Beschaffung von Microsoft Lizenzen
Niersverband · Viersen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 100.425veröffentlicht 08.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Viersen.
- Lizenz-Beschaffung zur Bereitstellung virtueller ArbeitsumgebungenNiersverband · ViersenFrist 25.11.2026
- Ersatzbeschaffung kritischer NetzwerkinfrastrukturNiersverband · ViersenFrist 25.11.2026
Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Viersen41747, Kreis Viersen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 14 Monaten
- Bindefrist endetvor 13 Monaten40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Niersverband plant die Beschaffung von Microsoft-EA-Lizenzen auf Basis der bundesweit geltenden BMI-Rahmenbedingungen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag erfolgt auf das preislich wirtschaftlichste Angebot.
Eignung7 von 7 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Nachweis von drei Referenzprojekten über die Lieferung von Microsoft-Lizenzen in den vergangenen fünf Jahren (nicht älter als 2020). - Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten: Angabe des Referenzgebers, des Ansprechpartners, der Kontaktdaten des Ansprechpartners, des Referenzzeitraums, des Auftragsvolumens, Kurze Beschreibung des Projekts
- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
- Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt: Der Bieter muss autorisierter Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) und berechtigt sein, Microsoft-Volumenlizenzverträge (z.B. Enterprise Agreement) mit öffentlichen Auftraggebern abzuschließen. Ein entsprechender Nachweis zur Partnerzertifizierung muss auf Anforderung vorgelegt werden können.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit min. 3.000.000 € Deckungssumme pro Schadensfall oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen a … ganz lesenkürzer
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit min. 3.000.000 € Deckungssumme pro Schadensfall oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der Auftraggeberin innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird.- Spezifischer Jahresumsatz
- Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis, dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Eine Anpassung des Lizenzvolumens um zusätzlich 10 %.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 40 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.09.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verst … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Niersverband
- Anschrift
- Am Niersverband 10, 41747 Viersen
- Website
- niersverband.de
- Kontakt
- vergabeaw@
niersverband.de
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Alle 9 offenen Ausschreibungen von Niersverband, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH30 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG15 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH12 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH10 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH9 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7a9990da-8234-4c88-bc06-38fd0ad788a2.