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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Beschaffung von Fahrzeugabschleppdienste im Auftrag der hessischen Polizei Raum Hessen in 2 Losen (Rahmenvereinbarung)

Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0008_1-2026-0007veröffentlicht 06.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 2 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
16,42 Mio. €
Laufzeit
49 Monate18.12.2026 – 31.01.2031, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 300 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65197, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Tagen
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 3 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 3 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2031
    in 40 Tagen
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 57 Tagen

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1)

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse bis einschließlich 3,5 Tonnen (t) zGM (Los 1). Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden. Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 1 beträgt 14.338.007,95 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 1 beträgt 17.205.609,54 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.

49 Monate14.338.008 €
2
Rahmenvereinbarung mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 (t) zGM (Los 2)

Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik (HPT), Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden, beabsichtigt die Vergabe von Fahrzeugabschleppdiensten im Auftrag der hessischen Polizei. Auf der Grundlage dieser "Vergabeunterlagen" werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Vergabeverordnung (VgV) zur Abgabe eines Angebots im offenen Verfahren (aufgeteilt in 2 Lose) aufgefordert. Der Auftraggeber schließt eine Rahmenvereinbarung ab mit bis zu 300 Rahmenvertragspartnern auf Auftragnehmerseite für Fahrzeugabschleppdienste für Fahrzeuge aller Art der Gewichtsklasse über 3,5 t zGM (Los 2). Die Anzahl der einzelnen Fahrzeugabschleppdienste, die in einzelnen Regionen des leistungsgegenständlichen Gebiets Hessen im Zeitraum 2022 - 2025 angefallen sind, können informatorisch der Anlage 907 "Fahrzeugabschleppdienste 2022-2025" entnommen werden. Der geschätzte Auftragswert (netto) für Los 2 beträgt 2.080.334,43 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) für Los 2 beträgt 2.704.434,76 EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen. Beauftragte Leistungen sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen in dem betreffenden Los, maximal einseitig von den jeweiligen Auftragnehmern insgesamt abrufen darf. Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von den jeweiligen Auftragnehmern über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Die jeweiligen Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) der Rahmenvereinbarung in dem betreffenden Los nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) in dem betreffenden Los erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) automatisch um 10 % des geschätzten Auftragswerts für dieses Los (= ursprünglicher Auftragswert). Im Rahmen dieser Erhöhung des maximalen Auftragsvolumens ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht.

49 Monate2.080.334 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Wertungsrelevanter Preis (P) = angebotener Rabatt des jeweiligen Loses auf der Grundlage des "Leistungsverzeichnisses" [Anlage 803]

Eignung3 von 3 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft für Los 1 • in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresums … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz (Gesamtumsatz): Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft für Los 1 • in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 120.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 1) für Los 2 • in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 360.000,- EUR (netto) pro Geschäftsjahr (Mindestanforderung Los 2) erwirtschaftet hat. Gibt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft ein Angebot sowohl auf Los 1 als auch auf Los 2 ab, ist für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) ein Jahresumsatz (gesamt) von mindestens 360.000 EUR (netto) pro Geschäftsjahr nachzuweisen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft, vertreten durch das benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen."
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
18.12.2026
Vertragsende
31.01.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los beginnt mit Zuschlagserteilung in dem betroffenen Los und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag in dem Los verlängert sich optional zweimalig um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätesten … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los beginnt mit Zuschlagserteilung in dem betroffenen Los und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag in dem Los verlängert sich optional zweimalig um jeweils zwölf (12) Monate, wenn nicht der Auftraggeber jeweils bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber den jeweiligen Auftragnehmern in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilt, dass er diese automatische Verlängerungsoption in dem Los nicht in Anspruch nimmt. Ein Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung in dem Los widersprechen, wenn er dies bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der bis dato jeweils laufenden Vertragslaufzeit in dem Los gegenüber dem Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail an die jeweils vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse) mitteilt. Der Vertrag in dem Los endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Die Laufzeit der jeweiligen (Einzel-)Aufträge in dem Los ist insbesondere mit Blick auf das Verwahren unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung in dem Los. Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 01.02.2027. Der Leistungszeitraum beträgt mithin maximal 48 Monate.
Optionen
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31. Januars 2029. Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2031. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 300 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
17.205.610 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
05.11.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf die zusätzlichen Informationen (BT-300) je Los dieser EUAuftragsbekanntmachung verwiesen."
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsant … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906_01] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehme … ganz lesen1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906_01] (= Vertrag) geschlossen. 2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO verfügen. 3. Die Leistungen müssen jederzeit erbracht werden. 4. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über Betriebsflächen verfügen, die die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllen. 5. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Leistungsbeginn für die Dauer der Auftragsausführung über einen ausreichenden Fuhrpark verfügen, der die Anforderungen aus der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] erfüllt. 6. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren. 7. Erklärung zum Bezug Russland: Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. 8. Erklärung zur Tariftreue: Bieter und Unterauftragnehmer haben die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 HVTG gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber in Textform zu erklären, § 10 HVTG. Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 328a "Erklärung_Tariftreue_Bieter" zu verwenden. Jeder Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 328b "Erklärung_Tariftreue_Nachunternehmer" zu verwenden. 9. Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmen: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, in dem betreffenden Los zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Hinweis
Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, 1. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeic … ganz lesenBietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, 1. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, 2. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 3. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und 4. dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter /die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem /ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter /die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter /eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters /der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter /das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaften hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage als Bestandteil des Angebots einzureichen. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung (gem. §123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB), §89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch das Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Anschrift
Willy-Brandt-Allee 20, 65197 Wiesbaden
Kontakt
sg121-vergabemanagement.hpt@polizei.hessen.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (57 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e89ee824-9ed4-4709-bc90-ca897940b8ce.