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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Beschaffung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarten für die Landespolizei Schleswig-Holstein und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in SH

Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-P2-25-1785000-4121.06veröffentlicht 08.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 271 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Schleswig-Holstein (40 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Kiel24116, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Nettotankstellenpreis50 %
  • Preis der Kartengebühren10 %
  • Anzahl der Akzeptanzstellen40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:30 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 9 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein. Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tank- u. Ladestromkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein. Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten. __________________________________________________________________________________________________________________

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Landespolizei

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein. Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tank- u. Ladestromkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein. Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten. __________________________________________________________________________________________________________________ Es muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km von Dienststellen der Landespolizei (siehe Anlage 1) eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn). __________________________________________________________________________________________________________________ für die Landespolizei (Full - Service Dienstleisterkarte) müssen mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die die Tankkarte akzeptieren. __________________________________________________________________________________________________________________ Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem: Mindestwert ca. 2.100.000 l pro Jahr, Höchstwert ca. 2.900.000 l pro Jahr Davon: Dieselkraftstoff ca. 95 % und Ottokraftstoffe ca. 5 %. Der Bezug von alternativen Antriebsstoffen muss möglich sein. (Möglichkeit der Nutzung von, Erdgas und ev. zukünftig Wasserstoff). Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts. __________________________________________________________________________________________________________________ Menge der benötigten Tankkarten ca. 1.800 Stück. Sonderkarten: Aus polizeitaktischen Erwägungen muss die Ausstellung von Sonderkarten mit abweichenden Ordnungsmerkmalen nach Maßgabe des AGs (Los 1) möglich sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Es ist davon auszugehen, dass mit dem Ausbau der E-Mobilität im Fuhrpark der Landespolizei SH sich die Mindestwerte für Diesel- und Ottokraftstoff in den nächsten Jahren reduzieren werden. Derzeit kann jedoch über Art und Umfang noch keine Auskunft gegeben werden.

48 Monate–
2
Andere Landesdienststellen und andere öffentliche Träger

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein. Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tank- u. Ladestromkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein. Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten. __________________________________________________________________________________________________________________ Es muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn). __________________________________________________________________________________________________________________ Es müssen mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die Tankkarte akzeptieren. Für den Bezug von Ladestrom an öffentlichen Ladesäulen müssen mindestens 4.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Schleswig-Holstein und bundesweit mindestens 112.500 Ladepunkte vorhanden sein. Die Möglichkeit, optionale Lademöglichkeiten von Unternehmen mit sogenannten Superchargern zu nutzen, sollte gegeben sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem: Mindestwert ca. 1.100.000 l pro Jahr, Höchstwert ca. 2.000.000 l pro Jahr Davon: Dieselkraftstoff ca. 75 % und Ottokraftstoffe ca. 25 %. Der Bezug von alternativen Antriebsstoffen muss möglich sein. (Möglichkeit der Nutzung von, Erdgas und ev. zukünftig Wasserstoff). __________________________________________________________________________________________________________________ Strombedarf über Ladekartensystem: Mindestwert ca. 150.000 kWh pro Jahr, Höchstwert ca. 500.000 kWh pro Jahr. __________________________________________________________________________________________________________________ Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts. __________________________________________________________________________________________________________________ Menge der benötigten Tankkarten ca. 3.500 Stück __________________________________________________________________________________________________________________ Es ist davon auszugehen, dass mit dem fortschreitenden Ausbau der E-Mobilität im Fuhrpark der Landesdienststellen und anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein sich die Mindestwerte für Diesel- und Ottokraftstoff in den nächsten Jahren reduzieren werden. Derzeit kann jedoch über Art und Umfang noch keine Auskunft gegeben werden.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Nettotankstellenpreis50 %
Preis der Kartengebühren10 %
Anzahl der Akzeptanzstellen40 %
Preis
Nettotankstellenpreis17. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 1 und/oder Los 2 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig. Zusätzlich ist das Gesamtpreisblatt für Los 1 und/oder Los 2 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Preis
Preis der Kartengebühren17. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 1 und/oder Los 2 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig. Zusätzlich ist das Gesamtpreisblatt für Los 1 und/oder Los 2 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Qualität
Anzahl der Akzeptanzstellen18. Liste der Akzeptanzstellen für Kraftstoffe a) in Schleswig-Holstein und b) in der Bundesrepublik Deutschland jeweils unter Nennung, ob die Akzeptanzstelle 24 h geöffnet ist.

Eignung13 von 13 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
7. Nachweis (Formblatt) über 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Anteil der Unterauftragsvergabe
8. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Te … ganz lesen8. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang –im Falle eines Auftrages- der Bieter Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags /-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Hinweis: Im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern sind mit Einreichung des Angebotes, neben den Unterlagen des Bieters, auch die vorzulegenden Unterlagen, (mit Ausnahme der Erklärung zu Unterauftragnehmern) einzureichen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
9. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
10. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Spezifischer Jahresumsatz
11.Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2022-2024).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
12. Eigenerklärung je gebotenem Los, dass die Mindestakzeptanzstellen von Tankstellen bzw. Ladesäulen eingehalten werden (siehe Bewertungsmatrix für Los 1 und Los 2).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
13. Eigenerklärung, dass in einem Umkreis von ca. 30 km einer Dienststelle (siehe Anlage 1) eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
14. Liste der Länder in Europa, in denen die Tankkarte akzeptiert wird unter Nennung der Anzahl der Akzeptanzstellen des jeweiligen Landes
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
15. Eigenerklärung, dass auch im europäischen Ausland die Tankkarten akzeptiert werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
16. Eigenerklärung pro Los über die Anzahl der Tankstellen, die bundesweit die jeweilige Tankkarte akzeptieren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
09.02.2026, 09:00 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften i … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# __________________________________________________________________________________________________________________ Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit d … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# __________________________________________________________________________________________________________________ Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hinweis
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentral … ganz lesenDie EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _________________________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. _________________________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise") __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. __________________________________________________________________________________________________________________ 4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4- Seiten). __________________________________________________________________________________________________________________ 5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung und Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf. __________________________________________________________________________________________________________________

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Anschrift
Mühlenweg 166, 24116 Kiel
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@gmsh.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 090 (Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c37c127-431a-4268-93f8-75e19c6b2a0e.