Beschaffung von Softwarelizenzen aus dem Microsoft-Volumenlizenzprogramm
ekom21 - KGRZ Hessen · Kassel, Hessen
Aktenzeichen ekom21-2025-0004veröffentlicht 06.03.2025erstmals 06.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.05.2025 – 30.04.2030
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.05.2025 – 30.04.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässighad.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 194 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 20 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 20 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 19 Monatenüber had.de
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.04.2030
- Heute
Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Handelspartner- Rahmenvertrages für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Microsoft- Volumenlizenzprogramm.
Beschreibung des Loses
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Handelspartner-Rahmenvertrages für den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Microsoft-Volumenlizenzprogramm. Die Produktpalette wird in eine Hauptleistung: Bezug von "Education-Plattformprodukten": -Microsoft - Artikelnummer: AAA-73004, Artikelname: M365 A3 Orig Edu (FAC) -Microsoft - Artikelnummer: AAD-38391, Artikelname: M365 A3 Unified Edu (FAC) -Microsoft - Artikelnummer: AAA-72992, Artikelname: M365 A5 Orig Edu (FAC) -Microsoft - Artikelnummer: AAD-38400, Artikelname: M365 A5 Unified Edu (FAC) -Microsoft - Artikelnummer: AAA-73003, Artikelname: M365 A5 Original Edu SU M365 A3 Sub Per User (FAC) -Microsoft - Artikelnummer: AAD-38401, Artikelname: M365 A5 Unified Edu SU M365 A3 Sub Per User (FAC) -Microsoft - Artikelnummer: AAA-72992, Artikelname: M365 A5 Orig Edu (ACP) -Microsoft - Artikelnummer: AAD-38400, Artikelname: M365 A5 Unified Edu (ACP) -Microsoft - Artikelnummer: AAA-73003, Artikelname: M365 A5 Original Edu SU M365 A3 Sub Per User (ACP) -Microsoft - Artikelnummer: AAD-38401, Artikelname: M365 A5 Unified Edu SU M365 A3 Sub Per User (ACP)
und eine Nebenleistung (mit einem Wert von maximal 20% des Gesamtbetrags der Hauptleistung): Bezug von zusätzlichen Produkten, aus der unter dem Beitritt des Auftraggebers für Bildungslösungen, lizenzierten Microsoft-Produktpalette, ausgenommen die in der Hauptleistung enthaltenen Produkte unterteilt. Die Produkte der Hauptleistung wird der Auftraggeber im gesamten Vertragszeitraum ausschließlich über den Auftragnehmer beziehen (Exklusivbezug). Bezüglich der Produkte aus der Nebenleistung ist der Auftraggeber nicht zu einem exklusiven Bezug über den Auftragnehmer verpflichtet. Es besteht insofern kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine bestimmte Abnahmemenge insgesamt bzw. die Abnahme bestimmter Produkte aus der Nebenleistung.
Grundlage für dieses Vergabeverfahren und den daraus entstehenden Handelspartner-Rahmenvertrag bilden: 1. Der zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) und Microsoft abgeschlossene Campus- und School Subscription-Rahmenvertrag (Die Vertragsnummer wird dem Auftragnehmer nach Bekanntgabe durch Microsoft mitgeteilt), 2. Die zwischen dem LRZ und Microsoft geschlossene Zusatzvereinbarung zum vorgenannten Rahmenvertrag, 3. Der Beitrittsvertrag (EES, Beitritt für Bildungslösungen) in der zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung gültigen Version, 4. Die Zutrittsvereinbarung des Auftraggebers zu den oben genannten Verträgen. Die Kenntnis der oben genannten Vertragsgrundlagen beim Auftragnehmer - als zertifizierter Lizenzpartner/ Reseller (LSP) der Firma Microsoft - wird vorausgesetzt.
Bezugsmenge: Die Auftraggeber schätzen über die Vertragslaufzeit die Auftragsmenge auf 165.000 A3-Lizenzen und/oder auf 205.000 A5-Lizenzen. Die Höchstmenge ist auf 200.000 A3-Lizenzen und/oder 250.000 A5-Lizenzen festgesetzt.
Eine Zurverfügungstellung eines dedizierten Ansprechpartners für die Betreuung der Auftraggeber im Außenvertrieb (Rolle: Account Manager, Key Account Manager; Kundenbetreuer) wird erwartet. Dieser Ansprechpartner ist erste Anlaufstelle für Fragen zu Produkten, Verträgen, Nutzungsrechte und steht mit seinen Leistungen remote und vor Ort zur Verfügung. Die Beratung muss kostenfrei (im Lizenzpreis inkludiert) mindestens remote erfolgen. Der Auftragnehmer muss proaktiv bei Produkt-, Lizenz-, Preisänderungen seitens des Lizenzgebers unterstützen. Um diese Aufgaben qualitativ hochwertig durchführen zu können sind Erfahrung und Zertifizierungen nötig und nachzuweisen. Dieser Ansprechpartner steht den Auftraggebern im Außenvertrieb für Koordinierung von Angeboten und Preisauskünften, für die Beantwortung von Fragen zur Lizenzierung und zu Verträgen zur Verfügung.
