Beschaffung von fünf HLF 10 Feuerwehr Bochum
Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf · Bochum, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen StBo_ZEK1_2024_00487_OV_37veröffentlicht 27.09.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 750 Tage
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Gerätewagen Logistik für den Transportdienst der FeuerwehrMärkischer Kreis · LüdenscheidFrist 16.11.2026
- Tanklöschfahrzeug TLF 4000Stadt Bochum, Referat Zentrale Vergabestelle · BochumFrist 07.12.2026
- Beschaffung von 2 LöschgruppenfahrzeugenStadt Tönisvorst · TönisvorstFrist 21.12.2026
- Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Löschgruppe KuchenheimStadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und Ordnung, Feuerwehr · EuskirchenFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 750 Tage
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bochum44777, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (143 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 25 Monatenan Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 24 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von fünf Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 10 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Hilfeleistungslöschfahrzeug Beschaffung von fünf Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 10 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung in drei Losen Los 1: Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Ausbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Beladung der Produkte der Firma Holmatro | 750 Tage | – |
| 2 | Feuerwehrtechnische Beladung für HLF Beschaffung von fünf Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 10 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung in drei Losen Los 1: Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Ausbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Beladung der Produkte der Firma Holmatro | 750 Tage | – |
| 3 | Feuerwehrtechnische Beladung für HLF, Firma Holmatro Beschaffung von fünf Hilfeleistungslöschfahrzeug Typ HLF 10 inkl. feuerwehrtechnischer Beladung in drei Losen Los 1: Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Ausbau Los 2: Feuerwehrtechnische Beladung Los 3: Beladung der Produkte der Firma Holmatro | 750 Tage | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- gemäß Eigenerklärung
- Kriterium
- ---
- Kriterium
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig fest … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegist …- Kriterium
- gemäß Eigenerklärung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 750 Tage
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Folgende Leistungen sind optional anzubieten und gesondert zu bepreisen: > größerer Kraftstofftank ? 200l (Position 1.29 der detaillierten Leistungsbeschreibung) > Elektro-hydraulische Kippvorrichtung für das Fahrerhaus und Kabine (Position 1.34 der detaillierten Leistungsbeschreibung) > Fahrerai … ganz lesenkürzer
Folgende Leistungen sind optional anzubieten und gesondert zu bepreisen: > größerer Kraftstofftank ? 200l (Position 1.29 der detaillierten Leistungsbeschreibung) > Elektro-hydraulische Kippvorrichtung für das Fahrerhaus und Kabine (Position 1.34 der detaillierten Leistungsbeschreibung) > Fahrerairbag (Position 1.40 der detaillierten Leistungsbeschreibung) > Beifahrerairbag (Position 1.41 der detaillierten Leistungsbeschreibung) > Seitenairbags für Fahrer und Beifahrer (Position 1.42 der detaillierten Leistungsbeschreibung) > Seitenairbags im Mannschaftsraum (Position 1.43 der detaillierten Leistungsbeschreibung) > Leiterentnahmevorrichtungen für Schieb- und Steckleiter der Firma Schlingmann (Position 2.17 der detaillierten Leistungsbeschreibung)- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 Tage
- Angebotsöffnung
- 29.10.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es werden keine weiteren besonderen Bedingungen gefordert.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Die Einsatzmittel aus Los 2 und 3 sind durch den Auftragnehmer von Los 1 bei den Auftragnehmern von Los 2 und 3 unter Wahrung der vorgegebenen Fristen anzufordern. Die Anforderung hat über den schriftlichen Weg per Mail zu erfolgen. Weiterhin ist zu Dokumentationszw … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# Die Einsatzmittel aus Los 2 und 3 sind durch den Auftragnehmer von Los 1 bei den Auftragnehmern von Los 2 und 3 unter Wahrung der vorgegebenen Fristen anzufordern. Die Anforderung hat über den schriftlichen Weg per Mail zu erfolgen. Weiterhin ist zu Dokumentationszwecken eine Durchschrift der Anforderung an den Auftraggeber weiterzuleiten. Die Auftragnehmer von Los 2 und Los 3 haben die Einsatzmittel innerhalb der in diesem LV vorgegebenen Fristen auf Anforderung des Auftragnehmers von Los 1 an diesen anzuliefern. Unmittelbar nach der Anlieferung der Einsatzmittel von Los 2 und 3, hat der Auftragnehmer von Los 1 zu prüfen, ob die Einsatzmittel den in diesem LV vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Anschließend erfolgt der Gefahrenübergang für die Einsatzmittel aus Los 2 und 3 an den Auftragnehmern von Los 1, bis dass Fahrzeug mängelfrei gemäß den Anforderungen dieses Leistungsverzeichnisses an den Auftraggeber übergeben wurde. Über mögliche Verzögerungen der Anlieferung der Einsatzmittel ist der Auftraggeber durch den Auftragnehmer von Los 1 umgehend zu informieren. Bitte geben Sie Ihren Liefertermin für Los 1 in der detaillierten Leistungsbeschreibung an und reichen diese bei Angebotsabgabe wieder mit ein. Die vollständige Lieferung aller fünf Fahrzeuge inkl. feuerwehrtechnischer Beladung hat innerhalb von 750 Werktagen nach Auftragserteilung zu erfolgen. Bei Überschreitung der Lieferfrist wird eine Vertragsstrafe gemäß § 21 Abs. 3 UVgO fällig. Diese beträgt für jeden Werktag (ohne Samstage) 0,1 % (maximal 5 % der Gesamtauftragssumme). Von der Vertragsstrafe ausgenommen sind ausdrücklich Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt ausgelöst werden. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet nachzuweisen, dass es sich nicht um eigenes Verschulden handelt.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1VB2XETJ Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Melanie Seyffert unter Telefon 0234 910-4260 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ru … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1VB2XETJ Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Melanie Seyffert unter Telefon 0234 910-4260 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 15.10.2024 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. -- Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt in den Losen 2 und 3 ausschließlich über den Angebotspreis und in Los 1 über folgende Kriterien: - Angebotspreis (52 %) - Servicestandort (6 %) - Ausführung Aufbaugrundgerippe (10 %) - Ausführung Hilfsrahmen (6 %) - Lagerungsorte (15 %) - Konstruktion fahrgestellseitiges Fahrerhaus (5 %) - Befestigungsart Löschwasserbehälter (6 %) --
