II oder III entsprechend § 56 HOAI für die genannte Anlagengruppe; - Gegenstand der Referenz ist bzw. war ein Neubau, Umbau oder sanierter Bestandsbau; - das Vorhaben befindet sich in der Bauausführung oder ist fertiggestellt; - Summe der Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in Kostengruppen 440 + 450 von mindestens 400.000 EUR (ohne MwSt.) In beiden Bieter-Referenzlisten sind zu jeder Bieterreferenz folgende Angaben zu machen: - Bezeichnung des Bauvorhabens - Auftraggeber (Name, Anschrift und Ansprechpartner mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) - bearbeitete Anlagengruppen und LPHen - Honorarzone je zugehöriger Anlagengruppe - Stand des Vorhabens - Baukosten je zugehöriger Anlagengruppe - Kurze Beschreibung der Maßnahme. Mindestanforderung an die Eignung ist jeweils eine Bieterreferenz in den Bereichen ELT und GA, die den oben beschriebenen Vorgaben genügt. Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied die jeweilige Referenz bearbeitet hat; die Möglichkeit zur Eignungsleihe (siehe Abschn. 2.8.3 in den Bewerbungsbedingungen) bleibt hiervon unberührt. Sofern keine Bieter-Referenzen eingereicht werden, muss das Angebot aufgrund fehlender Eignung ausgeschlossen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
22.07.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4FY1GXE0NXN Objektbegehung freiwillig: Bitte melden Sie sich hierzu über die Vergabeplattform zwecks Terminvereinbarung. Bieterfragen: Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werde … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y4FY1GXE0NXN Objektbegehung freiwillig: Bitte melden Sie sich hierzu über die Vergabeplattform zwecks Terminvereinbarung. Bieterfragen: Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 15.07.2024 14.00 Uhr (MEZ) Nachforderung: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen. Für die Nutzung der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de gelten die Nutzungsbedingungen des Deutschen Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/agb-unternehmen). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf https://vergabe.niedersachsen.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Bei Vergaben von Bauleistungen wird die VOB/B ebenfalls Vertragsbestandteil. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Albrechtstraße 30, 49076 Osnabrück
Kontakt
vergabestelle@hs-osnabrueck.de
Auskünfte
Hochschule Osnabrückvergabestelle@hs-osnabrueck.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbar
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fa4cc66d-f29e-43db-9008-f0cac8af111a.