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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Beschaffung von ePayment Kartenleseterminals und Betrieb für das HPT

Auftraggeber nicht angegeben · Darmstadt, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2024-0001veröffentlicht 20.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1006 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Darmstadt.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Hessen (49 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
364 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 364 Tsd. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Darmstadt64285, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistung70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung von ePayment Kartenleseterminals und Betrieb für das Hessische Polizeipräsidium für Technik

Beschreibung des Loses

Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren. Das Gesamtausschreibungsvolumen beläuft sich auf 364.424,00 € (netto). Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Lieferung von bis zu 240 ePayment Kartenleseterminals (aufgeteilt in eine Mindestabnahmemenge von 140 und eine optionale Abnahmemenge von 100) und deren Betrieb. Dadurch soll die Erhebung von Verwarngeldern,Sicherheitsleistungen, haftbefreienden Zahlungen und späteren weiteren Zahlungen (z. B. Zahlungen an das BAG etc.) bargeldlos und elektronisch abgewickelt werden. Gegenstand ist eine Komplettlösung in Generalunternehmerschaft für die Projektierung, die Ausstattung, den Betrieb, die Schulungsunterstützung, den Service, die Instandhaltung, die Abrechnung, eine webbasierte Anwendung (Onlineportal) zum Reporting/zur Auswertung sowie zur Zahlungsüberwachung eines elektronischen, DV-gestützten Verfahrens mit dem Ziel des mobilen Online-Einzugs und der Abrechnung von Verwarnungsgeldern, Sicherheitsleistungen bei Verfolgung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Haftbefehlen und sonstigen Zahlungsvorgängen im Bereich der hessischen Polizei. Die Erhebung von Verwarngeldern, Sicherheitsleistungen, haftbefreienden Zahlungen und später ggf. weiteren Zahlungen (z. B. Zahlungen an das BAG etc.) soll bargeldlos und elektronisch abgewickelt werden. Dazu sind folgende Dienstleistungen zu erbringen: -Bereitstellung und Konfiguration eines dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden mobilen Terminals mit Mobilfunkanbindung und Zubehör auf Mietbasis - Datenübertragung Die Übertragung der Daten erfolgt ausschließlich über gesicherten (verschlüsselten) Mobilfunk bzw. mobilen Datenfunk. Die Möglichkeit eines nationalen Roamings wird positiv bewertet. Eine Nutzung des Festnetzes oder anderer Datennetze ist nicht vorgesehen. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen SIM-Karten zur Verfügung und gewährleistet einen möglichst stabilen und sicheren Netzbetrieb rund um die Uhr. - Daten und Belege Dem betroffenen Adressaten der behördlichen Maßnahme wird mit dem Bezahlvor-gang ein Kundenbeleg ausgedruckt und ausgehändigt, auf dem die folgenden Daten bereits systemseitig enthalten sind: - Polizei Hessen - Dienststellenbezeichnung mit Adresse - Datum und Uhrzeit - Zahlart (beispielsweise Kartenzahlung VISA, Giro Card etc.) - Zahlungszeitpunkt (Datum und Uhrzeit) - Zahlbetrag - Zahlungsgrund - Terminal ID (gerätespezifisch) - Individualnummer für den Buchungsvorgang (Transaktionsnummer/TA-Nr.) - Belegnummer - Transaktions- bzw. Buchungsstatus (z. B. Zahlung erfolgt, Vorgang abgebrochen) Weiterhin muss eine programmierte Menüführung bezüglich Zahlgrund (beispielsweise Verwarnungsgeld, Sicherheitsleistung etc.) sowie eine alphanumerische Tastatureingabe (beispielsweise Aktenzeichen, Zahlbetrag, Sachbearbeiter etc.) durch den Nutzer möglich sein. Diese jeweils einzeiligen Datenfelder müssen pro Zeile eine Eingabe von mindestens 20 Zeichen zulassen. Eine Anpassung bzw. Erweiterung der Datenfelder muss möglich sein. Die Eingabe von Sonderzeichen muss gewährleistet sein. Für die Polizei ist ein Händlerbeleg zu drucken, der dieselben Inhalte aufweist wie der Kundenbeleg. Nachträgliche Belegdrucke in Form von Duplikaten müssen erstellt und ausgedruckt werden können. Die Stornierung von Transaktionen muss mög-lich sein und ebenfalls zu einem entsprechenden ausdruckbaren