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Beschaffung Wechselladerfahrzeug vom Typ WLF-26/6900-1570 nach DIN 14505

Stadt Heidelberg, Feuerwehr · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 37 3-2026veröffentlicht 28.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 123 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69045, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 4 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  4. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs vom Typ WLF-26/6900-1570 nach DIN 14505

Beschreibung des Loses

Die Feuerwehr Heidelberg beschafft ein Wechselladerfahrzeug vom Typ WLF-26/6900-1570 nach DIN 14505.

Folgende Eckpunkte charakterisieren das Fahrzeug: Wechselladerfahrzeug zur Aufnahme von Abrollbehältern mit einer max. Außenlänge von 6.900 mm. Während der Fahrt zuschaltbarer hydraulischer Vorderachsantrieb. Maximal zulässiges Gesamtgewicht 28.000 kg mit Ausnahmegenehmigung. Mindestnutzlast von 14.500 kg. Wechselladeraufbau mit Folgesteuerung und zusätzlichem Hydraulikkreislauf am rechten Fahrzeugheck. Maximale Rollenkopfhöhe und Auflagehöhe für die aufzunehmenden Abrollbehälter am Wechselladeraufbau 1.300 mm.

Das Wechselladerfahrzeug wird bei der Abteilung Berufsfeuerwehr eingesetzt und vollumfänglich in das bereits 2016 eingeführte Wechselladerkonzept eingebunden. Das Wechselladerfahrzeug stellt in Verbindung mit den jeweiligen Abrollbehältern die Einsatz- und Nachschublogistik sicher.

Es ist so zu gestalten, dass auch unter schwierigen Einsatzbedingungen ein sicherer und schneller Einsatz gewährleistet ist. Um eine wirtschaftliche Nutzung sicherzustellen, ist das Konzept für das Fahrzeug so festzulegen, dass durch eine "einfache" aber notwendige Technik, große Servicefreundlichkeit und eine Bauweise mit klar definierten Schnittstellen erreicht wird. Die genaue Realisierung muss in dem ersten Baugespräch festgelegt werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Von den Bietern ist mit dem Angebot eine Referenzliste (mit Angabe des Auftraggebers, des Lieferzeitpunkts, des Auftragswertes sowie des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten beim jeweiligen Auftraggeber) einzureichen, in der anzugeben ist, an welche Feuerwehren in den letzten zwei Jahren ein vergleichbares Wechselladerfahrzeug geliefert wurde.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Unternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebotsvordruckes Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die V … ganz lesenUnternehmen müssen die für den Auftrag erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen. Diesbezüglich gibt der Bieter mit Unterzeichnung des Angebotsvordruckes Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 ff. GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in der Eigenerklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123 f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus ist von den Bietern eine Eigenerklärung in Hinblick auf die EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben (Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der aktuellen Fassung). Dazu ist mit dem beigefügten Formular eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Feuerwehr Heidelberg beschafft zunächst ein Wechselladerfahrzeug vom Typ WLF-26/6900-1570 nach DIN 14505. Optional möchte die Stadt Heidelberg im Jahr 2027 möglicherweise ein baugleiches zweites Wechselladerfahrzeug beschaffen. Die optionale Bestellung eines zweiten Wechselladerf … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Feuerwehr Heidelberg beschafft zunächst ein Wechselladerfahrzeug vom Typ WLF-26/6900-1570 nach DIN 14505. Optional möchte die Stadt Heidelberg im Jahr 2027 möglicherweise ein baugleiches zweites Wechselladerfahrzeug beschaffen. Die optionale Bestellung eines zweiten Wechselladerfahrzeuges kann nur vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2027 durchgeführt werden. Voraussichtlich wird die Bestellung im zweiten Quartal 2027 erfolgen. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das zweite Wechselladerfahrzeug tatsächlich bestellt wird. Um den Bietern kein unzumutbares Kalkulations- bzw. Kostenrisiko durch unvorhersehbare Preisentwicklungen bei den Materialkosten aufzubürden, wird hinsichtlich des zweiten Wechselladerfahrzeugs eine Preisgleitklausel vereinbart. Details zur Option und zur Preisgleitklausel siehe Nr. 1.3.1 der Leistungsbeschreibung.
Optionen
Option zur Bestellung eines zweiten baugleichen Wechselladerfahrzeugs
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
07.07.2026, 11:00 Uhr. Ende der Zuschlags- und Bindefrist 21.08.2026
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Heidelberg, Feuerwehr
Anschrift
Postfach 105520, 69045 Heidelberg
Kontakt
vergabeabteilung@heidelberg.de
Auskünfte
Stadt Heidelberg, Rechtsamt - Vergabeabteilungvergabeabteilung@heidelberg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

441vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (752 Lose mit Angabe)
452.241 €Zuschlagswert im Median
278.196 € – 698.674 €mittlere Hälfte, 166 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.07.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0789055a-db24-4f16-b37f-b2e8f55b09ab.