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Frist abgelaufenEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

Beschaffung von Treppensteigsysteme und Patiententransportstühle im Krankentransport für die Feuerwehr Wuppertal

Stadt Wuppertal · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen L-0332-24veröffentlicht 19.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 656 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Nordrhein-Westfalen (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wuppertal42275, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:45 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:45 Uhr
    vor 22 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Angeboten wird ein akkubetriebenes, elektrisches Treppensteigsystem für Patiententransportstühle welches den Patiententransport treppabwärts und treppaufwärts mit Motorkraft derart unterstützt, dass der Stuhl beim Transportieren des Patienten nicht angehoben werden muss. Die Kapazität eines komplett geladenen Akkus muss für den Patiententransport (Patientengewicht von ca. 100 Kg) für mindestens 300 Stufen ausreichen. Das Treppensteigsystem ist für den Einsatz im Rettungsdienst und Krankentransport zugelassen und für alle Arten von Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 geeignet und zugelassen. Es ist anzugeben, mit welchen Patiententransportstühlen, auch anderer Hersteller, das Treppensteigsystem kombiniert werden kann. Es sollen Kombinationen von Treppensteigsystem und Patientenstuhl angeboten werden. Das Treppensteigsystem ist für eine Belastung von wenigstens 180 kg geeignet und zugelassen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Preis wird mit 50% bewertet
Qualität
Die Qualität wird mit 50% bewertet. Wie die Qualität im Verhältnis zum Preis bewertet wird, entnehmen Sie bitte der Anlage Bewertungsmatrix

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind einzureichen: - die Bietererklärung mit allen erforderlichen Angaben - bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B)
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter reicht mit seinem Angebot mindestens drei (3) Referenzen im Form einer Referenzliste ein, welche vom Art und Umfang der Leistung der Ausschreibung entsprechen. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten drei (3) Jahre erbracht worden sein. Folgende Angaben müssen zu den Referenzen gemach … ganz lesenDer Bieter reicht mit seinem Angebot mindestens drei (3) Referenzen im Form einer Referenzliste ein, welche vom Art und Umfang der Leistung der Ausschreibung entsprechen. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten drei (3) Jahre erbracht worden sein. Folgende Angaben müssen zu den Referenzen gemacht werden: - Bezeichnung des Projektes - Leistungszeitraum inkl. Datum der Fertigstellung - Eine Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung - Auftraggeber - Ansprechpartner des Auftraggebers
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfah … ganz lesenFür den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
21.01.2025, 09:45 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Nachprüfungsstelle, Zeughausstrasse 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevor … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt." Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es ist ein Verzeichnis über Kundendienst und Servicestellen vorzulegen, die in der Lage sind, alle anfallenden Reparaturen während und nach der Gewährleistungsfrist durchzuführen. Der Bieter reicht mit seinem Angebot mindestens drei (3) Referenzen im Form einer Referenzliste ein, welche vom Art und … ganz lesenEs ist ein Verzeichnis über Kundendienst und Servicestellen vorzulegen, die in der Lage sind, alle anfallenden Reparaturen während und nach der Gewährleistungsfrist durchzuführen. Der Bieter reicht mit seinem Angebot mindestens drei (3) Referenzen im Form einer Referenzliste ein, welche vom Art und Umfang der Leistung der Ausschreibung entsprechen. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten drei (3) Jahre erbracht worden sein. Das Dokument LV.d83 muss aus technischen Gründen dem Angebot beigefügt werden. Ohne dies ist eine Angebotsabgabe nicht möglich. Der Eintrag in diesem Dokument wird nicht gewertet. Alle Angaben zur Leistung und zum Preis sind in den Dokumenten Preisblatt" einzutragen, das dem Angebot beizufügen ist.
Hinweis
Mit dem Angebot einzureichen ist die unterschriebene Eigenerklärung Sanktions-VO. • Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum A … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen ist die unterschriebene Eigenerklärung Sanktions-VO. • Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. • Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung auf Anforderung einzureichen sind, wenn der Bieter den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in PQV erbringen möchte. Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

307vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (353 Lose mit Angabe)
374.634 €Zuschlagswert im Median
1.000 € – 657.843 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 68620966-4ed3-4ae7-a586-611e96de8a23.