Stornobeleg führen. Die ausgedruckten Duplikate und Stornobelege müssen als solche durch eine entsprechende Ergänzung ("Duplikat" oder "Storno") kenntlich sein. Zahlungsablehnungen sind zur Ursachenforschung mittels Code auf dem Display anzuzeigen. Auftretende Verbindungsstörungen sind als Fehlermeldungen aufzuführen. Den Belegen dürfen ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung seitens des Auftraggebers keine Daten hinzugefügt werden, die zu dem Zahlungsvorgang nicht im direkten Zusammenhang stehen (bspw. Hinweise auf Werbeaktionen etc.). - Kassenschnitt Nach Schichtende werden die Transaktionen per Kassenschnitt für die Buchung aktiviert. Zur Dokumentation ist ein Beleg zu erstellen. In Störungsfällen oder im Falle eines Papierendes muss der Druck weiterer Belege in Kopie möglich sein. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Verfahren unter folgenden Bedingungen ergonomisch, weitestgehend witterungsunabhängig und sicher betrieben werden kann: - in geschlossenen Räumen - in und in der Nähe von Kraftfahrzeugen, jedoch ohne elektrische, elektronische, funk- oder sonstige Verbindung mit dem Fahrzeug - bei Dunkelheit, Sonneneinstrahlung, hoher oder niedriger Luftfeuchtigkeit sowie großer Wärme oder Kälte Der Betrieb von Dienstkraftfahrzeugen und Funkeinrichtungen darf nicht beeinträchtigt werden. Lieferumfang pro Terminal: 1 SIM Karte, 1 LI-Ion Akku, 1 Netzteil, Ladekabel, 1 schlag- und stoßgesichertes Behältnis, 1 Kurzbedienungsanleitung, 2 Thermopapierrollen als Erstausstattung Optionaler Lieferumfang / Zubehör: Tasche, Ersatzakku Alle Terminals müssen entsprechend internationaler Regularien wie z. B. PCI PTS Version 5.0 zertifiziert & zugelassen sein. Die Anforderung der Deutschen Kreditwirtschaft gem. der aktuellen Richtlinie sind zu erfüllen. Die Terminals sind während der gesamten Vertragslaufzeit gem. Abkommen/Vereinbarungen der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassen. Die Terminals verfügen über touch-Pad und Chipleser. Eine Akkulaufzeit von über 8 Stunden wird positiv bewertet. Ein Gewicht unter 500 g wird positiv bewertet. Das Vorhandensein der Funktion "contactless" wird positiv bewertet. Die Konfiguration erfolgt durch den Auftragnehmer nach Vorgaben des Auftraggebers. Die Terminals sind betriebsbereit an die genannten Dienststellen zu übergeben. Die Möglichkeit einer nachträglichen Anpassung der Benutzeroberfläche wird positiv bewertet.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung70 %
Preis30 %
Qualität
Leistung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen, automatischen Verlängerung um jeweils 12 Monate (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
364.424 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Verg … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Tei … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bewerber der Hinweis aufgenommen werden, dass Unterlagen z.B. im Hessischen Präqualifikationsregister - HPQR - (http://www.absthessen.de/hpqr.html) oder im bundesweiten Präqualifizierungsregister PQ-VOL (www.pq-vol.de) vorliegen. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss der Interessensbestätigung beigefügt werden. Weitergehende oder zusätzliche Nachweise/Erklärungen, die gefordert werden und nicht in Präqua-lifizierungsregistern enthalten sind, müssen der Interessensbestätigung schriftlich beigefügt werden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrün-den wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5. Januar 2016 akzeptiert. Der sog. EEE-Dienst sowie weiter-führende Informationen sind abrufbar unter https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Der Bewerber hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungs-relevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bewerber hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Er-messen entscheiden, ob die Teilnahme des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bewerber hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (30%) und die Leistung (70%).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
First Data GmbH, Bad Homburg v.d.Höhe1

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
335.094 €Zuschlagswert im Median
174.210 € – 1,05 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a2a65e9-d4bb-4df7-820e-6ab3da2913a5.