Beschaffung von Siegeln und Plaketten
Kreis Unna - Der Landrat · Unna, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen RV/ZV 24-034veröffentlicht 27.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Unna.
- KleingeräteträgerStadt Bergkamen, Zentrale Vergabestelle · BergkamenFrist 19.11.2026
- Lieferung eines Lkw mit Absetzfunktion (Containerfahrzeug)Stadt Kamen · KamenFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Unna59425, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (129 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Herstellung und Lieferung von Kfz-Zulassungsdokumenten und -Plaketten
Gegenstand nach CPV
- 22458000Spezial-DruckerzeugnisseHauptgegenstand
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung von Zulassungsplaketten mit Landeswappen Zulassungsplaketten mit farbigem Landeswappen NRW, Sicherheitscode und mit der Bezeichnung der jeweiligen Behörde (z. B. Märkischer Kreis / Kreis Olpe / Kreis Soest / Ennepe-Ruhr-Kreis / Kreis Siegen Wittgenstein / Kreis Unna). Die Zulassungsplaketten müssen den Anforderungen der Anlage 5 zu § 12 Abs. 3 Satz 2 - 7 FZV (aktuelle Fassung) entsprechen. Neben den Plaketten sind der jeweiligen Behörde die dazugehörigen Druckstücknummer-Sicherheitscode Kombinationen elektronisch in einer Datei im Format x-KFZ-Standard zur Verfügung zu stellen. | – | – |
| 2 | HU-Prüfplaketten Prüfplaketten für die Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern gem. § 29 Abs. 2 i. V. m. Anlage IX StVZO Die Prüfplaketten müssen den Anforderungen - der Anlage IX StVZO - und des Systems SecuRasta, SecuRasta light, Sicotra oder gleichwertiger Sicherheitsstandards (z.B. Zerstörung der Plakette bei Ablöseversuch auch unmittelbar nach dem Verkleben) entsprechen. | – | – |
| 3 | Ausfuhrplaketten auf rotem Grund Zulassungsplaketten mit dem jeweiligen Kreiswappen und der Behördenkennzeichnung der jeweiligen Behörde (z. B. Märkischer Kreis / Kreis Olpe / Kreis Soest / Ennepe-Ruhr-Kreis / Kreis Siegen-Wittgenstein / Kreis Unna) für Ausfuhrkennzeichen (mit rotem Untergrund (RAL2002)), Wappen und Schrift in schwarzer Ausführung), 35 mm Durchmesser gem. § 45 Abs. 2 FZV in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 8 Nr. 3 FZV (aktuelle Fassung). Muster der jeweiligen Kreiswappen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Plaketten müssen den Anforderungen des Systems SecuRasta, SecuRasta light, Sicotra oder gleichwertiger Sicherheitsstandards (z. B. Zerstörung der Plakette bei Ablöseversuch auch unmittelbar nach dem Verkleben) entsprechen. | – | – |
| 4 | Kurzzeitplaketten auf blauem Grund Zulassungsplaketten mit dem jeweiligen Kreiswappen und der Behördenkennzeichnung der jeweiligen Behörde (z. B. Märkischer Kreis / Kreis Olpe / Kreis Soest / Ennepe-Ruhr-Kreis / Kreis Siegen-Wittgenstein / Kreis Unna) für Kurzzeitkennzeichen (mit blauem Untergrund -DIN 6171-/, Wappen und Schrift in schwarzer Ausführung ), 35 mm Durchmesser gem. § 42 Abs. 3 FZV in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 6 Nr. 4a (aktuelle Fassung). Muster der jeweiligen Kreiswappen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Plaketten müssen den Anforderungen des Systems SecuRasta, SecuRasta light, Sicotra oder gleichwertiger Sicherheitsstandards (z. B. Zerstörung der Plakette bei Ablöseversuch auch unmittelbar nach dem Verkleben) entsprechen. | – | – |
