Beschaffung von Spindsystemen Typ "ZippSpace" des Herstellers ZippSafe AG
Schwarzwald-Baar-Klinikum GmbH · Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen SBK100.0010veröffentlicht 24.03.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Villingen-Schwenningen78052, Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
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- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
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Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
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Beschreibung
Das Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH, nachfolgend "SBK") ist mit 1.000 Betten an zwei Standorten eine der zehn größ-ten nicht universitären Kliniken in Baden-Württemberg und zugleich Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg. Das Klinikum verfügt über 26 hochspezialisierte Hauptabteilungen sowie zwei Belegabteilungen an zwei räumlich getrennten Standorten (Villingen-Schwenningen und Donaueschin-gen) und bietet damit ein zukunftsorientiertes Leistungsspektrum, welches mit dem eines Maximalver-sorgers vergleichbar ist. Mit dem im Jahr 2013 in Betrieb genommenen Neubau ist das SBK das mo-dernste Zentralklinikum in der Region. Aufgrund des umfassenden Versorgungsansatzes und der hohen fachlichen Spezialisierung ist das SBK darauf angewiesen, regelmäßig in Ausrüstungen der medizinischen Versorgung zu investieren und da-bei darauf zu achten, dass die Versorgungsgüter einerseits den qualitativen Anforderungen an die me-dizinische Aufgabenstellung gerecht werden und auch, dass die System- und Anwendungsarchitektur möglichst effizient auf den Klinikbetrieb als solchen abgestimmt ist. In letzterer Hinsicht kommt es da-her in besonderem Maße auch darauf an, die vorhandenen Personalressourcen zielgerichtet und effi-zient einsetzen zu können, um aktuell und zukünftig den erforderlichen Krankenhausbetrieb für die Pa-tientenversorgung jederzeit gewährleisten zu können. Aufgrund gesetzlicher Veränderungen (KHVVG und KHAG) sieht sich das SBK derzeit gezwungen, das Leistungsangebot an den beiden Standorten zu verändern. Vielmehr wird - vorbehaltlich der noch ausstehenden finalen Entscheidung in den Gremien - angestrebt, den Standort Donaueschingen kurz-fristig in eine Fachklinik für Orthopädie umzugestalten und die Altersmedizin, Pneumologie und Thora-xchirurgie an den Standort nach Villingen-Schwenningen zu verlagern. Auch die wirtschaftliche Situa-tion des SBK hat sich insbesondere seit der Corona-Pandemie zunehmend verschlechtert und ist inzwi-schen so angespannt, dass eine wirksame Gegensteuerung zwingend ist. Diese beinhaltet in einem zweiten Schritt unter anderem, wiederum vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, die vollständige Einstellung des akutstationären Betriebs in Donaueschingen, wobei aktuell noch nicht klar ist, wann dies erfolgt bzw. erfolgen kann. Realistisch sind jedoch Zeiträume zwischen fünf und zehn Jahren. Aufgrund der vorgenannten Umsiedlung diverser Fachkliniken von Donaueschingen nach Villingen-Schwenningen wird auch das bisher in Donaueschingen eingesetzte Personal an den Standort Villin-gen-Schwenningen versetzt.
Beschreibung des Loses
Insbesondere sämtliches Personal im klinischen Bereich benötigt Spinde zur Aufbewahrung von Dienstkleidung bzw. Straßenkleidung während der Dienstzeit. Im vorliegenden Fall des SBK gestaltet sich die Ausgangslage in der Form komplizierter, dass auch ohne das nun hinzukommende Personal aus Donaueschingen zu wenig Spinde zur Verfügung stehen und aufgrund der Größe der bislang vor-handenen Spinde auch erheblicher Platzmangel in Umkleideräumen herrscht. Eine Erweiterung der bisherigen Spindkapazitäten ist in den vorhandenen Räumlichkeiten daher ausgeschlossen. Letzteres hat beispielsweise bereits dazu geführt, dass sich das ärztliche Personal vielfach in seinen Büros um-zieht. Dies ist jedoch ebenfalls mit Einschränkungen insbesondere der Privatsphäre verbunden, da nur eine Minderheit des ärztlichen Personals über ein Einzelbüro verfügt. Die vorgenannte Situation hat bereits dazu geführt, dass vielfach Dienstkleidung über einen längeren Zeitraum "gehortet" wird. Ge-rade dies ist jedoch zu vermeiden, da diese zur Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit stets im Umlauf sein soll. Auch aus hygienischen Aspekten ist dieses Vorgehen für den Klinikbetrieb mit Risiken verbunden. Die geschilderte Ausgangslage führt somit dazu, dass das SBK ein gegenwärtiges Beschaffungsvorha-ben im Hinblick auf ein Spindsystem für das Personal hat, welches sich in die bereits prekäre und sich noch weiter zuspitzende Platz- und Kapazitätssituation einzufügen hat. Die zu beschaffenden Spinde sollen daher möglichst platzsparend sein, um höhere Kapazitäten auf der verfügbaren Fläche zu schaf-fen, und gleichzeitig zentral und einheitlich gesteuert werden können. Letzteres hat den Zweck, tatsächliche Bedarfe des Personals im Hinblick auf die Spindnutzung festzu-stellen. So soll das System in der Lage sein, sowohl Doppelbelegungen auszumachen und aufzulösen als auch zu dokumentieren, welche Spinde gar nicht erst genutzt werden und daher ggf. anderweitig zu vergeben sind. Im Rahmen einer umfassenden Marktanalyse hat sich das SBK zunächst damit auseinandergesetzt, welche Spindsysteme welcher Hersteller die technisch funktionalen Anforderungen als solche erbrin-gen könnten. Im Ergebnis geht das SBK davon aus, dass einzig das System des Herstellers ZippSafe AG die Anforderungen an die Neuausstattung des Standortes Villingen-Schwenningen erfüllen kann. Der Bedarf nach Spinden beträgt ab dem zweiten Quartal des Jahres 2026 zunächst insgesamt 2.690 Spinde, davon 116 in sog. 10er-Modulen und 102 in sog. 15er-Modulen. Bis zum zweiten Quartal 2027 sollen weitere 215 Spinde hinzukommen und ab dem Jahr 2031 noch 275 weitere. Insgesamt besteht also ein Bedarf für 3.180 Spinden.
Gegenstand nach CPV
- 44421720SchließfächerHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Amgebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekan … ganz lesenkürzer
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VM9A9#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Zippsafe AG, Schlieren | 1 |
Auftraggeber
- Name
- Schwarzwald-Baar-Klinikum GmbH
- Anschrift
- Klinikstraße 11, 78052 Villingen-Schwenningen
- Kontakt
- infoklinikum@
sbk-vs.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c35dc06-035a-4568-a22b-54df626e97a2.