Beschaffung von forschungsbasierten Leistungen im Projekt "Digital Smart Regulations" für den Arbeitsschutz
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses vertreten durch die Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin · Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BAUA-F2603veröffentlicht 09.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Dortmund44149, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 59 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 30 Tagenan Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses vertreten durch die Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 23 Tagennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
- Bindefrist endetin 38 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2029
Beschreibung
Beschaffung forschungsbasierter Leistungen im Projekt "Digital Smart Regulations" für den Arbeitsschutz - Entwicklung und Erprobung von Ansätzen für den Einsatz digitalisierter Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz
Beschreibung des Loses
Ausgangspunkt des Vorhabens: Für die Erarbeitung, Bereitstellung und Anwendung Technischer Regeln im Bereich des Arbeitsschutzes sind digitale Lösungen sinnvoll. Das gilt sowohl für die Regelsetzung in den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/Arbeitsschutzausschuesse/arbeitsschutzausschuesse.html ), als auch für die Bekanntmachung der Regeln durch das BMAS und deren Anwendung in den Betrieben sowie für Beratung und Vollzug. Im Bereich der Normung liegt von der Initiative Digitale Standards von DIN und DKE (IDiS) das Konzept "Digital Smart Standards" vor (siehe https://www.dke.de/idis ). Dieses wurde in einem vorangegangenen Forschungsprojekt F 2542 der BAuA exemplarisch angewendet (siehe https://www.baua.de/DE/Forschung/Forschungsprojekte/f2542 und Projektwebseite https://digiasr.blogs.ruhr-uni-bochum.de/ ). Eine Methodik für die schrittweise Erarbeitung von maschinenlesbaren und maschinenausführbaren Prüfregeln wurde daraus abgeleitet (A. Aziz, D. Napps, M. König, S. Gabriel, A. Richter, S. Voß (2025): Ansätze für die Transformation von Technischen Regeln für Arbeitsstätten in digitale Regeln. https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/F2542-2). Auftragsgegenstand und Ziele: Ausgehend von den vorliegenden Ansätzen und Erkenntnissen ist in einer Studie zu untersuchen, inwieweit Ansätze für "Digital Smart Standards" auf weitere Bereiche des Vorschriften- und Regelwerks zum Arbeitsschutz übertragen werden können und die in den Arbeitsschutzausschüssen erarbeiteten Arbeitsschutzregeln zu "Digital Smart Regulations", also in das Level 2 "Maschinenlesbares Dokument" überführt sowie zukünftig für die Level 3 "Maschinenlesbare und ausführbare Inhalte" und Level 4 "Maschinenlesbare und interpretierbare Inhalte", weiterentwickelt werden können. Diese Studie ist Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Ziel sind Handlungsempfehlungen für die weitere Digitalisierung von Arbeitsschutzvorschriften und -regeln in Deutschland. In maßgeblichen fachlichen Anwendungskontexten und Anwendungsfällen, die in Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS auszuwählen sind, sind die Prozesse von der Erstellung über das Management und die Bereitstellung bis zur betrieblichen Anwendung von Regeln sowie die Umsetzungsmöglichkeiten zu betrachten. Anforderungen aus Arbeitsschutzvorschriften und -regeln sind in der Praxis insbesondere bei der Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitgeber zu berücksichtigen. Im Projekt ist daher durch den Auftragnehmer zu untersuchen, wie die Inhalte der Arbeitsschutzregeln in exemplarischen digitalen Umsetzungen der Prozesse der Gefährdungsbeurteilung sowie in ggf. vorhandenen Datenmodellen angewendet und mit weiteren Anforderungen koordiniert werden können. Der Auftragnehmer führt die Ergebnisse systematisch zusammen, wertet sie aus und leitet darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen ab. Das Projekt trägt dazu bei, das jeweilige Regelwerk auf Nutzerseite zukünftig übersichtlicher und leichter digital anwendbar zu machen sowie die Prozesse der Erstellung, Weiterentwicklung, Verwaltung und Bereitstellung der Regeln effizienter zu gestalten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Es wird ein Wertungspreis P in EUR (netto) aus der Gesamtsumme aller Preisangaben gemäß Preisblatt gebildet (Tabellenblatt "Ermittlung Wertungspreis").
