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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Beschaffung von Telekommunikationsanlagen MiVoice MX-One sowie der notwendigen Zusatzkomponenten und Dienstleistungen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZIB 15.09 - 9976/24/VV : 1veröffentlicht 24.07.2025erstmals 24.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 380 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 24.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (177 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (559 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Telekommunikationsanlagen MiVoice MX-One sowie der notwendigen Zusatzkomponenten und Dienstleistungen

Beschreibung des Loses

Die Leistung besteht aus einem Los.

Die Bindefrist beginnt am Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gemäß Vergabeunterlagen

Eignung6 von 6 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Bitte legen Sie mit Ihrem Angebot einen Nachweis vor, dass Ihr Unternehmen über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem im Sinne der DIN EN ISO 9001-2015 oder einer gleichwertigen Norm verfügt.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von insgesamtmindestens vier (4) Referenzen dar. Die eingereichten Referenzen müssen die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telekommunikationslösungen des Herst … ganz lesenStellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von insgesamtmindestens vier (4) Referenzen dar. Die eingereichten Referenzen müssen die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telekommunikationslösungen des Herstellers Mitel Networks Corp. und den im Preisblatt näher spezifizierten Drittsystemen beinhalten. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: - Kurztitel: möglichst mit erkennbarem Bezug zum Vergabegegenstand - Wert des Auftrages: Angabe des Nettogesamtauftragswertes bei reinen TK-Anlagen-Referenzen, oder Angabe des Nettoanteilswertes, wenn die TK-Anlage Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist - Genauer Zeitraum der Leistungserbringung - Vollständige Kontaktdaten des Referenzgebers, gemäß den Anforderungen des Vordrucks "Referenzen" - Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachtenLeistungen. Aus dieser Beschreibung müssen die eingesetzten Systeme, die Anzahl der Nebenstellen,mögliche Vernetzungen, eingesetzte Softwareapplikationen und erbrachte Dienstleistungen erkennbar sein. Anforderungen an die Referenzen: - Jede Referenz muss einen Nettogesamtauftragswert bei reinen TK-Anlagen-Referenzen, oder einen Nettoanteilswert, wenn die TK-Anlage Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist, von mindestens 200.000,00- Euro haben. - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen nachweislich von einem Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB stammen. - Alle Referenzen müssen die funktionsfähige Inbetriebnahme der jeweiligen Referenzanlage beinhalten. Referenzen zu reinen Lieferleistungen ohne die Erbringung der für die Gesamtfunktion notwendigen Dienstleistungen sind nicht zulässig. - Alle Referenzen müssen die Lieferung und Inbetriebnahme von Endgeräten enthalten (Positionen 5 und 6 des Preisblattes) - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen die zentralen Komponenten und zugehörige Applikationen des MiVoice MX-One Systemes enthalten (Position 1 des Preisblattes) - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen Lieferungen und Leistungen zu den allgemeinen Applikationen enthalten (Position 3 des Preisblattes) - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen Lieferungen und Leistungen zu den Positionen 4.1 bis 4.4 des Preisblattes enthalten. - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen Lieferungen und Leistungen zu TeMeno Audio-Konferenzserver und/oder TeMeno Alarmservern enthalten (Positionen 4.5 bis 4.7 des Preisblattes) - Mindestens eine (1) Referenz muss Lieferungen und Leistungen zu Drohanrufaufzeichnungssystemen enthalten (Positionen 4.10 und 4.11 des Preisblattes) - Mindestens zwei (2) Referenzen müssen die Erbringung von Schulungsleistungen enthalten (Position 7 des Preisblattes) - Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung, gerechnet bis zum Datum des Ablaufs der Angebotsfrist). - Die Referenzprojekte sollen möglichst abgeschlossen sein. Bei noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten darf nur der bisher realisierte und nutzbare Anteil des Referenzprojektes als Referenz angegeben werden. Es sind nur vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der tech …
Spezifischer Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Erbringung von … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz im einschlägigen Geschäftsbereich der Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telekommunikationslösungen des Herstellers Mitel Networks Corp. und den im Preisblatt näher spezifizierten Drittsystemen von 6.250.000,00 Euro netto pro abgeschlossenem Geschäftsjahr gefordert. Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Unternehmenszahlen" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder von jedem eignungsleihenden Unterauftragnehmer das Dokument "Unternehmenszahlen" mit Ihrem Angebot. In Summe müssen die eingereichten Umsätze den oben genannten Mindestumsatz erreichen. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Angebot ist ein aktueller, höchstens 3 Monate alter, Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren in- oder ausländischen Register vorzulegen. Aus dem im Register eingetragenen Gegenstand des Unternehmens muss erkennbar sein, dass die Leistungsumfänge dieses Vergabeverfahrens von Art der Geschäftstätigkeit des Bieters erfasst sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvere … ganz lesenbis zu 2-mal: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen bis zu zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
23.10.2025, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigte Bedarfs … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Der jeweilige Ort der Leistungserbringung wird in Absprache mit dem jeweiligen Bedarfsträger festgelegt. Grundsätzlich kann die Leistungserbringung deutschlandweit an allen Dienstsitzen der jeweiligen Bedarfsträger erforderlich werden. Abrufberechtigte Bedarfsträger: Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe: - Auswärtiges Amt, - Beschaffungsamt des BMI, - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, - Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, - Bundesamt für Logistik und Mobilität, - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, - Bundesamt für Strahlenschutz, - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_2; BIMASRM_3; BIMASRM_5, - Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, - Bundesarchiv, - Bundeseisenbahnvermögen, - Bundesfinanzhof München, - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, - Bundesinstitut für Berufsbildung, - Bundeskriminalamt, - Bundespolizei, - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, - Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V., - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, - Erdölbevorratungsverband, - Generalzolldirektion, - Hanns-Seidel-Stiftung e.V., - Informationstechnikzentrum Bund, - Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, - Wasserstraßen-Neubauamt Hannover.
Hinweis
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und di … ganz lesenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sind folgende Dokumente einzureichen: - "Eigenerklärung Ausschlussgründe" - "Eigenerklärung Sanktionen Russland" Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. Bitte tragen Sie in das Formular "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angabe zur Unternehmensgröße dient statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Registerauskunft gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. Erklären Sie, ob Sie sich als Bietergemeinschaft bewerben oder beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben. Legen Sie für diese Fälle die entsprechenden Anlagen "Unteraufträge" bzw. "Bewerber Bietergemeinschaftserklärung" sowie die Anlage "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge" ausgefüllt vor.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 325 (Fernmeldebedarf) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens9 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 18.09.2025 auf 25.09.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 28.08.2025 auf 10.09.2025 verschoben
  4. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 02.10.2025 auf 16.10.2025 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 25.09.2025 auf 02.10.2025 verschoben
  6. BekanntmachungFrist 28.08.2025
  7. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 10.09.2025 auf 18.09.2025 verschoben
  8. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 23.10.2025 auf 30.10.2025 verschoben
  9. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 16.10.2025 auf 23.10.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1925f023-e6f5-4c63-988f-093a3d7621e6.