Da der Hersteller Microsoft die Software Assurance Benefits 24/7 Problem Resolution abgekündigt hat, wird als optionale Leistung ein separater technischer Support benötigt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen erweiterten technischen Support bereitzustellen, der vom Auftraggeber im Bedarfsfall kostenpflichtig in Anspruch genommen werden kann. Der technische Support soll für reaktive Supportleistungen durch den Auftragnehmer (2nd Level) und für reaktive Supportleistungen durch den Hersteller Microsoft (3rd Level) zur Verfügung stehen. Eskalationen an den Hersteller sollen in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Grundgebühr pro Jahr und Servicestunden je für 2nd und 3rd Level als Kontingent beauftragt werden können. Nicht für reaktiven technischen Support genutzte Servicestunden müssen für weitere Leistungen genutzt werden können, damit die Investition nicht ungenutzt bleibt. Anforderungen: -Bereitstellung eines deutschsprachigen 2nd Level technischer Support für den Hersteller Microsoft -Bereitstellung eines deutschsprachigen 3rd Level technischer Support für den Hersteller Microsoft -Bestehender Premier Support Vertrags zwischen Microsoft und Auftragnehmer -Bereitstellung eines deutschsprachigen telefonischen technische Support an Arbeitstagen in der Zeit von 8-17 Uhr -telefonisch Eröffnung von Problemtickets
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Siehe Vergabeunterlagen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Erklärung des Unternehmens, zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV [Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung]. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitglieds … ganz lesenkürzer
Erklärung des Unternehmens, zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV [Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung]. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Vorlage Kopie). Gewerbean- und ggf. - ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie).- Kriterium
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen]. 2. Erklärung des Unter … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche, Tätigkeitsfelder und Marktpositionierung etc.) [Eigenerklärung zum Unternehmen]. 2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den aufgestellten Mindeststandards für die Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der Auftragsausführung aufrechterhalten wird [Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung]. 3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre [Eigenerklärung zum Umsatz]. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Mindestanforderungen: Zu: 3.: Der Umsatz muss in jedem Geschäftsjahr mindestens 500.000,00 EUR netto betragen.- Kriterium
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen]. 2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur Personenkennzahlen]. 2. Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen] mit. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: — Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber), — Auftragswert, — öffentlicher oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter Projektabschluss, — Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. 3. Eigenerklärung über die geplant einzusetzenden Nachunternehmer unter Angabe deren Leistungsumfangs und Aufgaben. Beabsichtigt der Bewerber eine Eignungsleihe, sind diese Nachunternehmer zwingend zu nennen, unter Angabe der übernommenen Eignungskriterien und ggf. Vorlage entsprechender Nachweise. Zusätzlich ist eine Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen, mit der bestätigt wird, dass dieser die für die Eignungsleihe relevanten Leistungen im Auftragsfall leisten wird [Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern]. 4. Nachweis von Zertifizierungen und Spezialisierungen. Mindestanforderungen: Zu 1.: Der Ansprechpartner muss folgende Zertifizierungen besitzen: MS-900 Microsoft 365 Fundamentals, AZ-900 Azure Fundamentals und AI-900 Azure AI Fundamentals. Zu 2.: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei (3) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren, die nach Art und Umfang jeweils den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Lieferung von Microsoft-Softwareprodukten aus einem zwischen dem Leibniz-Rechenzentrum und Microsoft abgeschlossenen Campus- und School Subscription-Rahmenvertrag, wobei bereits mindestens sechs Monate, der zwischen Bieter und Referenzgeber vereinbarten Vertragslaufzeit, unter Leistungserbringung des Auftragnehmers, verstrichen sind Umfang: mindestens 1 000 Lizenzen. Zu 4.: Der Anbieter muss die Autorisierung als Licensing Solutions Partner in der EU/EFTA nachweisen. Nachweis über A …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2025
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- Die Rahmenvereinbarung enthält Regelungen, — die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enthalten, insbesondere einem einseitigen Erweiterungsrecht als Mehrbedarf bis zu 20 % des geschäftzten Auftragswert, Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- had.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64295 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 18.03.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklic … ganz lesenkürzer
1. Fragen im Rahmen des Vergabeverfahrens können längstens bis zum 18.03.2025, 10.00 Uhr, gestellt werden. 2. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 4. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 5. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Bezugsberechtigten gem. dieser Bekanntmachung. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Kontakt
- vergabestelle@
ekom21.de - Auskünfte
- ekom21 - KGRZ Hessenvergabestelle@
ekom21.de
Bei uns erfasst
- Ersatz Backup-System 202508.04.2026 · 6 Angebote
- Schulverwaltungssoftware 202508.04.2026 · 3 Angebote
- Multimediatechnik 202505.01.2026 · 13 Angebote
- Digitales Bürgeramt mit Video-Beratung14.12.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH6 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH2 Zuschläge
- DIgSILENT GmbH2 Zuschläge
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
- Kramer & Crew GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 26.03.2025
- BekanntmachungFrist 26.03.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 26.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c620664b-9158-4c18-b541-35ca318a016a.