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Beschaffung von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und Geschwindigkeitsmessgeräten

Landkreis Emsland · Meppen, Niedersachsen

Aktenzeichen 3093-2024_184veröffentlicht 31.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
500 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Meppen49716, Landkreis Emsland, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

  • Bruttoangebotsgesamtpreissumme in den Leistungspositionen 1 bis 595 %
  • Bruttoangebotsgesamtpreissumme in der Leistungspositionen 65 %

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung von 8 stationären Geschwindigkeitsmessanlagen als berührungsfreies (non-invasives) mehrzielfähiges Messsystem (Laserscanner) als Umstellung vorhandener Systeme und zusätzliche Errichtung eines neuen Messplatzes.

Beschreibung des Loses

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen: - Lieferung von 9 fabrikneuen Säulen nach näheren Maßgaben der Leistungsbeschreibung, wobei eine Säule die baulichen Voraussetzungen zur beidseitigen Geschwindigkeitsüberwachung erfüllen muss. Für acht Säulen sind pro Säule jeweils eine, für eine Säule sind zwei, somit insgesamt 10 Blitzeinrichtungen zu liefern. - Aufstellung und Montage der Säulen einschließlich der notwendigen baulichen Maßnahmen (z. B. Prüfung der derzeitigen Fundamente, ob die Beschaffenheit für die neu zu installierenden Säulen ausreichend ist, Gründung- und Fundamentarbeiten inklusive ggf. einer Pflasterung einer Servicefläche von ca. 2 qm um die Säule, Verkehrssicherung) nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung; die Stromversorgung (bis zum Aufstellungsort) wird auftraggeberseitig gestellt. - Lieferung von zwei Messsystemen mit berührungsfreier (non-invasiver) Messtechnik (Laserscanner) einschließlich Bedieneinheit, Erstinstallation und Inbetriebnahme. Das Messsystem muss eine Überwachung von zeitlichen und nach Fahrzeugklassen differenzierten Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen. Angeboten werden dürfen nur Geschwindigkeitsmessgeräte, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig eine Zulassung zur amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland haben und deren Bilderfassung und Bearbeitung digital erfolgen. Die entsprechende PTB-Zulassung in Komplettfassung (keine gekürzte Version) sowie die dazugehörige Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes ist dem Angebot beizufügen. Es sind nur fabrikneue Systeme anzubieten, die den derzeitig gültigen Anforderungen der PTB entsprechen. Angebote von Gebrauchtsystemen sind nicht zulässig. Außerdem muss das Messsystem sowie die dazugehörigen Komponenten im Interesse einer optimalen Auslastung grundsätzlich variabel in der mobilen (Fahrzeug-, Anhänger- und Stativbetrieb) als auch stationären Überwachung einsetzbar sein, so dass die Technik modular untereinander getauscht werden kann. Der LK Emsland setzt derzeit mobil Messgeräte der Firma VITRONIC - Produkt POLISCAN FM1 als auch der Firma Jenoptik Robot GmbH - Produkt TraffiStar S350 ein. Um diese vorhandenen Messgeräte an Wochenend- bzw. Feiertagen effektiv zu nutzen, sollen diese Messgeräte dann mit in die hier zu beschaffenden stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen betrieben werden können. Der Bieter hat sicherzustellen, dass eine Kompatibilität der hier anzubietenden stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen-Gehäuse zu den im Landkreis vorhanden Messgeräten für mindestens ein Produkt der o. g. Produkte gegeben ist und diese rechtsicher zusätzlich in den neuen stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen betrieben werden können. - Erfassung von statistischen Daten aller durchgefahrenen Fahrzeuge je Fahrtrichtung und Software zur Auswertung der statistischen Daten. - Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlagen. - jährliche Service- und Wartungsleistungen für die Messtechnik Der Auftragnehmer hat sich von der technischen Realisierbarkeit gemäß den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Rahmenbedingungen und Anforderungen zu überzeugen und diese zu überprüfen. Mit Erteilung des Auftrags haftet der Aufragnehmer uneingeschränkt bezüglich der fehlerfreien Funktionalität und Ausführung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in ihrer Gesamtheit. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen somit alle zur Inbetriebnahme der Anlagen erforderlichen Leistungen. Hierzu gehören u.a. - technische Klärungen mit den vom Auftraggeber benannten Institutionen, Stellen und Personen - Prüfung aller Systemteile und Module auf korrekten Anschluss, Sicherheit und Funktionalität - Funktionstests nach technischer Detailabstimmung mit dem Aufraggeber Weitere Informationen enthält die zur Verfügung gestellte Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Bruttoangebotsgesamtpreissumme in den Leistungspositionen 1 bis 595 %
Bruttoangebotsgesamtpreissumme in der Leistungspositionen 65 %
Preis
Bruttoangebotsgesamtpreissumme in den Leistungspositionen 1 bis 5Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird aus dem Zuschlagskriterium der Bruttoangebotsgesamtpreise in den Leistungspositionen 1 bis 5 eine Summe gebildet und diese mit 95 % gewichtet. Hierbei erhält das Angebot mit der niedrigsten Preissumme 95 Punkte. Die anderen Angebote erhalten jeweils im Verhältnis hierzu weniger Punkte (mathematisch ermittelte Punktzahl auf drei Nachkommastellen mit kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen (z. B. 24,966 Punkte = 24,97 Punkte). Berechnungsmethode: günstigster Angebotspreis / Angebotspreis des zu wertenden Angebots x 95 Punkte
Preis
Bruttoangebotsgesamtpreissumme in der Leistungspositionen 6Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird aus dem Zuschlagskriterium der Bruttoangebotsgesamtpreise in der Leistungspositionen 6 eine Summe gebildet und diese mit 5 % gewichtet. Hierbei erhält das Angebot mit der niedrigsten Preissumme 5 Punkte. Die anderen Angebote erhalten jeweils im Verhältnis hierzu weniger Punkte (mathematisch ermittelte Punktzahl auf drei Nachkommastellen mit kaufmännischer Rundung auf zwei Nachkommastellen (z. B. 24,966 Punkte = 24,97 Punkte). Berechnungsmethode: günstigster Angebotspreis / Angebotspreis des zu wertenden Angebots x 5 Punkte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass die … ganz lesenInformation über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig (PTB) -Zulassung als Komplettfassung inkl. Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes -------------------------------------------------------------------------------------------- Beleh … ganz lesenFolgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig (PTB) -Zulassung als Komplettfassung inkl. Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes -------------------------------------------------------------------------------------------- Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0R69X

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Jenoptik Robot GmbH, Monheim2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
276.500 €Zuschlagswert im Median
213.230 € – 340.080 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6cadc1ae-c12d-4775-858b-fe6e1a2664f2.