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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen (Mietlizenzen) von einem Handelspartner zu den Bedingungen des in der Fassung voraussichtlich ab dem 01. Mai 2025 geltenden „Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrags zwischen der Microsoft Ireland Operations Limited ("Microsoft") und dem Leibniz Rechenzentrum Garching (LRZ) für Bezugsberechtigte

Universität Erfurt · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen RV_MS_02_2025veröffentlicht 04.03.2025erstmals 04.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 592 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.03.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
13 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 15 Mio. €
Laufzeit
5 Jahre01.05.2025 – 30.04.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Erfurt99089, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 20 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 19 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 19 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2030
    vor 18 Monaten
  7. Bindefrist endet
    6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Die Hochschulen des Freistaats Thüringen haben sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen und die Universität Erfurt (Auftraggeber) bevollmächtigt, eine gemeinsame Ausschreibung vorzunehmen. Im Rahmen dieses Verfahrens streben die Hochschulen einen gemeinsamen Beitritt (Multitenant- Agreement) zum „Microsoft Campus and School Subscription-Rahmenvertrag“ zum 01. Mai 2025 an, wobei der nahtlose Übergang der Lizenzierung von Microsoft- Softwarelizenzen aus dem bestehenden „Microsoft Campus and School Subscription- Rahmenvertrag“ mit der Rahmenvertragsnummer 4762314 zu berücksichtigen ist. Ausgeschrieben wird auf Basis des Rahmenvertrags zwischen Microsoft und dem LRZ ein Rahmenvertrag mit einem Handelspartner, der ein autorisierter Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) sein muss. Die Auftragsbekanntmachung erfolgt nach einer Vorinformation, die zum Zwecke der Verkürzung der Angebotsfrist am 24.01.2025 veröffentlicht wurde. Die Angebotsfrist wurde demzufolge verkürzt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB , § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz vorliegen, gemäß Anlage Bieterauskunft zur Eignung (ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben). Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.
Kriterium
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Bieterauskunft zur Eignung - sind folgende Angaben zur Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister (gilt auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft): Bieterauskunft zur Eign … ganz lesenMit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Bieterauskunft zur Eignung - sind folgende Angaben zur Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister (gilt auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft): Bieterauskunft zur Eignung: allgemeine Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift, Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, ggf. Niederlassung/Standort) Bieterauskunft zur Eignung: zusätzliche Angaben für Einzelunternehmen und Freiberufler (Name, Geburtsname, Geburtsort und - datum, Staatsangehörigkeit) (s. Anlage Bieterauskunft zur Eignung) Mit dem Angebot vorzulegen: Nachweis über Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar, sofern Eintragungspflicht besteht und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate (Mindestkriterium). Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die Präqualifikationsnummer anzugeben. Es gilt § 48 Abs. 8 VgV. Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.
Kriterium
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Bieterauskunft zur Eignung - sind folgende Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Bieterauskunft zur Eignung (gilt auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinsschaft): Eigenerklärung zur bestehenden oder im Auftragsfal … ganz lesenMit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Bieterauskunft zur Eignung - sind folgende Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Bieterauskunft zur Eignung (gilt auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinsschaft): Eigenerklärung zur bestehenden oder im Auftragsfalls abzuschließenden Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (Mindeststandard):Sachschäden 1 Mio. Euro, Vermögensschäden 500.000 Euro, (Mindestkriterium) Erreicht der bestehende Versicherungsschutz diese Summen nicht oder wurde noch keine Versicherung abgeschlossen, erklärt der Bieter, dass er nach Zuschlag eine entsprechende Anpassung des Versicherungsschutzes vornehmen wird. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen: Kopie Versicherungsschein einer bestehenden Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung unter Angabe der unter Punkt 5 der Bieterauskunft zur Eignung genannten Deckungssummen oder Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine entsprechende Anpassung vorzunehmen bzw. einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die Präqualifikationsnummer anzugeben. Es gilt § 48 Abs. 8 VgV. Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.
Kriterium
Mit dem Angebot abzugeben - Bieterauskunft der Eignung (bei Bietergemeinschaften genügt die Abgabe durch ihren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen/ Eignungsleihe und soweit erforderlich Vorlage Formblatt 235 Vergabehandbuch des Bundes (VHB) Verzeichnis der Leistu … ganz lesenMit dem Angebot abzugeben - Bieterauskunft der Eignung (bei Bietergemeinschaften genügt die Abgabe durch ihren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen/ Eignungsleihe und soweit erforderlich Vorlage Formblatt 235 Vergabehandbuch des Bundes (VHB) Verzeichnis der Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen. Der Bieter, der sich zur Auftragsdurchführung Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, ist verpflichtet, auf gesonderte Aufforderung deren Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 236 VHB vorzulegen. Es gilt § 47 VgV.
Kriterium
Eigenerklärung gemäß Anlage Referenzen (bei Bietergemeinschaft genügt Abgabe durch deren bevollmächtigten Vertreter): zu zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung innerhalb der letzten 3 Jahren (mit Angabe von Ort/ Anschrift Referenzobjekt, Leistungsumfang, -zeitraum, … ganz lesenEigenerklärung gemäß Anlage Referenzen (bei Bietergemeinschaft genügt Abgabe durch deren bevollmächtigten Vertreter): zu zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung innerhalb der letzten 3 Jahren (mit Angabe von Ort/ Anschrift Referenzobjekt, Leistungsumfang, -zeitraum, Ansprechpartner mit Funktion und Kontaktdaten), Mindeststandard. Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die Präqualifikationsnummer anzugeben. Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben. Es gilt § 48 Abs. 8 VgV.
Kriterium
Bieterauskunft zur Eignung: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie e … ganz lesenBieterauskunft zur Eignung: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die Präqualifikationsnummer anzugeben. Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf Verlangen die Unterlagen /Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben. Es gilt § 48 Abs. 8 VgV.
Kriterium
Der Bieter muss ein autorisierter Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpf … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Interessenkonflikt, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
15.000.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Wochen
Angebotsöffnung
24.03.2025, 12:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Fristen bei der Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Fristen bei der Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Die Vergabestelle weist zudem auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers gemäß § 134 GWB hin.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Auftragsbekanntmachung erfolgt nach Vorinformation (49974-2025), die zum Zwecke der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote am 24.01.2025 bekannt gemacht wurde.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
219.380 €Zuschlagswert im Median
97.376 € – 337.320 €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Thüringen (6 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 24.03.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.03.2025 auf 26.03.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 24.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 40db4fa8-cf4b-4d2f-b011-c3e05d3df74e.