Lose 2, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- gemäß Eigenerklärung
- Kriterium
- ---
- Kriterium
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig fest … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Ich/Wir erkläre(n), dass - keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2): 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels), - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). (1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. 2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegist …- Kriterium
- gemäß Eigenerklärung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 750 Tage
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 Tage
- Angebotsöffnung
- 29.10.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es werden keine weiteren besonderen Bedingungen gefordert.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Die Einsatzmittel aus Los 2 und 3 sind durch den Auftragnehmer von Los 1 bei den Auftragnehmern von Los 2 und 3 unter Wahrung der vorgegebenen Fristen anzufordern. Die Anforderung hat über den schriftlichen Weg per Mail zu erfolgen. Weiterhin ist zu Dokumentationszw … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:selbst# Die Einsatzmittel aus Los 2 und 3 sind durch den Auftragnehmer von Los 1 bei den Auftragnehmern von Los 2 und 3 unter Wahrung der vorgegebenen Fristen anzufordern. Die Anforderung hat über den schriftlichen Weg per Mail zu erfolgen. Weiterhin ist zu Dokumentationszwecken eine Durchschrift der Anforderung an den Auftraggeber weiterzuleiten. Die Auftragnehmer von Los 2 und Los 3 haben die Einsatzmittel innerhalb der in diesem LV vorgegebenen Fristen auf Anforderung des Auftragnehmers von Los 1 an diesen anzuliefern. Unmittelbar nach der Anlieferung der Einsatzmittel von Los 2 und 3, hat der Auftragnehmer von Los 1 zu prüfen, ob die Einsatzmittel den in diesem LV vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Anschließend erfolgt der Gefahrenübergang für die Einsatzmittel aus Los 2 und 3 an den Auftragnehmern von Los 1, bis dass Fahrzeug mängelfrei gemäß den Anforderungen dieses Leistungsverzeichnisses an den Auftraggeber übergeben wurde. Über mögliche Verzögerungen der Anlieferung der Einsatzmittel ist der Auftraggeber durch den Auftragnehmer von Los 1 umgehend zu informieren. Bitte geben Sie Ihren Liefertermin für Los 1 in der detaillierten Leistungsbeschreibung an und reichen diese bei Angebotsabgabe wieder mit ein. Die vollständige Lieferung aller fünf Fahrzeuge inkl. feuerwehrtechnischer Beladung hat innerhalb von 750 Werktagen nach Auftragserteilung zu erfolgen. Bei Überschreitung der Lieferfrist wird eine Vertragsstrafe gemäß § 21 Abs. 3 UVgO fällig. Diese beträgt für jeden Werktag (ohne Samstage) 0,1 % (maximal 5 % der Gesamtauftragssumme). Von der Vertragsstrafe ausgenommen sind ausdrücklich Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt ausgelöst werden. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet nachzuweisen, dass es sich nicht um eigenes Verschulden handelt.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1VB2XETJ Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Melanie Seyffert unter Telefon 0234 910-4260 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ru … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1VB2XETJ Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Melanie Seyffert unter Telefon 0234 910-4260 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 15.10.2024 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. -- Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. -- Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. -- Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. -- Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. -- Bei der Bildung von Bietergemeinschaften oder der geplanten Vergabe von Unteraufträgen ist von jedem Bieter eine Eigenerklärung zur Feststellung der Bietereignung einzureichen. -- Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 Abs.2 VgV werden vorbehalten. -- Die Bewertung der Angebote erfolgt in den Losen 2 und 3 ausschließlich über den Angebotspreis und in Los 1 über folgende Kriterien: - Angebotspreis (52 %) - Servicestandort (6 %) - Ausführung Aufbaugrundgerippe (10 %) - Ausführung Hilfsrahmen (6 %) - Lagerungsorte (15 %) - Konstruktion fahrgestellseitiges Fahrerhaus (5 %) - Befestigungsart Löschwasserbehälter (6 %) --
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum
- Website
- bochum.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
Bei uns erfasst
- Planungsleistungen Geh- und Radwegbrücke Opeltrasse07.10.2026 · 8 Angebote
- RV Sicherheitsschuhe22.05.2026
- Reinigung div. Unterkünfte23.03.2026 · 9 Angebote
- Kanalplanung Riemker Str.12.03.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rosenbauer Deutschland GmbH57 Zuschläge
- Carl Henkel GmbH & Co. KG39 Zuschläge
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig38 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH34 Zuschläge
- Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH33 Zuschläge
- RKF-Bleses GmbH30 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Beschaffung eines kommunal-LKW mit Ladekran und Abrollkipp-AufbauKreisstadt Bergheim Der BürgermeisterFrist 07.12.2026
- Beschaffung von 2 LöschgruppenfahrzeugenStadt TönisvorstFrist 21.12.2026
- Mobile Crime Scene Investigation Vehicles / Mobile Forensic LaboratoriesGLOBAL SECURITY-SECTOR-REFORM FOUNDATION GGMBHFrist 04.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5429fb03-437e-4b62-aebc-763dc9fee4d3.