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Beschaffung von Leistungen zur Wärmeversorgung

Burgenlandkreis - Bauamt · Naumburg (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 071/25-IIveröffentlicht 08.08.2025DienstleistungenWettbewerblicher Dialog

Teilnahmefristseit 426 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit Referenzen einreichen und Kapazität für mehrere Dialogrunden einplanen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Regelungstechnik und Netzsteuerung (Regelungstechnik und Netzsteuerung)5 %
  • Ausfallsicherheit und Redundanzkonzepte (Technische Qualität der Wärmeversorgung)5 %
  • Modularität und Skalierbarkeit (Technische Qualität der Wärmeversorgung)5 %
  • Technologischer Innovationsgrad in Verbindung mit dem Einsatz von Erneuerbare-Energie-Wärmeerzeuger (Technische Qualität der Wärmeversorgung)5 %
  • Energieeffizienz/Gesamtenergieeinsatz (Ökologische Aspekte)5 %
  • Lokalität der Energiequellen (Ökologische Aspekte)5 %
  • Lärmschutz und Luftschadstoffe (Ökologische Aspekte)5 %
  • Reaktionszeiten und Servicequalität (Betrieb und Wartung)7,5 %
  • Instandhaltungs- und Havariekonzept (Betrieb und Wartung)7,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Burgenlandkreis - Bauamt
    vor 14 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Wettbewerblicher Dialog zur Beschaffung von Leistungen der Wärmeversorgung - Bildungscampus Naumburg, Landratsamt Burgenlandkreis und Käthe-Kruse-Schule Naumburg

Beschreibung des Loses

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Errichtung eines Ausbildungszentrums im Burgenlandkreis. Dieses wird ein breitgefächertes, auf den Bedarf der regionalen Wirtschaft abgestimmtes Ausbildungsangebot anbieten. Ein berufsorientierter Unterricht mit der Vermittlung von realistischen Berufsbildern soll den Übergang von Schule in die Ausbildung und den künftigen Arbeitsmarkt der Region verbessern. Hierzu werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang ("Just Transition Fund" - JTF) bereitgestellt. Das Konzept wurde auf die Bedürfnisse der regionalen Bildungslandschaft angepasst. Es verfolgt einen integrierten Ansatz, der die Ausbildung im Sekundar- und Förderschulbereich eng mit dem Übergang ins Berufsleben verknüpfen soll. So wird die Sekundarschule "Albert Schweitzer", die Pestalozzischule Naumburg und der Standort Naumburg der Berufsbildenden Schule unter einem Dachzusammengeführt. Es ist eine schulische Ausbildung für ca. 750 Schülerinnen und Schülermöglich vorgesehen. Der Bildungscampus Naumburg entsteht auf dem Gelände des ehemaligen Getreidewirtschaftsbetriebes in unmittelbarer Nähe des Landratsamtes. Der Schulstandort soll auch an das Schienennetz der "Unstrutbahn" mit der neuen Haltestelle" Landratsamt/Bildungscampus" angebunden werden. Es liegt ein Förderbescheid in Höhe von 45 Millionen Euro vor. Für den Bildungscampus Naumburg sowie den Bestandsgebäuden des Landratsamts Burgenlandkreis sowie der Käthe-Kruse-Schule sollen Leistungen der Wärmeversorgung beschafft werden. Hierbei bestehen folgende Bedürfnisse und Anforderungen des Auftraggebers gemäß Anlage C.1_Projektbeschreibung: - Die Wärmeversorgung erfolgt mit einem Anteil von 65 % erneuerbaren Energie, wobei sichergestellt werden muss, dass abnehmerspezifisch bei einer Energiebilanzierung der Wärmeversorgung gem. FW 309-9, durch technische Maßnahmen oder auf andere geeignete Weise dem Bildungscampus ausschließlich erneuerbare Energien im Sinne von Art. 2 Nr.1 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zugewiesen werden müssen zu Lasten der Bestandsgebäude; - Absicherung der Wärmeversorgung durch eine N-1 Redundanz; - alle Abnahmestellen müssen über jeweils selbständige Wärmemengenzähler verfügen und jeweils einzelne abgerechnet werden können; - die Aufnahme der Wärmeversorgung für den Bildungscampus muss bis zum Ende September 2027 erfolgen;

