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Beschaffung von ESX-Servern_Ersatz

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Z IT - Informationstechnik · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZIT_17062024_Server_Ersatzveröffentlicht 26.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 831 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
275 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10707, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 27 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  5. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betreibt an den Standorten „Fehrbelliner Platz 1 & 4“ ein Virtualisierungscluster unter VMware vSphere 8. Zur zyklischen Erneuerung von Teilen der Virtualisierungsinfrastruktur müssen Serversysteme beschafft werden. Diese Systeme werden als Ersatz für veraltete Maschinen (5 Jahre und älter) verwendet. Es wird eine Gewährleistung von 5 Jahren mit dem Supportlevel 9 x 5 NBD verlangt Die Server müssen durch den Auftragnehmer geliefert und in die bestehende Infrastruktur des Auftraggebers integriert werden. Dieses Verfahren ist die "Wiederholung" des Verfahrens: ZIT_03042024_Server_Ersatz

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Wertungspreis (siehe Preisblatt)

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
* Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Wirt124 oder EEE) das keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist, ggf. auch von Mitgliedern Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern. Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertret … ganz lesen* Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Wirt124 oder EEE) das keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist, ggf. auch von Mitgliedern Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern. Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. "Wirt--235“ Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist zu verwenden. Eignungsleihe: Ein Bieter kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie oder er nachweist, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen müssen ggf. ausgefüllt werden. Unteraufträge: Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist diese im Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit Hinweis auf den Leistungsbestandteil, der als Unterauftrag vergeben werden soll, sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftragnehmers anzuzeigen. Die Benennung des Unterauftragnehmers hat spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung mindestens in Textform (bspw. EMail) zu erfolgen. In der Angebotsphase werden Bietende ggf. bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert, etwaige Unterauftragnehmer zu benennen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 36 VgV. Die Vordrucke "Wirt124 EU“ (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen EU), "Wirt235“ (Unteraufträge, Eignungsleihe) und „Wirt 236“ (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer) müssen ggf. ausgefüllt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
29.07.2024, 14:00 Uhr. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Z IT - Informationstechnik
Anschrift
Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
Website
berlin.de
Kontakt
it-stelle@senstadt.berlin.de

Bei uns erfasst

10Bekanntmachungen
4Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe364582-efad-4749-a6c4-375614c44dd7.