- Qualität
- UmsetzungskonzeptEs wird auf Ziffer 11.3.1 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
- Qualität
- PersonalkonzeptEs wird auf Ziffer 11.3.2 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
1) Eintragung in das Handelsregister unter Angabe der HRB-/HRA-Nummer und des Registergerichts. Besteht, etwa aufgrund der Rechtsform, keine Eintragungspflicht, sind entsprechende Angaben zu machen, oder 2) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister eines anderen EU-Mitgliedstaats. Die jeweilig … ganz lesenkürzer
1) Eintragung in das Handelsregister unter Angabe der HRB-/HRA-Nummer und des Registergerichts. Besteht, etwa aufgrund der Rechtsform, keine Eintragungspflicht, sind entsprechende Angaben zu machen, oder 2) Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister eines anderen EU-Mitgliedstaats. Die jeweiligen Register sind in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt. Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.- Allgemeiner Jahresumsatz
Gesamtumsatz Jahresumsatz in EUR (netto) in den letzten drei vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die bereits Zahlen vorliegen. Mindestanforderung Der Bieter muss nachweisen, dass sein Gesamtumsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 300.0 … ganz lesenkürzer
Gesamtumsatz Jahresumsatz in EUR (netto) in den letzten drei vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die bereits Zahlen vorliegen. Mindestanforderung Der Bieter muss nachweisen, dass sein Gesamtumsatz in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 300.000 EUR netto (ohne Umsatzsteuer) betrug. Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Tätigkeiten, die Gegenstand des Auftrags sind. Die nachzuweisende Betriebshaftpflichtversicherung muss di … ganz lesenkürzer
Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Tätigkeiten, die Gegenstand des Auftrags sind. Die nachzuweisende Betriebshaftpflichtversicherung muss die folgenden Mindestversicherungssummen beinhalten: - Personen- und Sachschäden: je Schadensfall 1 Mio. EUR Versicherungssumme und begrenzt auf 2 Mio. EUR Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres. - Vermögensschäden: je Schadensfall 300.000 EUR Versicherungssumme und begrenzt auf 600.000 EUR Versicherungssumme für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres. Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen Eine Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Mindestanfor … ganz lesenkürzer
Referenzen Eine Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen, Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Mindestanforderungen: Nachzuweisen sind geeignete Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Eine Referenz ist geeignet, wenn mit ihr Erfahrungen mit der Erbringung von Leistungen nachgewiesen werden, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Das ist der Fall, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: - Projekterfahrung im Bereich Digital Smart Standards (vgl. https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/smart-standards) oder vergleichbaren Themen mit Bezügen zu digitaler Transformation des öffentlichen oder privaten Sektors, - Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen wie der BAuA oder vergleichbaren Einrichtungen auf Bundes- oder Landesebene einschließlich juristische Personen des Privatrechts, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden oder ihre Tätigkeit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausüben, Jede der zuvor genannten Anforderungen muss durch Referenzen mindestens dreifach nachgewiesen werden. Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Mitarbeiterzahlen Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens des Bieters in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist. Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Die Bieter haben anzugeben, welche Teile des Auftrags sie im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigen, soweit eine solche Angabe bereits möglich ist. Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters. Die Erklärungen sind unter Verwendung des Formulars "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Ergänzende Anlagen dazu sind möglich.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es wird auf die Vertragsbedingungen verwiesen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt (BKartA), Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DM2MPRC# Bieter müssen erklären, dass keine Verbindung zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 besteht, geändert durch Art. 1 Nr. 16 der Verordnung (EU) 2025/2032 des Rates vom 23. Oktober 2025. (Verordnung(EU) Nr. 833/2014 de … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DM2MPRC# Bieter müssen erklären, dass keine Verbindung zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 besteht, geändert durch Art. 1 Nr. 16 der Verordnung (EU) 2025/2032 des Rates vom 23. Oktober 2025. (Verordnung(EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die Lage in der Ukraine destabilisieren) Hierfür ist das Formular "Erklärung zu Russlandsanktionen" zu verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses vertreten durch die Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Anschrift
- Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
- Kontakt
- vergabe@
eichlerkernklein.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 731 (Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 413cea4e-1587-4e81-8c86-03ad90e175de.