Bedingungen

Zuschlag10 von 10 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 5001. Für die Wertung des Angebotspreises wird die Gesamtsumme des anzugebenden Angebotspreises ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 50 Prozentpunkten (= 500 Punkte) bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten (= 0 Punkte) bewertet. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 1500 - (1000 x [X/N]) P = zu ermittelnde Punktzahl N = niedrigster Wertungspreis aller eingegangenen Angebote X = zu bewertender Wertungspreis Negative Ergebnisse gehen mit 0 Punkten in die Wertung ein Zur Ermittlung des Wertungspreises sollen die Bieter Ihren Angebotspreis aufteilen in Grundpreis und Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis beinhaltet die kalkulierten investiven Aufwendungen inkl. Wartung/Betrieb über die Vertragslaufzeit. Der jährliche Arbeitspreis beinhaltet die laufenden Kosten insbesondere in Bezug auf die eigentliche Wärmelieferung bzw. den Brennstoffeinsatz. Diese Angebotspreise werden mit entsprechend verursachungsgerechten Preisgleitklauseln durch die Bieter untersetzt, welche über den Einsatz von Indizes eine perspektivische Preisentwicklung abbilden (dies ist jeweils abhängig vom gewählten Versorgungskonzept/-Strategie). Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote trotz ggf. unterschiedlicher Preisgleitklauseln und somit unterschiedlicher Indizes gilt Folgendes: 1. Für die Vertragslaufzeit wird eine konkrete jährliche Wärmemenge und -Leistung definiert anhand der Angaben in der Projektbeschreibung. 2. Ausgehend von den Vorgaben in Ziffer 1 wird die durchschnittliche Preissteigerung der letzten 5 Jahre der vom Bieter verwendeten Indizes zur Abbildung der Preissteigerung über die Vertragslaufzeit und im Ergebnis Berechnung des Wertungspreises herangezogen. (Der Bieter ist angehalten nur öffentlich zugängliche Indizes zu verwenden). 3. Neben der Abbildung des jährlichen Grund- und Arbeitspreises über die Vertragslaufzeit erfolgt einmalig die Berücksichtigung eines angebotenen Baukostenzuschusses für das Objekt Neubau Bildungscampus Zudem wird einmalig der ausgewiesene Restwert am Ende der Vertragslaufzeit in die Berechnung des Gesamtpreises zur Wertung einbezogen.
Qualität
Regelungstechnik und Netzsteuerung (Regelungstechnik und Netzsteuerung)Gewichtung (Punkte, genau) 502.1 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, in welcher Weise der Einsatz von Fernüberwachung und standardisierter Regler (Übergabestationen) vorgesehen ist. Weiterhin soll das Konzept Aussagen zum automatisierten Betrieb von Anlagen sowie dem Monitoring und der damit verbundenen Datenaufzeichnung enthalten.
Qualität
Ausfallsicherheit und Redundanzkonzepte (Technische Qualität der Wärmeversorgung)Gewichtung (Punkte, genau) 502.2 Im Konzept sollen beschreibende Angaben zur Anzahl und Qualität redundanter Erzeugungsanlagen erfolgen. Es sind weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung Netzausfällen darzulegen. Bezüglich kritischer Komponenten sollen Aussagen zu Lebensdauer getroffen werden.
Qualität
Modularität und Skalierbarkeit (Technische Qualität der Wärmeversorgung)Gewichtung (Punkte, genau) 502.3 Im Konzept soll die Möglichkeiten zur Weiterung von Netz- und Erzeugungskapazitäten beschrieben werden. Es sollen zudem beschreibende Aussagen zur Flexibilität des Systems bei steigender Anschlussdichte oder Last gemacht werden.
Qualität
Technologischer Innovationsgrad in Verbindung mit dem Einsatz von Erneuerbare-Energie-Wärmeerzeuger (Technische Qualität der Wärmeversorgung)Gewichtung (Punkte, genau) 502.4 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Einsatz von Erneuerbare-Energie-Wärmeerzeugern (Wärmepumpen, Solarthermie etc.), Sektorenkopplung durch Einsatz Power-to-Heat, Photovoltaik etc. sowie zum Grad der Digitalisierung (Smart Metering, Netzmonitoring, u.ä) gemacht werden.
Qualität
Energieeffizienz/Gesamtenergieeinsatz (Ökologische Aspekte)Gewichtung (Punkte, genau) 503.1 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Primärenergieeinsatz pro gelieferter kWh Wärme und dem CO2- Anteil pro gelieferter kWh Wärme (jeweils sekundärseitig) gemacht werden.
Qualität
Lokalität der Energiequellen (Ökologische Aspekte)Gewichtung (Punkte, genau) 503.2 Im Konzept sollen beschreibende Aussagen zum Anteil lokal/regional verfügbarer erneuerbarer Energien (z. B. Biogas, Geothermie, Solarthermie, Abwärme) und der Vermeidung langer Transportwege für Brennstoffe gemacht werden.
Qualität
Lärmschutz und Luftschadstoffe (Ökologische Aspekte)Gewichtung (Punkte, genau) 503.3 Im Konzept soll darauf eingegangen werden, wie Emissionen (Feinstaub, Stickoxiden, Schwefelverbindungen und vergleichbare Stoffe und Verbindungen) vermieden bzw. beschränkt werden. Dabei ist insbesondere auf den Einsatz emissionsarmer Technologien wie Brennstoffzellen oder Wärmepumpen einzugehen. Daneben sind Maßnahmen zur Lärmminderung der Erzeugungseinheiten darzustellen.
Qualität
Reaktionszeiten und Servicequalität (Betrieb und Wartung)Gewichtung (Punkte, genau) 754.1 Im Konzept soll auf die maximal garantierte Wiederherstellungszeit im Störfall und das Zeitfenster für die Erstreaktion auf gemeldete Störungen eingegangen werden. Es sollen weitergehend Angaben zu einem bestehenden Bereitschaftsdienst außerhalb regulärer Geschäftszeiten gemacht werden.
Qualität
Instandhaltungs- und Havariekonzept (Betrieb und Wartung)Gewichtung (Punkte, genau) 754.2 Es soll ein Instandhaltungs- und Havariekonzept vorgestellt werden. Hierbei soll auf die Qualität und den Umfang von Wartungsleistungen eingegangen werden. Weiterhin soll bezüglich des Ausfalls von kritischen Komponenten unter zeitlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten dargestellt werden, wie mit derartigen Havarien umgegangen wird. Das Konzept soll zudem beschreibende Angaben zum Einsatz von Monitoring-Systemen zur Früherkennung von Schäden (z. B. Leckageüberwachung, Temperatur- und Drucksensoren) enthalten.

