Beschaffung von Tablets und elektronische Tafelsysteme für die Gemeinde Reichenbach an der Fils
Gemeinde Reichenbach an der Fils · Reichenbach an der Fils, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 252/24veröffentlicht 05.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- Verlängerung der PingIDMUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 09.11.2026
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Alle Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (35 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Reichenbach an der Fils73262, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 141 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 10 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.
- Antwortzeit15 %
- Fehlerbehebungszeitraum15 %
- Zeitraum für Ersatzgerätelieferung10 %
- Garantiezeiten5 %
- Preiskriterium55 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5 Punkte |
| 25 % teurer | −11 Punkte |
| 50 % teurer | −18,3 Punkte |
| 100 % teurer | −27,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 30213200TablettcomputerHauptgegenstand
- 30195000Tafeln
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Tablets Die Gemeinde Reichenbach an der Fils beabsichtigt für sich selbst und als Schulträgerin und zwei in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen in diesem Los die Anschaffung von Tablets. Die Beschaffung erfolgt hinsichtlich der Tablets für die Lützelbach Grundschule und Realschule Reichenbach sowie die Verwaltungsmitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Nähere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus den Anlagen der Leistungsbeschreibungen zum Leistungsumfang je Los. Die Beschaffungsmaßnahme der Gemeinde Reichenbach als öffentliche Auftraggeberin wird vom Land Baden-Württemberg bezuschusst auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024“ in der jeweils gültigen Fassung. Positive Zuwendungsbescheide vom 28.09.2022 der L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg liegen vor. Der Auftragnehmer hat die Förderbedingungen des vorgenannten Landesförderprogramms sowie der Förderbescheide und ihrer Anlagen im Rahmen seiner Auftragsausführung zwingend zu berücksichtigen. Die Zuwendung ist zweckgebunden und ausschließlich für die Durchführung des Vorhabens „Digitaler Campus, flächendeckender Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht“, einzusetzen, die neue Formen des Unterrichts ermöglicht. | – | – |
| 2 | Los 2 - elektronische Tafelsysteme Die Gemeinde Reichenbach an der Fils beabsichtigt für sich selbst und als Schulträgerin und zweit in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen in diesem Los die Anschaffung von elektronische Tafelsysteme. Die Beschaffung erfolgt hinsichtlich der Tafeln für die Lützelbach Grundschule und Realschule Reichenbach. Nähere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus den Anlagen der Leistungsbeschreibungen zum Leistungsumfang je Los. Die Beschaffungsmaßnahme der Gemeinde Reichenbach als öffentliche Auftraggeberin wird vom Land Baden-Württemberg bezuschusst auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024“ in der jeweils gültigen Fassung. Positive Zuwendungsbescheide vom 28.09.2022 der L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg liegen vor. Der Auftragnehmer hat die Förderbedingungen des vorgenannten Landesförderprogramms sowie der Förderbescheide und ihrer Anlagen im Rahmen seiner Auftragsausführung zwingend zu berücksichtigen. Die Zuwendung ist zweckgebunden und ausschließlich für die Durchführung des Vorhabens „Digitaler Campus, flächendeckender Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht“, einzusetzen, die neue Formen des Unterrichts ermöglicht. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- AntwortzeitGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- FehlerbehebungszeitraumGewichtung (Punkte, genau) 15
- Qualität
- Zeitraum für ErsatzgerätelieferungGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- GarantiezeitenGewichtung (Punkte, genau) 5
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 55
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Bechtle GmbH, Stuttgart | 2 |
| 2 | Prowise GmbH, Köln | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstr. 7, 73262 Reichenbach an der Fils
- Website
- reichenbach-fils.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Innovative Datensysteme GmbH indasys8 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH5 Zuschläge
- Bechtle GmbH5 Zuschläge
- ACP4 Zuschläge
- NEC Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a01a9194-b24c-4b6c-b1ae-5d4459b6cd08.