Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungen

Beschaffung von Siegeln und Plaketten

Kreis Unna - Der Landrat · Unna, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen RV/ZV 24-034veröffentlicht 27.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 821 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Unna.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Unna59425, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (129 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Herstellung und Lieferung von Kfz-Zulassungsdokumenten und -Plaketten

Gegenstand nach CPV

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von Zulassungsplaketten mit Landeswappen

Zulassungsplaketten mit farbigem Landeswappen NRW, Sicherheitscode und mit der Bezeichnung der jeweiligen Behörde (z. B. Märkischer Kreis / Kreis Olpe / Kreis Soest / Ennepe-Ruhr-Kreis / Kreis Siegen Wittgenstein / Kreis Unna). Die Zulassungsplaketten müssen den Anforderungen der Anlage 5 zu § 12 Abs. 3 Satz 2 - 7 FZV (aktuelle Fassung) entsprechen. Neben den Plaketten sind der jeweiligen Behörde die dazugehörigen Druckstücknummer-Sicherheitscode Kombinationen elektronisch in einer Datei im Format x-KFZ-Standard zur Verfügung zu stellen.

––
2
HU-Prüfplaketten

Prüfplaketten für die Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern gem. § 29 Abs. 2 i. V. m. Anlage IX StVZO Die Prüfplaketten müssen den Anforderungen - der Anlage IX StVZO - und des Systems SecuRasta, SecuRasta light, Sicotra oder gleichwertiger Sicherheitsstandards (z.B. Zerstörung der Plakette bei Ablöseversuch auch unmittelbar nach dem Verkleben) entsprechen.

––
3
Ausfuhrplaketten auf rotem Grund

Zulassungsplaketten mit dem jeweiligen Kreiswappen und der Behördenkennzeichnung der jeweiligen Behörde (z. B. Märkischer Kreis / Kreis Olpe / Kreis Soest / Ennepe-Ruhr-Kreis / Kreis Siegen-Wittgenstein / Kreis Unna) für Ausfuhrkennzeichen (mit rotem Untergrund (RAL2002)), Wappen und Schrift in schwarzer Ausführung), 35 mm Durchmesser gem. § 45 Abs. 2 FZV in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 8 Nr. 3 FZV (aktuelle Fassung). Muster der jeweiligen Kreiswappen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Plaketten müssen den Anforderungen des Systems SecuRasta, SecuRasta light, Sicotra oder gleichwertiger Sicherheitsstandards (z. B. Zerstörung der Plakette bei Ablöseversuch auch unmittelbar nach dem Verkleben) entsprechen.

––
4
Kurzzeitplaketten auf blauem Grund

Zulassungsplaketten mit dem jeweiligen Kreiswappen und der Behördenkennzeichnung der jeweiligen Behörde (z. B. Märkischer Kreis / Kreis Olpe / Kreis Soest / Ennepe-Ruhr-Kreis / Kreis Siegen-Wittgenstein / Kreis Unna) für Kurzzeitkennzeichen (mit blauem Untergrund -DIN 6171-/, Wappen und Schrift in schwarzer Ausführung ), 35 mm Durchmesser gem. § 42 Abs. 3 FZV in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 6 Nr. 4a (aktuelle Fassung). Muster der jeweiligen Kreiswappen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Plaketten müssen den Anforderungen des Systems SecuRasta, SecuRasta light, Sicotra oder gleichwertiger Sicherheitsstandards (z. B. Zerstörung der Plakette bei Ablöseversuch auch unmittelbar nach dem Verkleben) entsprechen.

––
5
Dokumentenklebesiegel

Die Dokumentenklebesiegel müssen die im Verkehrsblatt (Amtlicher Teil) 1997 Heft 4 Nr. 35 (S. 140) genannten Anforderungen erfüllen. - 20 mm Durchmesser mit Inschrift (Bezeichnung der jeweiligen Behörde und Wappen) - Fortlaufend durchnummeriert (ausschließlich Ziffern) - Inklusive kostenloser Zurverfügungstellung von stabilen mechanischen oder elektrisch betriebenen Spendengeräten sowie eines Vollservices (z. B. direkter Austausch von defekten Geräten)

––
6
Feinstaubplakette (rot/gelb/grün)

Die Plaketten entsprechen dem Anhang 1 Plakettenmuster (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1) der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV). Die Plaketten sind fälschungserschwerend und sollen sich beim Versuch des Entfernens zerstören. Die Plakette wird per Laser, Nadeldrucker oder manuell beschriftet. Die Beschriftung per Nadeldrucker muss ohne besonderes Einlegen in ein Transportsystem möglich sein. Ggf. erforderliche Adapter zum Bedrucken mit Laserdrucker sind beizufügen. Weitere Merkmale: - Plaketten-Durchmesser: 80 mm, schwarz umrandet, Strichdicke der Umrandung: 1,5 mm - Ziffer der Schadstoffgruppe: Höhe 35 mm, Schrift DIN 1451 - Schriftfeld: 60×20 mm - Schrift: schwarz RAL 9005, lichtecht - Schriftfeld: reinweiß RAL 9010, schwarz umrandet lichtechte - Farben der Untergründe - Schadstoffgruppe 2: verkehrsrot, RAL 3020 - Schadstoffgruppe 3: verkehrsgelb, RAL 1023 - Schadstoffgruppe 4: verkehrsgrün, RAL 6024

––
7
Zulassungsbescheinigungen Teil I

Zulassungsbescheinigungen Teil I gemäß Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV (aktuelle Fassung) mit Eindruck der Behördenkennzeichnung der jeweiligen Kreise. Insbesondere müssen die Zulassungsbescheinigungen den Erfordernissen der Ziffern 4 bis 6 der Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV hinsichtlich der Druckstücknummer und der Sicherheitscodes entsprechen. Neben den Zulassungsbescheinigungen Teil I sind der jeweiligen Behörde die dazugehörenden Druckstücknummer-Sicherheits-Code-Kombinationen elektronisch in einer Datei im Format x- KFZ Standard zur Verfügung zu stellen.

––
8
Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen

Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen gemäß Anlage 14 zu § 42 Abs. 5 FZV (aktuelle Fassung). Mit Eindruck der Behördenkennzeichnung der jeweiligen Kreise.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Z … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYRHY12447GHG Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bi … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYRHY12447GHG Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden. Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Witte Technology GmbH, Münster4
2Witte Technology GmbH, Münster2
3Witte Technology GmbH, Münster2
4Witte Technology GmbH, Münster2
5Trautwein GmbH & Co, Herne4
6Witte Technology GmbH, Münster4
7Borgard-Verlag GmbH, Reichshof4
8Borgard-Verlag GmbH, Reichshof4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
Kontakt
vergabestelle@kreis-unna.de
Auskünfte
Kreis Unna - Der Landratvergabestelle@kreis-unna.de

Mehr von Kreis Unna - Der Landrat

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 224 (Briefmarken, Scheckvordrucke, Banknoten, Aktienzertifikate, Werbeschriften, Kataloge und Handbücher) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.08.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.08.2024 auf 08.08.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d03500dc-7ca3-4617-b5a2-05aff8051e76.