Eignung16 von 16 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartn … ganz lesen1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1.2 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). 1.2.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft A Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder … ganz lesen1.2 Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). 1.2.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bewerbergemeinschaft A Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. 1.2.2 Leistungen der Unterauftragnehmer A Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. 1.2.3 Leistungen der Eignungsleihgeber A Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
2. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierz … ganz lesen2. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. nachzuweisen jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderungen von Registerauszügen u. ä. vorbehält.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
3.1.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihr … ganz lesen3.1.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich Wärmeerzeugung in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 1.000.000,00 EUR pro Jahr. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen u. ä. vorbehält.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
3.1.2 Bewertung des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages ab 6.000.000 EUR = 10 Punkte; ab 5.500.000 EUR = 9 Punkte ab 5.000.000 EUR = 8 Punkte; ab 4.500.000 EUR = 7 Punkte; ab 4.000.000 EUR = 6 Punkte; ab 3.500.000 EUR = 5 Punkte; ab 3.000.000 EUR = 4 Punkte; ab 2.500.000 EUR = 3 Punkte; ab 2.000.000 EUR = 2 Punkte; ab 1.500.000 EUR = 1 Punkt; ab 1.000.000 EUR = 0 Punkte.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
3.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelas … ganz lesen3.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 500.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der AG die Anforderung einer Versicherungsbestätigung vorbehält.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müss … ganz lesen4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten 15 Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor: a) Herstellung von Wärmeerzeugungs- bzw. Wärmeversorgungsanlagen, nebst für den Betrieb erforderlicher Verteileranlagen (Netz) zur Versorgung eines Quartiers bestehend aus mehreren Abnahmestellen oder b) Erweiterung eines vorhandenen Fernwärmenetzes zur Versorgung eines Quartiers bestehend aus mehreren Abnahmestellen sowie in jedem Fall a) Gelieferte Wärmemenge pro Jahr mindestens 1 GWh/a Wärmeabsatz, gemittelt über die letzten 3 Jahre und b) Durchführung einer Wärmelieferung für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
4.2 Bewertung der Referenzen Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Referenzen, die den inhaltlichen Anforderungen gemäß Ziffer 4.1. genügen. Zusätzlich zu den Mindestreferenzen nach 4.1 können bis zu drei Referenzen zur Bewertung eingereicht werden. Für jede wertbare Referenz werden zwei Punkte vergeben.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
4.3 Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer … ganz lesen4.3 Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen zur Qualitätssicherung des Unternehmens nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: -Umwelt- oder Qualitätsmanagement nach ISO 14001 / ISO 9001 oder gleichwertig
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
4.4 Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffende … ganz lesen4.4 Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens Studien- und Ausbildungsnachweise für den Projektleiter nachweisen, welche die folgenden Anforderungen erfüllen: -zertifizierter Heizungsbauer, Netzplaner, Ingenieure für Versorgungstechnik o. gleichwertig - Fortbildungsnachweise (z. B. Schulungen im Bereich Wärmenetze, Technisches Sicherheitsmanagement o. ä.), oder gleichwertig
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulic … ganz lesen5.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.2 "Russland-Erklärung" Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
5.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht -Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen (auch für Nachunternehmer) Stand:17.01.2024 -Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M5706

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Burgenlandkreis - Bauamt
Anschrift
Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale)
Kontakt
vergabeverfahren@abante.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

313vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
180.882 €Zuschlagswert im Median
59.569 € – 348.694 €mittlere Hälfte, 172 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb8b841b-90bb-4374-b11f-b9100dfa4c5f.