| 5 | Dokumentenklebesiegel Die Dokumentenklebesiegel müssen die im Verkehrsblatt (Amtlicher Teil) 1997 Heft 4 Nr. 35 (S. 140) genannten Anforderungen erfüllen. - 20 mm Durchmesser mit Inschrift (Bezeichnung der jeweiligen Behörde und Wappen) - Fortlaufend durchnummeriert (ausschließlich Ziffern) - Inklusive kostenloser Zurverfügungstellung von stabilen mechanischen oder elektrisch betriebenen Spendengeräten sowie eines Vollservices (z. B. direkter Austausch von defekten Geräten) | – | – |
| 6 | Feinstaubplakette (rot/gelb/grün) Die Plaketten entsprechen dem Anhang 1 Plakettenmuster (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1) der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV). Die Plaketten sind fälschungserschwerend und sollen sich beim Versuch des Entfernens zerstören. Die Plakette wird per Laser, Nadeldrucker oder manuell beschriftet. Die Beschriftung per Nadeldrucker muss ohne besonderes Einlegen in ein Transportsystem möglich sein. Ggf. erforderliche Adapter zum Bedrucken mit Laserdrucker sind beizufügen. Weitere Merkmale: - Plaketten-Durchmesser: 80 mm, schwarz umrandet, Strichdicke der Umrandung: 1,5 mm - Ziffer der Schadstoffgruppe: Höhe 35 mm, Schrift DIN 1451 - Schriftfeld: 60×20 mm - Schrift: schwarz RAL 9005, lichtecht - Schriftfeld: reinweiß RAL 9010, schwarz umrandet lichtechte - Farben der Untergründe - Schadstoffgruppe 2: verkehrsrot, RAL 3020 - Schadstoffgruppe 3: verkehrsgelb, RAL 1023 - Schadstoffgruppe 4: verkehrsgrün, RAL 6024 | – | – |
| 7 | Zulassungsbescheinigungen Teil I Zulassungsbescheinigungen Teil I gemäß Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV (aktuelle Fassung) mit Eindruck der Behördenkennzeichnung der jeweiligen Kreise. Insbesondere müssen die Zulassungsbescheinigungen den Erfordernissen der Ziffern 4 bis 6 der Anlage 6 zu § 13 Abs. 1 FZV hinsichtlich der Druckstücknummer und der Sicherheitscodes entsprechen. Neben den Zulassungsbescheinigungen Teil I sind der jeweiligen Behörde die dazugehörenden Druckstücknummer-Sicherheits-Code-Kombinationen elektronisch in einer Datei im Format x- KFZ Standard zur Verfügung zu stellen. | – | – |
| 8 | Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen Fahrzeugscheine für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen gemäß Anlage 14 zu § 42 Abs. 5 FZV (aktuelle Fassung). Mit Eindruck der Behördenkennzeichnung der jeweiligen Kreise. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Z … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYRHY12447GHG Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bi … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYRHY12447GHG Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden. Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Witte Technology GmbH, Münster | 4 |
| 2 | Witte Technology GmbH, Münster | 2 |
| 3 | Witte Technology GmbH, Münster | 2 |
| 4 | Witte Technology GmbH, Münster | 2 |
| 5 | Trautwein GmbH & Co, Herne | 4 |
| 6 | Witte Technology GmbH, Münster | 4 |
| 7 | Borgard-Verlag GmbH, Reichshof | 4 |
| 8 | Borgard-Verlag GmbH, Reichshof | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna
- Kontakt
- vergabestelle@
kreis-unna.de - Auskünfte
- Kreis Unna - Der Landratvergabestelle@
kreis-unna.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 224 (Briefmarken, Scheckvordrucke, Banknoten, Aktienzertifikate, Werbeschriften, Kataloge und Handbücher) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Trautwein GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.08.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.08.2024 auf 08.08.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d03500dc-7ca3-4617-b5a2-05aff8051e76.